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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung

Bundesrat - Justizministerin
Kolb: Rechte der Opfer sexuellen Missbrauchs werden gestärkt

30.05.2011, Magdeburg – 26

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

 

 

Ministerium für Justiz und Gleichstellung - Pressemitteilung Nr.:

026/11

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Justiz und

Gleichstellung - Pressemitteilung Nr.: 026/11

 

 

 

Magdeburg, den 27. Mai 2011

 

 

 

Bundesrat - Justizministerin

Kolb: Rechte der Opfer sexuellen Missbrauchs werden gestärkt

 

Magdeburg (MJ). Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb begrüßt das mehrheitliche

Votum des Bundesrates für ein Gesetz zur Stärkung der Rechte der Opfer

sexuellen Missbrauchs (StORMG) auf seiner Sitzung am heutigen Freitag, dem 27.

Mai 2011.

 

Angesichts der erschütternden Vielzahl der im letzten Jahr

aufgedeckten Fälle sexuellen Kindesmissbrauches, die sich teilweise über

Jahrzehnte hinweg in verschiedenen Betreuungseinrichtungen zugetragen haben,

war eine Verbesserung des Opferschutzes auch im Strafrecht zwingend. ¿Da die

Opfer aufgrund ihrer traumatisierten Erfahrungen oft erst nach vielen Jahren

die Erlebnisse verarbeitet haben und die Entscheidung treffen, Strafanzeige

gegen ihren Peiniger zu erstatten, verbessert die Verlängerung der Zeit in der

die Verjährung ruht die Chance auf eine Strafverfolgung.¿

 

Der gerade vorgelegte Bericht der Unabhängigen

Beauftragten der Bundesregierung zur Aufarbeitung des sexuellen

Kindesmissbrauchs, Christine Bergmann, zeigt, dass es nach wie vor

Handlungsbedarf gibt. Für jedes Opfer muss die Hilfe möglich und zugänglich

sein, die es braucht ¿ auch an finanziellen Hürden darf eine notwendige

psychologische und psychiatrische Behandlung nicht scheitern.

 

Nach Meinung von Prof. Dr. Angela Kolb geht das Gesetz

aber nicht weit genug: ¿Es bedarf einer weiteren Verlängerung der

strafrechtlichen Verjährungsvorschriften, weil gerade Opfer, die in

Abhängigkeitsverhältnissen Opfer eines Missbrauchs geworden sind, erst lange nach ihrer Volljährigkeit in der Lage sind,

ihren Peiniger anzuzeigen.¿ Zu einem besseren Opferschutz brauchen wir aber

auch eine Kultur des Hinsehens, die Signale zu erkennen, die auf einen

Missbrauch hindeuten und Hilfen anzubieten.

 

Der Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, vor allem für

minderjährige Opfer von sexuellen Übergriffen gesetzliche Verbesserungen

herbeizuführen. Nach dem Vorschlag des Bundesrates soll die

Verfolgungsverjährung bei schweren Straftaten gegen die sexuelle

Selbstbestimmung nicht mehr wie gegenwärtig nur bis zur Vollendung des 18.

Lebensjahres, sondern in Zukunft bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres ruhen.

 

Hintergrund:

 

Der Entwurf des StORMG ist am 23. März 2011 vom

Bundeskabinett verabschiedet worden. Er greift Empfehlungen des Runden Tisches

¿Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen auf,

welcher am 1. April 2010 seine Arbeit aufgenommen hatte und wird gemeinsam von

den Bundesministerinnen für Justiz, Familie und Bildung geleitet. Am 1.

Dezember 2010 war ein Zwischenbericht vorgelegt worden.

 

 

 

Impressum:

 

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