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Konsequentes Vorgehen gegen
politisch motivierte Kriminalität
05.09.2007, Magdeburg – 54
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 054/07
Ministerium der Justiz -
Pressemitteilung Nr.: 054/07
Magdeburg, den 5. September 2007
Konsequentes Vorgehen gegen
politisch motivierte Kriminalität
Magdeburg (MJ). Ermittlungsverfahren in Fällen von politisch motivierter
Kriminalität sollen in Sachsen-Anhalt künftig beschleunigt bearbeitet und möglichst
zügig erledigt werden. Um Einzeltäter und Tätergruppen wirksamer begegnen zu können,
wird zudem ein Netz fester Ansprechpartner bei Polizei und Staatsanwaltschaften
eingerichtet, das vom Landeskriminalamt organisatorisch betreut wird. Das
gehört zu einem Bündel an Maßnahmen, die die von Justiz- und Innenministerium gemeinsam
erarbeitete ¿Richtlinie über die Verfolgung politisch motivierter Kriminalität¿
vorsieht.
Ziel der neuen Richtlinie sind die Verbesserung und
Beschleunigung der Arbeitsabläufe und eine Optimierung des Informationsflusses
an den Schnittstellen zwischen Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichten und
weiteren Beteiligten wie den Opferverbänden betonten Justizministerin Prof.
Angela Kolb und Innenminister Holger Hövelmann bei der Vorstellung der
Richtlinie in Magdeburg. ¿Die vorhandenen Instrumente zur Verfolgung und
Verhütung politisch motivierter Kriminalität müssen noch intensiver genutzt
werden. Wir legen mit der Richtlinie die Grundlage dafür, dass Abstimmung
besser und schneller möglich ist¿, so Kolb. ¿Insbesondere die zunehmende Gewaltbereitschaft rechtsorientierter
Täter, die schwere körperliche Schäden in Kauf nehmen, unterstreicht die
anhaltende Bedrohung von rechts¿, sagte Innenminister Holger Hövelmann. ¿Hetzparolen, Einschüchterungen, das Verbreiten von
Angst und Gewaltexzesse müssen frühzeitig energisch mit allen dem Rechtsstaat
zur Verfügung stehenden Mitteln verfolgt werden.¿
Anders als im Regelfall bei Verfahren der allgemeinen
Kriminalität soll die Zuständigkeit für die Ermittlungen in Fällen politisch
motivierter Kriminalität nicht dem Tatortprinzip sondern dem Wohnsitzprinzip
folgen. Auch das sieht die Richtlinie vor. ¿Das führt zur Bündelung von Informationen
über den Täter und erleichtert die Koordination gezielter Maßnahmen¿, so Kolb
und Hövelmann.
Bei den Staatsanwaltschaften werden die politisch
motivierten Straftaten in einem Sonderdezernat bearbeitet. Von der Ermittlung
über die Anklage bis hin zur Sitzungsvertretung Gericht soll das Verfahren in
der Regel in der Hand des selben Staatsanwaltes liegen.
Ziel
der polizeilichen Maßnahmen ist es, das Ausmaß krimineller Aktivitäten und
Organisationsstrukturen möglichst vollständig zu erfassen. Hövelmann: ¿Um strukturorientierte
Ermittlungen künftig noch zielbewusster unmittelbar vor Ort gewährleisten zu
können, haben wir die organisatorischen Maßnahmen zur Stärkung des
polizeilichen Staatsschutzes in den Polizeirevieren, die Einrichtung von
Sachgebieten Staatsschutz, also die Verlagerung von fachlicher Sachbearbeitung
in die Fläche vor Ort, schon vor Inkrafttreten der neuen Polizeiorganisation
eingeleitet.¿
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