Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung
Justizministerkonferenz:
Sicherungsverwahrung, Frauenquote und Juristenausbildung
19.05.2011, Magdeburg – 24
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium für Justiz und Gleichstellung - Pressemitteilung Nr.:
024/11
Ministerium für Justiz und
Gleichstellung - Pressemitteilung Nr.: 024/11
Magdeburg, den 19. Mai 2011
Justizministerkonferenz:
Sicherungsverwahrung, Frauenquote und Juristenausbildung
Halle/Saale (MJ). Zwei Tage lang haben die Justizministerinnen und Justizminister
der Länder auf ihrer Frühjahrskonferenz in Halle (Saale) aktuelle rechtspolitische
Themen diskutiert. Annähernd 30 Punkte umfasste
die Tagesordnung. ¿Es waren zwei Tage der sehr intensiven Diskussion¿, sagt
Sachsen-Anhalts Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb, die in diesem Jahr
turnusgemäß den Vorsitz der Fachkonferenz inne hat.
Gemeinsames Vorgehen bei Sicherungsverwahrung
Ein Schwerpunkt der Justizministerkonferenz (JuMiKo) war
das Thema Sicherungsverwahrung, welches durch das jüngste Urteil des
Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zusätzliche Aktualität erhalten hatte.
Ministerin Kolb: ¿Ich stimme mit meinen Länderkollegen überein, dass die
Bürgerinnen und Bürger auch in Zukunft bestmöglich vor gefährlichen Gewalt- und
Sexualstraftätern zu schützen sind. Gleichzeitig müssen nach dem BVerfG-Urteil
nun Bedingungen für eine freiheitsorientierte und therapiegerechte Unterbringung
von Straftätern nach deren Haftverbüßung geschaffen werden. Wir Justizministerinnen
und Justizminister erwarten vom Bundesgesetzgeber ein zügiges Handeln und von
Anbeginn ein gemeinsames Vorgehen. Das Bundesjustizministerium wurde gebeten,
mit einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe bis zum 31. August 2011 Eckpunkte vorzulegen,
die den Vorgaben des BVerfG entsprechen. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe wird
die Erarbeitung des Gesetzesentwurfs begleiten. Wir sind uns zugleich einig,
dass das neue Bundesgesetz bis zum 30. Juni 2012 vorliegen muss, damit wir in
den Ländern die Möglichkeit der Umsetzung und Ausgestaltung haben.¿
Gesetzliche Frauenquote
Als äußerst positiv betrachtet Kolb das Mehrheitsvotum der
JuMiKo zur Einführung einer gesetzlichen Frauenquote in den Führungs- und
Kontrollgremien der Wirtschaft: ¿Der vorgelegte Bericht der Länderarbeitsgruppe
zeigt, dass gesetzliche Vorgaben zu einer Frauenquote verfassungsrechtlich möglich
sind. Ich werde mich für die Durchsetzung einer gesetzlichen Frauenquote weiter
stark machen, denn es gibt Handlungsbedarf. Die freiwillige Selbstverpflichtung
der deutschen Wirtschaft von 2001, Frauen mehr Chancen in Führungspositionen
einzuräumen, ist nicht ausreichend umgesetzt worden. Ohne eine gesetzliche
Quotenregelung geht es scheinbar nicht. Die Bundesregierung muss jetzt endlich
handeln. Die deutsche Wirtschaft darf nicht länger auf die Kompetenzen und
Fähigkeiten von Frauen verzichten.¿
Managerverantwortlichkeit
Vorläufig sehen die Justizministerinnen und Justizminister
beim Thema Managerverantwortlichkeit keinen sofortigen und zwingenden
gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Vor dem Hintergrund der Finanzmarktkrise
hatte die JuMiKo im Herbst 2008 eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die überprüfen
sollte, ob die deutschen Regelungen zur Managerverantwortlichkeit ausreichen.
