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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung

Kolb: ?Im Internet nicht mit Daten zahlen?

26.03.2015, Magdeburg – 12

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

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Berlin. Sachsen-Anhalt

kämpft im Bundesrat dafür, dass Verbraucher im Internet nicht unfreiwillig mit

ihren Daten bezahlen. ?Wir brauchen im Bundesdatenschutzgesetz eine klare

Regelung, die verbietet, sensible personenbezogene Daten an Dritte weiterzugeben,

soweit nicht das ausdrückliche Einverständnis des Betroffenen vorliegt?, sagte

Sachsen-Anhalts Justizministerin Prof. Angela Kolb im Vorfeld der Sitzung an

diesem Freitag.

 

 

 

Kolb: ?Verbraucher müssen deutlich vor die

Wahl gestellt werden: Wollen sie mit Geld oder mit Daten zahlen?? Wirklich

kostenlos seien nur wenige der Angebote, die als ?umsonst? daher kommen. Daten

seien eine hochlukrative Ware. ?Das ist digitales Gold.? Aber wer darf auf

dieses Gold zugreifen ? und es gewinnbringend nutzen? Um dieses Gold zu

schürfen, müsse es zum Schutz der Persönlichkeitsrechte strikteren Regeln

unterliegen. Nur Verbraucher, die sich darauf verlassen können, dass ihre Daten

sicher sind und weder gegen ihren Willen verarbeitet noch weitergegeben werden,

können die vielfältigen Internetangebote und Onlinemedien auch in vollem Umfang

nutzen.

 

 

 

Deshalb soll niemand einen Vertragsschluss davon

abhängig machen dürfen,  dass der Nutzer

seine Daten zur Weitergabe frei gibt. ?Wir brauchen ein Kopplungsverbot, das

greift?, so Kolb. Internetdienste sollen ihre Kundendaten nicht ohne weiteres

für neue Onlinedienste nutzen oder an Dritte verkaufen dürfen. Wichtig sind daher

eine klare Begrenzung der Datenverarbeitung, das Erfordernis der ausdrücklichen

Zustimmung in  die Verarbeitung und

Weitergabe sowie eine Verpflichtung zu datenschutzfreundlichen Voreinstellungen

in Sozialen Netzwerken.

 

 

 

Die bisherige Regelung im Gesetz sei zu weich,

argumentiert Kolb. ?Die Ausnahmen sind so groß, dass die Regelung in der Praxis

mehr als löchrig ist.? So sei eine Kopplung legal, wenn dem Betroffenen ein anderer

Zugang zu gleichwertigen Leistungen nicht möglich ist. Deshalb sei die

Bundesregierung gefordert, sich auch auf EU-Ebene für einen starken und

verbraucherfreundlichen Datenschutz einzusetzen. ?Denn Datenschutz ist

praktizierter Verbraucherschutz?, sagte Kolb.

 

 

 

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