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Justizministerin Kolb:
Opferrechte stärken
22.11.2006, Magdeburg – 83
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 083/06
Ministerium der Justiz -
Pressemitteilung Nr.: 083/06
Magdeburg, den 22. November 2006
Justizministerin Kolb:
Opferrechte stärken
Magdeburg (MJ) . Sachsen-Anhalts Justizministerin Professor Angela Kolb
macht sich für die Rechte der Opfer von Straftaten stark. ¿Opfern muss Respekt
entgegen gebracht werden¿, sagte die Ministerin im Vorfeld des
Landespräventionstages am Mittwoch in Dessau, der die Situation von Opfern von
Straftaten beleuchtet. Das Opferrecht sei in den vergangenen Jahren ausgebaut,
Informationsrechte seien gestärkt worden. ¿Auf diesem Weg müssen wir weitergehen¿,
so die Ministerin.
Sachsen-Anhalt hatte 1994 als erstes Land landesweit
Opferberatungsstellen eingerichtet. In den Dienststellen des Sozialen Dienstes
Dessau, Halberstadt, Halle, Magdeburg und Stendal steht spezialisiertes
Personal ausschließlich für die Beratung und Betreuung von Opfern zur
Verfügung. Darüber hinaus verfügt der Soziale Dienst über Angebote zum
Täter-Opfer-Ausgleich und der Betreuung von Zeugen in Strafverfahren. Parallel
existiert in Sachsen-Anhalt ein Netz von freien Trägern der Straffälligen Hilfe,
das wertvolle Unterstützung leistet. Ministerin Kolb appellierte an Opfer und
Zeugen, die Angebote der Opferberatungen zu nutzen und sich dort zu
informieren.
¿Opfer müssen ihre Rechte kennen¿, so die Ministerin. So
gebe es die Möglichkeit, in Prozessakten statt der Privatadresse des Zeugen
eine andere ladungsfähige Adresse, zum Beispiel die des Arbeitgebers, anzugeben.
Zudem hätten Opfer von Straftaten oder Angehörige der Opfer wie z.B. die Eltern
eines missbrauchten Kindes in aller Regel ein Recht zu erfahren, ob der Täter
Hafturlaub bekommt und wann er entlassen wird. Es sei zu überlegen, ob dieses
Verfahren verändert und diesem Personenkreis im Regelfall z.B. automatisch
mitgeteilt werden sollte, wann der Täter aus der Haft entlassen wird. ¿Es sei
denn, die Opfer wünschen das ausdrücklich nicht.¿
Kolb verwies zudem auf die Möglichkeiten der Video-Vernehmung
im Strafprozess, die dem Zeugenschutz diene. Die technischen Voraussetzungen
dafür, dass man Opfer in einem gesonderten Saal vernehmen könne und dieses per
Bild-Ton-Aufzeichnung in den Sitzungssaal übertragen werde, sei an
Sachsen-Anhalts Landgerichten vorhanden. Kolb: ¿Unser Ziel muss sein, die Ängste
von Opfern abzubauen, sich als Zeuge zur Verfügung zu stellen.¿
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