Der Abschlussbericht wurde in Halle (Saale) vorgelegt. Justizministerin Kolb:
¿Auch wenn die Ergebnisse vorerst nicht in einem Gesetzesvorschlag münden,
dürfen die Forderungen nach mehr Nachhaltigkeit im unternehmerischen Handeln
und der Übernahme von mehr Verantwortung im Aktienrecht nicht verstummen. Wir
brauchen diese Diskussion auch in einer Zeit wirtschaftlichen Aufschwungs, wie
ihn Deutschland gerade erlebt. Die Rolle des Aufsichtsrates als Kontrollorgan
des Vorstandes muss zum Beispiel durch eine Entflechtung von Vorstand und
Aufsichtsrat gestärkt werden. Sollten die bisherigen neuen bundesgesetzlichen
Kontrollregularien nicht die erhoffte Wirkung zeigen, werden die Länder die
Umsetzung ihrer Vorschläge einfordern.¿
Höhere Strafen bei Schneeballsystemen
Eine klare Position für mehr Verbraucherschutz und gegen
unlauteren Wettbewerb bezieht die Justizministerin bei Schneeball- und
Pyramidensystemen. Sachsen-Anhalt hat das Thema auf die Tagesordnung gesetzt
und für eine Straferhöhung plädiert. ¿Die Praxis bei der Strafverfolgung zeigt,
dass wir die Möglichkeit zu einem differenzierteren und damit auch gerechteren
Strafmaß brauchen¿, so Justizministerin Kolb. ¿Dem geistigen Urheber eines
unlauteren Schneeball- oder Pyramidensystems müssen härtere Konsequenzen drohen
als einem neu angeworbenen Mitarbeiter. Nur so wächst der Druck auf die Initiatoren
solch betrügerischer Geschäftsmodelle. Denn während diese an der Spitze einer
Pyramide erhebliche Gewinne machen, gibt es am Ende - auf der untersten Ebene -
immer Verlierer, die oft um viel Geld gebracht werden.¿ Sachsen-Anhalts Vorschlag
sieht vor, die Strafobergrenze von bisher zwei auf fünf Jahre auszuweiten.
Bewährte Juristenausbildung
Im Jahr 2002 begann in Folge der Bologna-Erklärung eine
Reform der juristischen Hochschulausbildung. Trotz guter Erfolge, beispielsweise
bei der Stärkung der internationalen Bezüge während der Ausbildung, sagt Ministerin
Kolb im Hinblick auf eine grundlegende Umgestaltung der Ausbildung aber sehr
deutlich: ¿Wenn wir das Jura-Studium komplett auf eine Bachelor-Master-Struktur
umstellen, gehen wichtige Stärken unserer heutigen Ausbildung verloren.
Deutschland hat große Kompetenzen in der Juristenausbildung. Die dürfen nicht
aufs Spiel gesetzt werden. Positive Aspekte der Bologna-Erklärung müssen auch künftig
im fortschreitenden Reformprozess Beachtung finden. Doch die Nachteile, die
eine ausschließliche Bachelor-Master-Struktur bei der Juristenausbildung mit
sich bringt, sind gravierender als die Vorteile. Wir sollten am bisherigen
System mit zwei Staatsprüfungen und einem Vorbereitungsdienst festhalten.¿ Ein
Koordinierungsausschuss hat der JuMiKo seinen Abschlussbericht vorgelegt, in
dem verschiedene Bachelor-Master-Modelle für das Jura-Studium untersucht und
mit der herkömmlichen Juristenausbildung verglichen wurden.
Besoldung von Richtern und Staatsanwälten
Von den Justizministern aufmerksam zur Kenntnis genommen
wurde ein Bericht Sachsen-Anhalts, der die Entwicklung der Besoldung und
Versorgung von Richtern und Staatsanwälten nach der Föderalismusreform I zum
Gegenstand hatte. Gravierende Auswirkungen in den einzelnen Bundesländern
konnten für die vergangenen fünf Jahre trotz Einkommensunterschieden von
monatlich bis zu 500 Euro nicht festgestellt werden. Ministerin Kolb: ¿Ich
halte es dennoch für nicht förderlich, dass mit der Föderalismusreform die
Besoldungshoheit den Ländern übertragen wurde. Ich befürchte, dass reiche
Bundesländer wie Bayern oder Baden-Württemberg in Zukunft Jura-Absolventinnen
und -Absolventen besser bezahlen und somit langfristig die Spitzenjuristen zu
sich holen können. Für Sachsen-Anhalt könnte es im Gegenzug schwieriger werden,
qualifiziertes Personal für den Justizbereich zu gewinnen. Wir werden die weitere
Entwicklung aufmerksam beobachten.¿
Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern
Nur ein Minimalkonsens wurde es auf der JuMiKo bei der
gesetzlichen Neuregelung des Sorgerechts nicht miteinander verheirateter Eltern
erreicht. Einig waren sich die Justizminister, dass das Wohl des Kindes
Ausgangspunkt der Neuregelung sein muss. Bei der Umsetzung gingen die Meinungen
jedoch auseinander.
Alle Beschlüsse der Justizministerkonferenz im Internet
unter www.jumiko.de.
Die Herbstkonferenz der Justizministerinnen und
Justizminister der Länder findet am 9. November 2011 in Berlin statt.
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