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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung

Vereinsrecht soll vereinfacht
werden

27.08.2008, Magdeburg – 51

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 051/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz -

Pressemitteilung Nr.: 051/08

 

 

 

Magdeburg, den 27. August 2008

 

 

 

Vereinsrecht soll vereinfacht

werden

 

Magdeburg/Berlin (MJ). Sachsen-Anhalts Justizstaatssekretär Burkhard Lischka

(SPD) hat sich heute anlässlich eines Treffens der SPD-Justizstaatssekretäre

mit dem Bundesministerium der Justiz für eine grundlegende Vereinfachung des

Vereinsrechts ausgesprochen.

 

Nach Ansicht Lischkas wird gerade die Arbeit der kleinen

Vereine in Deutschland mit überflüssigen Formalitäten und einem unvertretbaren

bürokratischen Aufwand belastet. Dies beginne bei der Erarbeitung einer

Vereinssatzung, die nach der geltenden Rechtslage oftmals ohne juristische

Hilfe kaum erstellt werden könne.

 

¿Denkbar ist, dass der Gesetzgeber eine einfache und

verständliche Mustersatzung vorgibt¿, so Lischka. Übernehme der Verein diese,

so könne er diesbezüglich von weiteren juristischen Prüfungen bei der

Vereinsgründung freigestellt werden. ¿Das erleichtert nicht nur die Arbeit der

Vereine, sondern entlastet auch die Vereinsregister bei den Amtsgerichten¿,

meinte Lischka.

 

Vereinfachungspotential sieht Lischka auch beim

Anmeldeverfahren zum Vereinsregister. So verlangt die Rechtsprechung im

Einzelfall, dass alle Mitglieder eines Vereinsvorstandes die erstmalige

Anmeldung eines Vereins zum Vereinsregister vornehmen. Je nach Größe des

Vorstandes kann das dazu führen, dass mehr als zehn Personen einen Notar

besuchen und ihre Unterschrift beglaubigen lassen müssen. ¿Das ist weder

erforderlich noch sinnvoll¿, so Lischka, er plädiert dafür, dass künftig ein

vertretungsberechtigtes Vorstandsmitglied die Erstanmeldung des Vereins zum

Vereinsregister vornehmen kann.

 

Auch beim Wechsel von Vorstandsmitgliedern sieht das

Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt Vereinfachungspotential.

 

Dass Mitglieder eines Vereinsvorstandes ausscheiden und

neue Vorstandsmitglieder gewählt werden, ist im Laufe eines Vereinslebens ein

normaler, fast alltäglicher Vorgang. ¿Ob das jedes Mal mit dem Aufsuchen eines

Notars und einem Antrag an das Vereinsregister verbunden sein muss, stelle ich

nachdrücklich in Frage¿, so Lischka. ¿Vereinsmitglieder wollen in erster Linie

ihrem Sport oder ihrem Hobby nachgehen und nicht mit juristischen

Spitzfindigkeiten belästigt werden¿, bemerkte Lischka. ¿Das behindert

ehrenamtliches Engagement und bindet unnötige Kräfte¿. Das Justizministerium

des Landes Sachsen-Anhalt erwägt, eine entsprechende Bundesratsinitiative zur

Vereinfachung des Vereinsrechts auf den Weg zu bringen.

 

 

 

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