Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung
Leistungsprämien in der Justiz
gefordert
21.08.2007, Magdeburg – 51
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 051/07
Ministerium der Justiz -
Pressemitteilung Nr.: 051/07
Magdeburg, den 21. August 2007
Leistungsprämien in der Justiz
gefordert
Berlin (MJ). Anlässlich eines heutigen Treffens
von Justizstaatssekretären in Berlin hat sich Justizstaatssekretär Burkhard
Lischka für Leistungsprämien und -zulagen im Justizbereich ausgesprochen. ¿Wenn
über entsprechende Leistungselemente derzeit in allen Bereichen der Verwaltung
nachgedacht wird, dann darf das Thema in der Justiz kein Tabu sein¿, so Lischka.
Lischka verweist allerdings
darauf, dass aufgrund der in der Verfassung festgelegten richterlichen
Unabhängigkeit die Qualität der Rechtsprechung ausschließlich in der
Verantwortung der Richter liege und nicht durch die Justizverwaltung überprüft
werden könne. ¿Wir wollen bei der Gewährung von Leistungsprämien richterliche
Urteile nicht danach bewerten, ob sie in unseren Augen gut oder schlecht sind¿,
hob Lischka hervor. ¿Aber wenn ein Richter oder Rechtspfleger neben seiner
laufenden Dezernatsarbeit zügig und auf hohem Niveau beispielsweise die
Vorgänge eines länger erkrankten Kollegen abarbeitet, dann sollte uns dies mehr
als ein warmer Händedruck wert sein.¿ Schließlich profitierten nicht nur das
betroffene Gericht, sondern alle Bürgerinnen und Bürger durch die Vermeidung
von Verfahrensrückständen von einem derartigen Engagement. Als weitere
Anwendungsbereiche für eine Leistungsprämie nannte Lischka die Umsetzung von
Sonderprojekten, etwa im EDV-Bereich oder bei der Optimierung von
Verfahrensabläufen. ¿Wer mit eigenen konstruktiven Vorschlägen und Initiativen
die Justiz unseres Landes voranbringt und dies neben seinen eigentlichen
Aufgaben mit erheblichem Zeitaufwand auch noch umsetzt, verdient eine
Honorierung dieser Arbeit¿, sagt Lischka.
Lischka setzt sich auch für
erleichterte Wechselmöglichkeiten zwischen Privatwirtschaft und Justiz ein.
Künftig soll es nach dem Willen des Justizministeriums einfacher werden, sich
aus der freien Wirtschaft auf eine Richter- oder Justizbeamtenstelle zu
bewerben. Das Justizministerium erhofft sich dadurch einen Erfahrungs- und
Kompetenzgewinn. Auch ist es nach dem Willen der Justizverwaltung denkbar, dass
Richter und Beamte zeitweise in die Privatwirtschaft wechseln, um dann mit den
dort gesammelten Erkenntnissen in die Justiz zurückzukehren. ¿Laufbahn- und
versorgungsrechtliche Hemmnisse, die dies heute erschweren oder unmöglich
machen, gehören auf den Prüfstand¿, erklärt Lischka.
Hintergrund :
Eine Arbeitsgruppe von
Justizstaatssekretären aus den Ländern Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen,
Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Thüringen und Sachsen-Anhalt prüft
derzeit Änderungen des Dienst- und Besoldungsrechts in der Justiz. Die
Ergebnisse der Beratung sollen nach dem Willen der Staatssekretäre in die weiteren
Überlegungen der Bundesländer zum Dienst- und Beamtenrecht einfließen. Seit
Inkrafttreten der Föderalismusreform, die die Gesetzgebungskompetenzen zwischen
Bund und Ländern neu regelt, haben die Bundesländer die Möglichkeit, ihr
Dienst- und Beamtenrecht eigenverantwortlich zu gestalten.
Impressum:
Ministerium der Justiz des Landes
Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Domplatz 2 - 4
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6235
Fax: (0391) 567-6187
Mail:
presse@mj.sachsen-anhalt.de
Impressum:Ministerium für Justiz und Gleichstellungdes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleDomplatz 2 - 439104 MagdeburgTel: 0391 567-6235Fax: 0391 567-6187Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.deWeb: www.mj.sachsen-anhalt.de