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Gefängnisseelsorgerin Hanna Haupt
in Halle (Saale) verabschiedet
30.07.2010, Magdeburg – 65
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 065/10
Ministerium der Justiz -
Pressemitteilung Nr.: 065/10
Magdeburg, den 30. Juli 2010
Gefängnisseelsorgerin Hanna Haupt
in Halle (Saale) verabschiedet
Halle (MJ). Gefängnisseelsorgerin Hanna Haupt ist am heutigen
Freitag, dem 30. Juli 2010, im Rahmen einer kleinen Feierstunde in der
Justizvollzugsanstalt Halle ¿Roter Ochse¿ nach langjährigem Dienst verabschiedet
worden.
Justizstaatssekretär Bernhard Sterz: ¿Hanna Haupt hat die
Gefängnisseelsorge in Halle (Saale) seit 1990 mit aufgebaut und 20 Jahre lang
wie niemand sonst geprägt. Sie hatte stets ein offenes Ohr für die Gefangenen
und bot ihnen in Krisensituationen Rat. Über die psychologisch-therapeutische Beratung
hinaus war Hanna Haupt zugleich um eine nachhaltige Förderung der Gefangenen
bemüht. Die von ihr praktizierte Seelsorge beinhaltete immer auch Angebote für
eine aktive Freizeitgestaltung, die an ¿ vielleicht verschütteten oder verborgenen
¿ Fähigkeiten und Ressourcen anknüpfte, über die jeder verfügt. Mit ihrem
engagierten Wirken als Gefängnisseelsorgerin war uns Hanna Haupt eine wichtige
Partnerin im Hinblick auf das gemeinsame Ziel, Gefangenen die Möglichkeiten
eines künftig straffreien Lebens aufzuzeigen. Sie hat mit ihrem langjährigen
Wirken einen wertvollen Dienst für unsere Gesellschaft geleistet. Dafür gebührt
ihr unser ausdrücklicher Dank.¿
In Sachsen-Anhalt sind aktuell 16 Gefängnisseelsorger
tätig. Neun von ihnen gehören der evangelischen Kirche, sieben der katholischen
Kirche an. Ihre Arbeit basiert auf Verträgen, die das Land Sachsen-Anhalt 1994
mit den Evangelischen Landeskirchen und im Jahr 2000 mit dem Bistum Magdeburg
geschlossen hat. Darin
ist u. a. festgehalten, dass die Seelsorge in den Justizvollzugsanstalten Teil
der den Kirchen obliegenden allgemeinen Seelsorge ist. Gefängnisseelsorger
werden von der zuständigen Kirche im Einvernehmen mit dem Ministerium berufen. Die
seelsorgerische Tätigkeit kann im Haupt- oder Nebenamt wahrgenommen werden. Meist
sind Gefängnisseelsorger noch als Gemeindepfarrer tätig.
Hintergrund
Seelsorgerische Angebote gibt es an allen Standorten des
Justizvollzuges in Sachsen-Anhalt einschließlich der Außen- und Nebenstellen. Zu
den Aufgaben der Gefängnisseelsorger gehören u. a. die Durchführung von Gottesdiensten, die seelsorgerische
Beratung in Einzel- und Gruppenarbeit sowie soziale Hilfestellungen. Von den
Gefangenen werden die Seelsorger aufgrund der neutralen Stellung und der
Schweigepflicht im Allgemeinen als Vertrauensperson anerkannt, an die sie sich
mit ihren Sorgen und Nöten wenden können. Vor allem hinsichtlich eines
günstigen Anstaltsklimas kommt der Tätigkeit der Gefängnisseelsorger eine
besondere Bedeutung zu. Bei Bedarf können auch Bedienstete die seelsorgerischen
Angebote in Anspruch nehmen.
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