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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung

Mit gemeinnützigem
"Schwitzen" konnten 252 Jahre Haft vermieden werden

15.03.2006, Magdeburg – 26

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 026/06

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz -

Pressemitteilung Nr.: 026/06

 

 

 

Magdeburg, den 15. März 2006

 

 

 

Mit gemeinnützigem

"Schwitzen" konnten 252 Jahre Haft vermieden werden

 

Magdeburg (MJ). Insgesamt 2462 Verurteilte konnten im Jahr 2005 die über

sie verhängte Ersatzfreiheitsstrafe durch die Verrichtung gemeinnütziger Arbeit

abwenden. Darüber informierte heue Justizminister Curt Becker. Auf diesem Weg

konnten 91.961 Hafttage bzw. rund 252 Jahre Haft vermieden werden. ¿Das bedeutet,

dass wir rund 6,9 Millionen Euro sparen konnten, die nicht für den Vollzug von

Freiheitsstrafe aufgewendet werden mussten¿, so Becker.

 

¿Das gemeinnützige Schwitzen in dieser Form ist eine

Alternative für Ersatzfreiheitsstrafen¿, sagte der Minister. Dadurch werden Haushaltmittel

eingespart und der Belegungsdruck in den Haftanstalten verringert. Auch könne

diese Form der Sanktionsalternative eine erzieherische Wirkung auf Verurteilte

haben.

 

Zur Information: Ersatzfreiheitsstrafe muss verbüßt werden, wenn ein Verurteilter

die gegen ihn verhängte Geldstrafe nicht bezahlen kann. Die Dauer der

Freiheitsstrafe bemisst sich nach der Höhe der Geldstrafe. Seit 1993 gibt es in

Sachsen-Anhalt eine geltende Rechtsverordnung, die es den

Vollstreckungsbehörden ermöglicht, die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe

durch gemeinnützige Arbeit abzuwenden.

 

Bei Nachfragen wenden

Sie sich bitte an:

Sandra Littmann, Tel. 0391-567 6235

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium der Justiz des

Landes Sachsen-Anhalt

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Domplatz 2 - 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6235

Fax: (0391) 567-6187

Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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