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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung

Leistungsprämien in der Justiz
gefordert

21.08.2007, Magdeburg – 51

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 051/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz -

Pressemitteilung Nr.: 051/07

 

 

 

Magdeburg, den 21. August 2007

 

 

 

Leistungsprämien in der Justiz

gefordert

 

Berlin (MJ). Anlässlich eines heutigen Treffens

von Justizstaatssekretären in Berlin hat sich Justizstaatssekretär Burkhard

Lischka für Leistungsprämien und -zulagen im Justizbereich ausgesprochen. ¿Wenn

über entsprechende Leistungselemente derzeit in allen Bereichen der Verwaltung

nachgedacht wird, dann darf das Thema in der Justiz kein Tabu sein¿, so Lischka.

 

 

Lischka verweist allerdings

darauf, dass aufgrund der in der Verfassung festgelegten richterlichen

Unabhängigkeit die Qualität der Rechtsprechung ausschließlich in der

Verantwortung der Richter liege und nicht durch die Justizverwaltung überprüft

werden könne. ¿Wir wollen bei der Gewährung von Leistungsprämien richterliche

Urteile nicht danach bewerten, ob sie in unseren Augen gut oder schlecht sind¿,

hob Lischka hervor. ¿Aber wenn ein Richter oder Rechtspfleger neben seiner

laufenden Dezernatsarbeit zügig und auf hohem Niveau beispielsweise die

Vorgänge eines länger erkrankten Kollegen abarbeitet, dann sollte uns dies mehr

als ein warmer Händedruck wert sein.¿ Schließlich profitierten nicht nur das

betroffene Gericht, sondern alle Bürgerinnen und Bürger durch die Vermeidung

von Verfahrensrückständen von einem derartigen Engagement. Als weitere

Anwendungsbereiche für eine Leistungsprämie nannte Lischka die Umsetzung von

Sonderprojekten, etwa im EDV-Bereich oder bei der Optimierung von

Verfahrensabläufen. ¿Wer mit eigenen konstruktiven Vorschlägen und Initiativen

die Justiz unseres Landes voranbringt und dies neben seinen eigentlichen

Aufgaben mit erheblichem Zeitaufwand auch noch umsetzt, verdient eine

Honorierung dieser Arbeit¿, sagt Lischka.

 

Lischka setzt sich auch für

erleichterte Wechselmöglichkeiten zwischen Privatwirtschaft und Justiz ein.

Künftig soll es nach dem Willen des Justizministeriums einfacher werden, sich

aus der freien Wirtschaft auf eine Richter- oder Justizbeamtenstelle zu

bewerben. Das Justizministerium erhofft sich dadurch einen Erfahrungs- und

Kompetenzgewinn. Auch ist es nach dem Willen der Justizverwaltung denkbar, dass

Richter und Beamte zeitweise in die Privatwirtschaft wechseln, um dann mit den

dort gesammelten Erkenntnissen in die Justiz zurückzukehren. ¿Laufbahn- und

versorgungsrechtliche Hemmnisse, die dies heute erschweren oder unmöglich

machen, gehören auf den Prüfstand¿, erklärt Lischka.

 

Hintergrund :

 

Eine Arbeitsgruppe von

Justizstaatssekretären aus den Ländern Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen,

Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Thüringen und Sachsen-Anhalt prüft

derzeit Änderungen des Dienst- und Besoldungsrechts in der Justiz. Die

Ergebnisse der Beratung sollen nach dem Willen der Staatssekretäre in die weiteren

Überlegungen der Bundesländer zum Dienst- und Beamtenrecht einfließen. Seit

Inkrafttreten der Föderalismusreform, die die Gesetzgebungskompetenzen zwischen

Bund und Ländern neu regelt, haben die Bundesländer die Möglichkeit, ihr

Dienst- und Beamtenrecht eigenverantwortlich zu gestalten.

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium der Justiz des Landes

Sachsen-Anhalt

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Tel: (0391) 567-6235

Fax: (0391) 567-6187

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presse@mj.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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