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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung

Konsequentes Vorgehen gegen
politisch motivierte Kriminalität

05.09.2007, Magdeburg – 54

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 054/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz -

Pressemitteilung Nr.: 054/07

 

 

 

Magdeburg, den 5. September 2007

 

 

 

Konsequentes Vorgehen gegen

politisch motivierte Kriminalität

 

Magdeburg (MJ). Ermittlungsverfahren in Fällen von politisch motivierter

Kriminalität sollen in Sachsen-Anhalt künftig beschleunigt bearbeitet und möglichst

zügig erledigt werden. Um Einzeltäter und Tätergruppen wirksamer begegnen zu können,

wird zudem ein Netz fester Ansprechpartner bei Polizei und Staatsanwaltschaften

eingerichtet, das vom Landeskriminalamt organisatorisch betreut wird. Das

gehört zu einem Bündel an Maßnahmen, die die von Justiz- und Innenministerium gemeinsam

erarbeitete ¿Richtlinie über die Verfolgung politisch motivierter Kriminalität¿

vorsieht.

 

Ziel der neuen Richtlinie sind die Verbesserung und

Beschleunigung der Arbeitsabläufe und eine Optimierung des Informationsflusses

an den Schnittstellen zwischen Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichten und

weiteren Beteiligten wie den Opferverbänden betonten Justizministerin Prof.

Angela Kolb und Innenminister Holger Hövelmann bei der Vorstellung der

Richtlinie in Magdeburg. ¿Die vorhandenen Instrumente zur Verfolgung und

Verhütung politisch motivierter Kriminalität müssen noch intensiver genutzt

werden. Wir legen mit der Richtlinie die Grundlage dafür, dass Abstimmung

besser und schneller möglich ist¿, so Kolb. ¿Insbesondere die zunehmende Gewaltbereitschaft rechtsorientierter

Täter, die schwere körperliche Schäden in Kauf nehmen, unterstreicht die

anhaltende Bedrohung von rechts¿, sagte Innenminister Holger Hövelmann. ¿Hetzparolen, Einschüchterungen, das Verbreiten von

Angst und Gewaltexzesse müssen frühzeitig energisch mit allen dem Rechtsstaat

zur Verfügung stehenden Mitteln verfolgt werden.¿

 

Anders als im Regelfall bei Verfahren der allgemeinen

Kriminalität soll die Zuständigkeit für die Ermittlungen in Fällen politisch

motivierter Kriminalität nicht dem Tatortprinzip sondern dem Wohnsitzprinzip

folgen. Auch das sieht die Richtlinie vor. ¿Das führt zur Bündelung von Informationen

über den Täter und erleichtert die Koordination gezielter Maßnahmen¿, so Kolb

und Hövelmann.

 

Bei den Staatsanwaltschaften werden die politisch

motivierten Straftaten in einem Sonderdezernat bearbeitet. Von der Ermittlung

über die Anklage bis hin zur Sitzungsvertretung Gericht soll das Verfahren in

der Regel in der Hand des selben Staatsanwaltes liegen.

 

Ziel

der polizeilichen Maßnahmen ist es, das Ausmaß krimineller Aktivitäten und

Organisationsstrukturen möglichst vollständig zu erfassen. Hövelmann: ¿Um strukturorientierte

Ermittlungen künftig noch zielbewusster unmittelbar vor Ort gewährleisten zu

können, haben wir die organisatorischen Maßnahmen zur Stärkung des

polizeilichen Staatsschutzes in den Polizeirevieren, die Einrichtung von

Sachgebieten Staatsschutz, also die Verlagerung von fachlicher Sachbearbeitung

in die Fläche vor Ort, schon vor Inkrafttreten der neuen Polizeiorganisation

eingeleitet.¿

 

 

 

 

 

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