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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung

Ministerin Kolb diskutiert mit
Schülern über das Projekt Schülergerichte

24.03.2010, Magdeburg – 29

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 29/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz -

Pressemitteilung Nr.: 29/10

 

 

 

Magdeburg, den 24. März 2010

 

 

 

Ministerin Kolb diskutiert mit

Schülern über das Projekt Schülergerichte

 

Magdeburg (MJ). Am heutigen Mittwoch, 24. April 2010, trifft sich Sachsen-Anhalts

Justizministerin Professor Angela Kolb mit Schülern des Europagymnasiums

¿Richard von Weizsäcker¿ in Thale zum Projekt der Schülergremien.

¿Schülergremien sind ein wichtiger Weg einen Beitrag im Kampf gegen Jugendkriminalität

zu leisten. Denn Jugendlichen ist die Meinung Gleichaltriger oft besonders wichtig¿,

so Kolb.

 

Die Jugendlichen setzen sich in dreiköpfigen Gremien auf

Veranlassung der zuständigen Staatsanwaltschaft mit straffällig gewordenen

Jugendlichen auseinander, die leichtere Delikte begangen haben. Im Gespräch mit

ihnen legen sie erzieherische Maßnahmen fest, die eine Anklageerhebung bei

Gericht entbehrlich werden lassen. Vorbild für die kriminalpädagogischen

Gremien sind ¿Schülerrichter¿ und ¿Kriminalpolitische Schülerprojekte¿ anderer

Bundesländer.

 

Justizministerin Kolb diskutierte anlässlich des Besuchs

im Gymnasium Thale über das Projekt der ¿Schülergremien¿ im Rahmen des

Rechtskundeunterrichts mit Schülern sowie weiteren Beteiligten der Justiz, der

Polizei und der Projektteamleiter. Kolb: ¿Die Schülergremien arbeiten sehr

gewissenhaft und erreichen, dass sich die Täter mit ihrem Verhalten auseinandersetzen.

Dadurch können weitere Straftaten verhindert werden.¿

 

Hintergrund:

 

Die Schülergremien sind im staatsanwaltschaftlichen

Ermittlungsverfahren angesiedelt. Hier eröffnet das Gesetz die Möglichkeit,

dass in bestimmten Fällen ein Verfahren ohne Anklage und Gerichtsentscheidung

beendet werden kann. Für jugendliche Straftäter kommt dabei die Verhängung

anderer erzieherischer Maßnahmen in Betracht. Polizei und Staatsanwaltschaft

prüfen, welche Fälle für ein Verfahren vor dem Schülergremium geeignet sind.

Der in Betracht kommende Deliktskatalog umfasst zum Beispiel Ladendiebstahl, Fahren

ohne Fahrerlaubnis und Sachbeschädigung.

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium

der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt

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Tel: (0391) 567-6235

Fax: (0391) 567-6187

Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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