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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung

Ministerin fordert  im Bundesrat
Änderungen im Sozialrecht

16.10.2009, Magdeburg – 86

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 086/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz -

Pressemitteilung Nr.: 086/09

 

 

 

Magdeburg, den 16. Oktober 2009

 

 

 

Ministerin fordert  im Bundesrat

Änderungen im Sozialrecht

 

Berlin (MJ). Sachsen-Anhalts Justizministerin Professor Angela Kolb

hat am Freitag im Bundesrat Änderungen im Sozialrecht gefordert. Mit Blick auf

die Klageflut vor Sozialgerichten soll die neue Bundesregierung aufgefordert werden,

notwendige Änderungen des Prozessrechts, des Sozialrechts und der Verfahrenspraxis

in den Arbeitsagenturen in den sogenannten Hartz IV¿Gesetzen zu ändern. ¿Die

zwischen den zukünftigen Koalitionspartner der neuen Bundesregierung derzeit

diskutierten Änderungen der Hartz IV¿Gesetze, negieren die tatsächlichen

Probleme¿, erklärt Kolb am Rande der Sitzung des Bundesrates.

 

Ziel müsse sein, für die Bürger mehr Rechtssicherheit zu

erreichen und die Richter zu entlasten. ¿Der Fokus muss auf Änderungen des

Rechts der Grundsicherung für Arbeitssuchende liegen¿, so Kolb in Berlin. ¿Insgesamt

sollten neue sozialrechtliche Vorschriften einfach, kurz und klar gefasst

werden und weniger Ausnahme-, Sonder- und Härtefallbestimmungen enthalten.¿

 

Der Entschließungsantrag, der als gemeinsame

Bundesratsinitiative der Länder Sachen-Anhalt und Niedersachsen in den

Bundesrat eingebracht wurde, basiert auf dem Ergebnis einer Befragung von

Praktikern aus vier Bundesländern. Mit diesen ¿Empfehlungen aus der Praxis zur

Entlastung der Sozialgerichtsbarkeit¿ haben die vier Mitglieder der

Arbeitsgruppe Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Bremen und Hamburg Vorschläge

erarbeitet, wie durch klarere und konkretere Regelungen aus Praktikersicht

Streitigkeiten vermieden werden können.

 

Hintergrund der Bundesratsinitiative ist die Klageflut,

der sich die Sozialgerichte gegenüber sehen. Die Zahl der erledigten Verfahren

kann mit den weiter steigenden Eingangszahlen nicht Schritt halten, so dass die

Bestände weiter wachsen. Zuletzt standen im Jahr 2007 bei den Hauptverfahren

erster Instanz in der Sozialgerichtsbarkeit bundesweit 310.482 Eingängen rund

zehn Prozent geringere Erledigungen, nämlich 279.582 Verfahren, gegenüber. Die

Bestände beliefen sich Ende 2007 in diesem Bereich auf 365.760 Verfahren. Diese

ungünstige Entwicklung hat sich 2008 zumindest teilweise fortgesetzt, obwohl

die Länder vielfache Anstrengungen unternommen haben und auch neues Personal

eingestellt wurde.

 

 

 

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