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Bundesrat - Justizministerin
Kolb: Rechte der Opfer sexuellen Missbrauchs werden gestärkt
30.05.2011, Magdeburg – 26
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium für Justiz und Gleichstellung - Pressemitteilung Nr.:
026/11
Ministerium für Justiz und
Gleichstellung - Pressemitteilung Nr.: 026/11
Magdeburg, den 27. Mai 2011
Bundesrat - Justizministerin
Kolb: Rechte der Opfer sexuellen Missbrauchs werden gestärkt
Magdeburg (MJ). Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb begrüßt das mehrheitliche
Votum des Bundesrates für ein Gesetz zur Stärkung der Rechte der Opfer
sexuellen Missbrauchs (StORMG) auf seiner Sitzung am heutigen Freitag, dem 27.
Mai 2011.
Angesichts der erschütternden Vielzahl der im letzten Jahr
aufgedeckten Fälle sexuellen Kindesmissbrauches, die sich teilweise über
Jahrzehnte hinweg in verschiedenen Betreuungseinrichtungen zugetragen haben,
war eine Verbesserung des Opferschutzes auch im Strafrecht zwingend. ¿Da die
Opfer aufgrund ihrer traumatisierten Erfahrungen oft erst nach vielen Jahren
die Erlebnisse verarbeitet haben und die Entscheidung treffen, Strafanzeige
gegen ihren Peiniger zu erstatten, verbessert die Verlängerung der Zeit in der
die Verjährung ruht die Chance auf eine Strafverfolgung.¿
Der gerade vorgelegte Bericht der Unabhängigen
Beauftragten der Bundesregierung zur Aufarbeitung des sexuellen
Kindesmissbrauchs, Christine Bergmann, zeigt, dass es nach wie vor
Handlungsbedarf gibt. Für jedes Opfer muss die Hilfe möglich und zugänglich
sein, die es braucht ¿ auch an finanziellen Hürden darf eine notwendige
psychologische und psychiatrische Behandlung nicht scheitern.
Nach Meinung von Prof. Dr. Angela Kolb geht das Gesetz
aber nicht weit genug: ¿Es bedarf einer weiteren Verlängerung der
strafrechtlichen Verjährungsvorschriften, weil gerade Opfer, die in
Abhängigkeitsverhältnissen Opfer eines Missbrauchs geworden sind, erst lange nach ihrer Volljährigkeit in der Lage sind,
ihren Peiniger anzuzeigen.¿ Zu einem besseren Opferschutz brauchen wir aber
auch eine Kultur des Hinsehens, die Signale zu erkennen, die auf einen
Missbrauch hindeuten und Hilfen anzubieten.
Der Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, vor allem für
minderjährige Opfer von sexuellen Übergriffen gesetzliche Verbesserungen
herbeizuführen. Nach dem Vorschlag des Bundesrates soll die
Verfolgungsverjährung bei schweren Straftaten gegen die sexuelle
Selbstbestimmung nicht mehr wie gegenwärtig nur bis zur Vollendung des 18.
Lebensjahres, sondern in Zukunft bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres ruhen.
Hintergrund:
Der Entwurf des StORMG ist am 23. März 2011 vom
Bundeskabinett verabschiedet worden. Er greift Empfehlungen des Runden Tisches
¿Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen auf,
welcher am 1. April 2010 seine Arbeit aufgenommen hatte und wird gemeinsam von
den Bundesministerinnen für Justiz, Familie und Bildung geleitet. Am 1.
Dezember 2010 war ein Zwischenbericht vorgelegt worden.
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