Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung
Kolb: ?Im Internet nicht mit Daten zahlen?
26.03.2015, Magdeburg – 12
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
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Berlin. Sachsen-Anhalt
kämpft im Bundesrat dafür, dass Verbraucher im Internet nicht unfreiwillig mit
ihren Daten bezahlen. ?Wir brauchen im Bundesdatenschutzgesetz eine klare
Regelung, die verbietet, sensible personenbezogene Daten an Dritte weiterzugeben,
soweit nicht das ausdrückliche Einverständnis des Betroffenen vorliegt?, sagte
Sachsen-Anhalts Justizministerin Prof. Angela Kolb im Vorfeld der Sitzung an
diesem Freitag.
Kolb: ?Verbraucher müssen deutlich vor die
Wahl gestellt werden: Wollen sie mit Geld oder mit Daten zahlen?? Wirklich
kostenlos seien nur wenige der Angebote, die als ?umsonst? daher kommen. Daten
seien eine hochlukrative Ware. ?Das ist digitales Gold.? Aber wer darf auf
dieses Gold zugreifen ? und es gewinnbringend nutzen? Um dieses Gold zu
schürfen, müsse es zum Schutz der Persönlichkeitsrechte strikteren Regeln
unterliegen. Nur Verbraucher, die sich darauf verlassen können, dass ihre Daten
sicher sind und weder gegen ihren Willen verarbeitet noch weitergegeben werden,
können die vielfältigen Internetangebote und Onlinemedien auch in vollem Umfang
nutzen.
Deshalb soll niemand einen Vertragsschluss davon
abhängig machen dürfen, dass der Nutzer
seine Daten zur Weitergabe frei gibt. ?Wir brauchen ein Kopplungsverbot, das
greift?, so Kolb. Internetdienste sollen ihre Kundendaten nicht ohne weiteres
für neue Onlinedienste nutzen oder an Dritte verkaufen dürfen. Wichtig sind daher
eine klare Begrenzung der Datenverarbeitung, das Erfordernis der ausdrücklichen
Zustimmung in die Verarbeitung und
Weitergabe sowie eine Verpflichtung zu datenschutzfreundlichen Voreinstellungen
in Sozialen Netzwerken.
Die bisherige Regelung im Gesetz sei zu weich,
argumentiert Kolb. ?Die Ausnahmen sind so groß, dass die Regelung in der Praxis
mehr als löchrig ist.? So sei eine Kopplung legal, wenn dem Betroffenen ein anderer
Zugang zu gleichwertigen Leistungen nicht möglich ist. Deshalb sei die
Bundesregierung gefordert, sich auch auf EU-Ebene für einen starken und
verbraucherfreundlichen Datenschutz einzusetzen. ?Denn Datenschutz ist
praktizierter Verbraucherschutz?, sagte Kolb.
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