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Muster-Dokumente für Vereine aktualisiert
13.08.2010, Magdeburg – 68
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 068/10
Ministerium der Justiz -
Pressemitteilung Nr.: 068/10
Magdeburg, den 13. August 2010
Service im Internet:
Muster-Dokumente für Vereine aktualisiert
Magdeburg (MJ). Was muss aus rechtlicher Sicht bei der Gründung eines
Vereins beachtet werden? Welche Angaben gehören zwingend in eine Satzung? Und
was sollte in das Protokoll einer Vereinssitzung aufgenommen werden? Um
Vereinen in Sachsen-Anhalt bei diesen und ähnlichen Fragen Hilfestellung zu
geben, sind am Zentralen Registergericht des Landes Sachsen-Anhalt in Stendal Musterdokumente
erstellt bzw. den aktuellen gesetzlichen Regelungen angepasst worden. Sie
können ab sofort aus dem Internet heruntergeladen werden.
Justizministerin Kolb: ¿Viele Vereinsmitglieder haben
Schwierigkeiten, beispielsweise eine Satzung oder ein Protokoll so zu
formulieren, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. Die jetzt
online abrufbaren Muster-Dokumente und Merkblätter können bei der Gründung eines
Vereins, bei späteren Veränderungen oder auch bei einer Auflösung helfen. Wer
sich an den Mustern orientiert, kann zugleich Verzögerungen bei der Eintragung
in das Vereinsregister oder anderweitige rechtliche Probleme vermeiden.¿
Folgende Dokumente liegen vor:
Merkblatt für
die Gründung des Vereins
Mustersatzung
Merkblatt für
eingetragene Vereine
Musterprotokoll
für eine Mitgliederversammlung
Merkblatt für
die Auflösung des Vereins
Sie stehen auf den Internetseiten des Amtsgerichts Stendal
sowie des Justizministeriums zum Download bereit unter:
www.justiz.sachsen-anhalt.de/ag-sdl
- Stichwort ¿Vereinsregister¿
www.mj.sachsen-anhalt.de - Stichwort ¿Service /
Formulare und Muster¿
Hintergrund
Zum Zentralen Registergericht am Amtsgericht Stendal
gehört seit April 2007 auch das zentrale Vereinsregister des Landes
Sachsen-Anhalt. Angemeldet sind landesweit 18.456 Vereine. Als öffentliches
Register kann das Vereinsregister von jedem eingesehen werden. Verzeichnet sind
u.a. Angaben zum Sitz eines Vereins oder dessen Vorstand. Neben dem Vereinsregister
gehören auch das Handels-, das Genossenschafts- und das Partnerschaftsregister von
Sachsen-Anhalt zum Zentralen Registergericht.
Impressum:
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Pressestelle
Domplatz 2 - 4
39104 Magdeburg
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