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2008 mehr Bußgelder an
gemeinnützige Vereine ausgezahlt
04.05.2009, Magdeburg – 32
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 032/09
Ministerium der Justiz -
Pressemitteilung Nr.: 032/09
Magdeburg, den 4. Mai 2009
2008 mehr Bußgelder an
gemeinnützige Vereine ausgezahlt
Magdeburg (MJ). Gemeinnützige und soziale Einrichtungen in Sachsen-Anhalt
haben im Jahr 2008 rund acht Prozent mehr Bußgelder als im Vorjahr von der
Justiz des Landes erhalten. Die Fördersumme erhöhte sich im vergangenen Jahr im
Vergleich zu 2007 um rund 92.500 Euro auf knapp 1,2 Millionen Euro. Die Gelder
stammen aus Zahlungsauflagen, die Gerichte und Staatsanwaltschaften in
Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren verhängt haben.
¿Die Zahlungsauflagen zugunsten gemeinnütziger Vereine und
Verbände tragen zur Wiedergutmachung bei¿, sagte Justizministerin Professor Angela
Kolb am Montag in Magdeburg. ¿Wenn ein Täter das Geld an gemeinnützige Vereine
zahlen muss, wird ihm sein Unrecht deutlicher vor Augen geführt.¿ In den Fällen,
in denen ein Beschuldigter oder Angeklagter wegen geringer Schuld nicht
verurteilt werde, spüre der Täter durch die Zahlungsverpflichtung dennoch, dass
das von ihm begangene Unrecht geahndet wird. ¿Das ist auch ein Schritt zum
Wiederherstellen des Rechtsfriedens¿, sagte Kolb.
Die Gerichte und Staatsanwaltschaften des Landes
Sachsen-Anhalt haben im Jahr 2008 Zahlungsauflagen in Höhe von rund 3,26
Millionen Euro erteilt. Davon mussten Beschuldigte oder Verurteilte rund 2,07
Millionen Euro an die Landeskasse zahlen.
Die Bußgelder unterstützten im vergangenen Jahr unter
anderem Verbände und Vereine des allgemeinen Sozialwesens und der allgemeinen
Jugendhilfe, der Verkehrserziehung und -sicherheit sowie der Straffälligen- und
Bewährungshilfe.
Empfänger von Bußgeldern durch Auflagen der Gerichte:
Weißer Ring
Bund gegen Alkohol und Drogen im
Straßenverkehr
Verein ¿Hoffnung¿ für Straffälligen- und
Bewährungshilfe Halberstadt
Empfänger
von Bußgeldern durch Auflagen der Staatsanwaltschaften:
Bund gegen Alkohol und Drogen im
Straßenverkehr
Verein zur Förderung krebskranker Kinder
Ärzte
ohne Grenzen
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