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Schöffenwahl 2008: 2.600 Richter
ohne Roben in Sachsen-Anhalt benötigt
20.02.2008, Magdeburg – 9
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 009/08
Ministerium der Justiz -
Pressemitteilung Nr.: 009/08
Magdeburg, den 20. Februar 2008
Schöffenwahl 2008: 2.600 Richter
ohne Roben in Sachsen-Anhalt benötigt
Magdeburg. (MJ) Die Schöffenwahl 2008 ist gestartet. Die Amtsgerichte Sachsen-Anhalts
haben die Städte, Gemeinden und Landkreise über die anstehende Wahl informiert.
Die Kommunen haben die Kandidaten bis zum 1. Juni 2008 zu benennen und später
dem Schöffenwahlausschuss des jeweiligen Amtsgerichts zu übermitteln, damit die
neuen Laienrichter zum 1. Januar 2009 ihr Amt antreten können. Insgesamt werden
rund 5.000 Kandidaten benötigt. Aus ihrem Kreis werden die 2.600 Schöffen, wie
die ehrenamtlichen Richter in der Strafgerichtsbarkeit genannt werden, gewählt.
¿Ohne
Schöffen wäre die deutsche Rechtsprechung der Strafgerichte undenkbar¿, sagte
Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb zum Start einer Reihe von
Veranstaltungen, bei denen über die Aufgaben von Schöffen informiert wird. Der
Einsatz und das Engagement der Schöffen sei ein wichtiger Beitrag zur Demokratie.
¿Sie urteilen mit ihren Lebens- und Berufserfahrungen und stellen sicher, dass
Urteile nicht nur im Namen des Volkes, sondern auch durch das Volk gesprochen
werden¿, betonte sie. Insgesamt rund 2.600 Bürgerinnen und Bürger sind derzeit
an den Amtsgerichten und Landgerichten des Landes in diesem Amt tätig. Ihre
Amtsperiode begann am 1. Januar 2005 und endet am 31. Dezember 2008.
Grundsätzlich kann zum Schöffen jeder deutsche
Staatsbürger im Alter zwischen 25 und 69 Jahren berufen werden, der in seiner
Gemeinde wohnt. Die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen sollen zudem erzieherisch
befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.
Ausgeschlossen ist,
·
wer infolge Richterspruchs die
Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder gegen den ein
Ermittlungsverfahren läuft, das den Verlust dieser Fähigkeit zur Folge haben
kann, sowie
·
wer wegen einer vorsätzlichen
Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt ist.
Ferner wird nicht zum Schöffenamt vorgeschlagen, wer
·
aus gesundheitlichen Gründen zu
dem Amt nicht geeignet ist;
·
in Vermögensverfall geraten
ist;
·
gegen die Grundsätze der
Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat oder wegen einer
Tätigkeit als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter des
Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik
nicht geeignet ist
oder
·
als ehrenamtlicher Richter in
der Strafrechtspflege in zwei aufeinander folgenden Amtsperioden tätig gewesen
ist, von denen die letzte Amtsperiode im Wahljahr 2008 noch andauert.
Daneben sollen bestimmte Berufsgruppen nicht zum Schöffen
berufen werden. Hierzu zählen u. a. Richter, Staatsanwälte, Notare,
Rechtsanwälte, gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete
des Strafvollzugs sowie hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer.
Schöffinnen
und Schöffen wirken in der Regel jährlich an zwölf Sitzungstagen bei den
Amtsgerichten in den Schöffen- und Jugendschöffengerichten, bei den
Landgerichten in den Kleinen und Großen Strafkammern, den Schwurgerichtskammern
sowie den Jugendkammern mit. Die Stimme der ehrenamtlichen Richterinnen und
Richter hat in der Beratung das gleiche Gewicht wie die der Berufsrichter.
Schon vor der Urteilsberatung können und müssen sich Schöffinnen und Schöffen
an der Gerichtsverhandlung beteiligen.
Zu Ihrer Information:
Weitere Auskünfte über das Schöffenamt und zu der
anstehenden Wahl erhalten die Bürgerinnen und Bürger bei ihrer Gemeinde oder
beim Jugendamt des jeweiligen Landkreises, bei den Amtsgerichten des jeweiligen
Wohnsitzes oder über die Homepage des Justizministeriums.
Das Ministerium der Justiz wird außerdem Anfang 2008 seine
Broschüre zum Schöffenamt neu auflegen. Sie informiert über die Rechte und
Pflichten der Schöffen und erklärt den Gerichtsaufbau sowie die wichtigsten
Begriffe des Strafrechts und Strafverfahrens.
Sie finden die Pressemitteilung auch im Internet unter: http://www.mj.sachsen-anhalt.de
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