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Kolb begrüßt pauschale
Rehabilitierung sogenannter "Kriegsverräter"
18.09.2009, Magdeburg – 75
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 075/09
Ministerium der Justiz -
Pressemitteilung Nr.: 075/09
Magdeburg, den 18. September 2009
Kolb begrüßt pauschale
Rehabilitierung sogenannter "Kriegsverräter"
Magdeburg (MJ). Sachsen-Anhalts Justizministerin Professor Kolb hat den Beschluss
des Bundesrates zur pauschalen Rehabilitierung sogenannter ¿Kriegsverräter¿
begrüßt. ¿Es handelt sich um ein wichtiges Thema, um das Vorgehen der
NS-Unrechtsjustiz auf- und verarbeiten zu können. Mit der pauschalen
Rehabilitierung wird Ehre und Würde einer lang vergessenen Gruppe von Opfern
der NS-Justiz wieder hergestellt und der Widerstand der einfachen Soldaten
anerkannt¿, sagte die Ressortchefin. Zugleich verwies die Ministerin auf die
Wanderausstellung ¿Justiz im Nationalsozialismus: Über Verbrechen im Namen des
Deutschen Volkes¿, die noch bis Oktober in Stendal zu sehen ist. Mit dieser
Ausstellung stellt sich Sachsen-Anhalts Justiz ihrer Vergangenheit, benennt
Unrecht und zeigt, wie einzelne Richter agierten.
Der Bundesrat hat am 18. September beschlossen, dass bei
der Aufhebung von nationalsozialistischen Unrechtsurteilen, die wegen des
Tatbestandes des ¿Kriegsverrats¿ ergangen sind, keine vorherige
Einzelfallprüfung durch die Staatsanwaltschaft mehr nötig ist. Urteile aufgrund
des Straftatbestandes ¿Kriegsverrat¿ sind damit pauschal aufgehoben.
Hintergrund:
Mit dem Gesetz zur pauschalen Rehabilitierung werden
Konsequenzen aus neuen Forschungsergebnissen aus dem Jahr 2007 gezogen:
Militärhistoriker Wolfram Wette und Detlef Vogel zeigten, dass vor allem
einfache Soldaten im Zweiten Weltkrieg wegen ¿Kriegsverrat¿ zum Tode verurteilt
wurden. Anlässe dafür reichten von politischem Widerstand und der Hilfe für
verfolgte Juden über kritische Äußerungen über den Krieg bis hin zu
Schwarzmarktgeschäften. Ein verfassungshistorisches Gutachten von Professor
Hans H. Klein zeigte zudem: Die Strafvorschrift ¿Kriegsverrat¿ war mit rechtsstaatlichen
Grundsätzen unvereinbar. Bereits am 8. September hat der Bundestag die
Aufhebung dieser nationalsozialistischen Unrechtsurteile beschlossen.
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