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Vereinsrecht soll vereinfacht
werden
27.08.2008, Magdeburg – 51
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 051/08
Ministerium der Justiz -
Pressemitteilung Nr.: 051/08
Magdeburg, den 27. August 2008
Vereinsrecht soll vereinfacht
werden
Magdeburg/Berlin (MJ). Sachsen-Anhalts Justizstaatssekretär Burkhard Lischka
(SPD) hat sich heute anlässlich eines Treffens der SPD-Justizstaatssekretäre
mit dem Bundesministerium der Justiz für eine grundlegende Vereinfachung des
Vereinsrechts ausgesprochen.
Nach Ansicht Lischkas wird gerade die Arbeit der kleinen
Vereine in Deutschland mit überflüssigen Formalitäten und einem unvertretbaren
bürokratischen Aufwand belastet. Dies beginne bei der Erarbeitung einer
Vereinssatzung, die nach der geltenden Rechtslage oftmals ohne juristische
Hilfe kaum erstellt werden könne.
¿Denkbar ist, dass der Gesetzgeber eine einfache und
verständliche Mustersatzung vorgibt¿, so Lischka. Übernehme der Verein diese,
so könne er diesbezüglich von weiteren juristischen Prüfungen bei der
Vereinsgründung freigestellt werden. ¿Das erleichtert nicht nur die Arbeit der
Vereine, sondern entlastet auch die Vereinsregister bei den Amtsgerichten¿,
meinte Lischka.
Vereinfachungspotential sieht Lischka auch beim
Anmeldeverfahren zum Vereinsregister. So verlangt die Rechtsprechung im
Einzelfall, dass alle Mitglieder eines Vereinsvorstandes die erstmalige
Anmeldung eines Vereins zum Vereinsregister vornehmen. Je nach Größe des
Vorstandes kann das dazu führen, dass mehr als zehn Personen einen Notar
besuchen und ihre Unterschrift beglaubigen lassen müssen. ¿Das ist weder
erforderlich noch sinnvoll¿, so Lischka, er plädiert dafür, dass künftig ein
vertretungsberechtigtes Vorstandsmitglied die Erstanmeldung des Vereins zum
Vereinsregister vornehmen kann.
Auch beim Wechsel von Vorstandsmitgliedern sieht das
Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt Vereinfachungspotential.
Dass Mitglieder eines Vereinsvorstandes ausscheiden und
neue Vorstandsmitglieder gewählt werden, ist im Laufe eines Vereinslebens ein
normaler, fast alltäglicher Vorgang. ¿Ob das jedes Mal mit dem Aufsuchen eines
Notars und einem Antrag an das Vereinsregister verbunden sein muss, stelle ich
nachdrücklich in Frage¿, so Lischka. ¿Vereinsmitglieder wollen in erster Linie
ihrem Sport oder ihrem Hobby nachgehen und nicht mit juristischen
Spitzfindigkeiten belästigt werden¿, bemerkte Lischka. ¿Das behindert
ehrenamtliches Engagement und bindet unnötige Kräfte¿. Das Justizministerium
des Landes Sachsen-Anhalt erwägt, eine entsprechende Bundesratsinitiative zur
Vereinfachung des Vereinsrechts auf den Weg zu bringen.
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