Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung
Ministerin Kolb diskutiert mit
Schülern über das Projekt Schülergerichte
24.03.2010, Magdeburg – 29
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 29/10
Ministerium der Justiz -
Pressemitteilung Nr.: 29/10
Magdeburg, den 24. März 2010
Ministerin Kolb diskutiert mit
Schülern über das Projekt Schülergerichte
Magdeburg (MJ). Am heutigen Mittwoch, 24. April 2010, trifft sich Sachsen-Anhalts
Justizministerin Professor Angela Kolb mit Schülern des Europagymnasiums
¿Richard von Weizsäcker¿ in Thale zum Projekt der Schülergremien.
¿Schülergremien sind ein wichtiger Weg einen Beitrag im Kampf gegen Jugendkriminalität
zu leisten. Denn Jugendlichen ist die Meinung Gleichaltriger oft besonders wichtig¿,
so Kolb.
Die Jugendlichen setzen sich in dreiköpfigen Gremien auf
Veranlassung der zuständigen Staatsanwaltschaft mit straffällig gewordenen
Jugendlichen auseinander, die leichtere Delikte begangen haben. Im Gespräch mit
ihnen legen sie erzieherische Maßnahmen fest, die eine Anklageerhebung bei
Gericht entbehrlich werden lassen. Vorbild für die kriminalpädagogischen
Gremien sind ¿Schülerrichter¿ und ¿Kriminalpolitische Schülerprojekte¿ anderer
Bundesländer.
Justizministerin Kolb diskutierte anlässlich des Besuchs
im Gymnasium Thale über das Projekt der ¿Schülergremien¿ im Rahmen des
Rechtskundeunterrichts mit Schülern sowie weiteren Beteiligten der Justiz, der
Polizei und der Projektteamleiter. Kolb: ¿Die Schülergremien arbeiten sehr
gewissenhaft und erreichen, dass sich die Täter mit ihrem Verhalten auseinandersetzen.
Dadurch können weitere Straftaten verhindert werden.¿
Hintergrund:
Die Schülergremien sind im staatsanwaltschaftlichen
Ermittlungsverfahren angesiedelt. Hier eröffnet das Gesetz die Möglichkeit,
dass in bestimmten Fällen ein Verfahren ohne Anklage und Gerichtsentscheidung
beendet werden kann. Für jugendliche Straftäter kommt dabei die Verhängung
anderer erzieherischer Maßnahmen in Betracht. Polizei und Staatsanwaltschaft
prüfen, welche Fälle für ein Verfahren vor dem Schülergremium geeignet sind.
Der in Betracht kommende Deliktskatalog umfasst zum Beispiel Ladendiebstahl, Fahren
ohne Fahrerlaubnis und Sachbeschädigung.
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