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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung

Justizministerin Kolb:
Opferrechte stärken

22.11.2006, Magdeburg – 83

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 083/06

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz -

Pressemitteilung Nr.: 083/06

 

 

 

Magdeburg, den 22. November 2006

 

 

 

Justizministerin Kolb:

Opferrechte stärken

 

Magdeburg (MJ) . Sachsen-Anhalts Justizministerin Professor Angela Kolb

macht sich für die Rechte der Opfer von Straftaten stark. ¿Opfern muss Respekt

entgegen gebracht werden¿, sagte die Ministerin im Vorfeld des

Landespräventionstages am Mittwoch in Dessau, der die Situation von Opfern von

Straftaten beleuchtet. Das Opferrecht sei in den vergangenen Jahren ausgebaut,

Informationsrechte seien gestärkt worden.  ¿Auf diesem Weg müssen wir weitergehen¿,

so die Ministerin.

 

Sachsen-Anhalt hatte 1994 als erstes Land landesweit

Opferberatungsstellen eingerichtet. In den Dienststellen des Sozialen Dienstes

Dessau, Halberstadt, Halle, Magdeburg und Stendal steht spezialisiertes

Personal ausschließlich für die Beratung und Betreuung von Opfern zur

Verfügung. Darüber hinaus verfügt der Soziale Dienst über Angebote zum

Täter-Opfer-Ausgleich und der Betreuung von Zeugen in Strafverfahren. Parallel

existiert in Sachsen-Anhalt ein Netz von freien Trägern der Straffälligen Hilfe,

das wertvolle Unterstützung leistet. Ministerin Kolb appellierte an Opfer und

Zeugen, die Angebote der Opferberatungen zu nutzen und sich dort zu

informieren.

 

¿Opfer müssen ihre Rechte kennen¿, so die Ministerin. So

gebe es die Möglichkeit, in Prozessakten statt der Privatadresse des Zeugen

eine andere ladungsfähige Adresse, zum Beispiel die des Arbeitgebers, anzugeben.

Zudem hätten Opfer von Straftaten oder Angehörige der Opfer wie z.B. die Eltern

eines missbrauchten Kindes in aller Regel ein Recht zu erfahren, ob der Täter

Hafturlaub bekommt und wann er entlassen wird. Es sei zu überlegen, ob dieses

Verfahren verändert und diesem Personenkreis im Regelfall z.B. automatisch

mitgeteilt werden sollte, wann der Täter aus der Haft entlassen wird. ¿Es sei

denn, die Opfer wünschen das ausdrücklich nicht.¿

 

Kolb verwies zudem auf die Möglichkeiten der Video-Vernehmung

im Strafprozess, die dem Zeugenschutz diene. Die technischen Voraussetzungen

dafür, dass man Opfer in einem gesonderten Saal vernehmen könne und dieses per

Bild-Ton-Aufzeichnung in den Sitzungssaal übertragen werde, sei an

Sachsen-Anhalts Landgerichten vorhanden. Kolb: ¿Unser Ziel muss sein, die Ängste

von Opfern abzubauen, sich als Zeuge zur Verfügung zu stellen.¿

 

 

 

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