Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung
Änderung bei
Sicherheitsbestimmungen
16.09.2008, Magdeburg – 55
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 055/08
Ministerium der Justiz -
Pressemitteilung Nr.: 055/08
Magdeburg, den 16. September 2008
Änderung bei
Sicherheitsbestimmungen
Magdeburg (MJ).
Sachsen-Anhalts
Justizministerium hat nach einem Ortstermin mit dem Landesbeauftragten für
Datenschutz, Dr. Harald von Bose, am Justizzentrum Magdeburg die
Sicherheitsbestimmungen neu justiert. Am Justizzentrum überwachen Videokameras
den Zugangsbereich, die Zufahrt, die hauseigene, öffentlich nicht nutzbare
Tiefgarage sowie den Bereich der Abteilung der Staatsanwaltschaft, die
Verfahren der organisierten Kriminalität bearbeitet. Die Videoüberwachung dient
der Objektsicherung, z.B. dem Schutz vor Vandalismus und der Kontrolle von
Zugangsberechtigungen, etwa bei der Vorführung von Gefangenen.
Im Nachgang zum Gespräch werden kurzfristig weitere
Hinweisschilder aufgestellt, die Schwenkbreite der Kameras zum Breiten Weg
verengt und die Aufzeichnungszeiten verkürzt. Die Aufzeichnungen der
Sicherheitskameras werden spätestens nach drei Tagen gelöscht.
Die
Aufzeichnungen dürfen zur Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten,
nicht aber z.B. für personalrechtliche Maßnahmen verwendet werden. Dies wurde
durch einen entsprechenden Erlass des Justizministeriums noch einmal
klargestellt.
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der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt
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