Menu
menu

Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung

Schöffenwahl 2008: 2.600 Richter
ohne Roben in Sachsen-Anhalt benötigt

20.02.2008, Magdeburg – 9

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 009/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz -

Pressemitteilung Nr.: 009/08

 

 

 

Magdeburg, den 20. Februar 2008

 

 

 

Schöffenwahl 2008: 2.600 Richter

ohne Roben in Sachsen-Anhalt benötigt

 

Magdeburg. (MJ) Die Schöffenwahl 2008 ist gestartet. Die Amtsgerichte Sachsen-Anhalts

haben die Städte, Gemeinden und Landkreise über die anstehende Wahl informiert.

Die Kommunen haben die Kandidaten bis zum 1. Juni 2008 zu benennen und später

dem Schöffenwahlausschuss des jeweiligen Amtsgerichts zu übermitteln, damit die

neuen Laienrichter zum 1. Januar 2009 ihr Amt antreten können. Insgesamt werden

rund 5.000 Kandidaten benötigt. Aus ihrem Kreis werden die 2.600 Schöffen, wie

die ehrenamtlichen Richter in der Strafgerichtsbarkeit genannt werden, gewählt.

 

 

¿Ohne

Schöffen wäre die deutsche Rechtsprechung der Strafgerichte undenkbar¿, sagte

Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb zum Start einer Reihe von

Veranstaltungen, bei denen über die Aufgaben von Schöffen informiert wird. Der

Einsatz und das Engagement der Schöffen sei ein wichtiger Beitrag zur Demokratie.

¿Sie urteilen mit ihren Lebens- und Berufserfahrungen und stellen sicher, dass

Urteile nicht nur im Namen des Volkes, sondern auch durch das Volk gesprochen

werden¿, betonte sie. Insgesamt rund 2.600 Bürgerinnen und Bürger sind derzeit

an den Amtsgerichten und Landgerichten des Landes in diesem Amt tätig. Ihre

Amtsperiode begann am 1. Januar 2005 und endet am 31. Dezember 2008.

 

Grundsätzlich kann zum Schöffen jeder deutsche

Staatsbürger im Alter zwischen 25 und 69 Jahren berufen werden, der in seiner

Gemeinde wohnt. Die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen sollen zudem erzieherisch

befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.

 

Ausgeschlossen ist,

 

·

wer infolge Richterspruchs die

Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder gegen den ein

Ermittlungsverfahren läuft, das den Verlust dieser Fähigkeit zur Folge haben

kann, sowie

 

·

wer wegen einer vorsätzlichen

Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt ist.

 

Ferner wird nicht zum Schöffenamt vorgeschlagen, wer

 

·

aus gesundheitlichen Gründen zu

dem Amt nicht geeignet ist;

 

·

in Vermögensverfall geraten

ist;

 

·

gegen die Grundsätze der

Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat oder wegen einer

Tätigkeit als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter des

Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik

nicht geeignet ist

oder

 

·

als ehrenamtlicher Richter in

der Strafrechtspflege in zwei aufeinander folgenden Amtsperioden tätig gewesen

ist, von denen die letzte Amtsperiode im Wahljahr 2008 noch andauert.

 

Daneben sollen bestimmte Berufsgruppen nicht zum Schöffen

berufen werden. Hierzu zählen u. a. Richter, Staatsanwälte, Notare,

Rechtsanwälte, gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete

des Strafvollzugs sowie hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer.

 

Schöffinnen

und Schöffen wirken in der Regel jährlich an zwölf Sitzungstagen bei den

Amtsgerichten in den Schöffen- und Jugendschöffengerichten, bei den

Landgerichten in den Kleinen und Großen Strafkammern, den Schwurgerichtskammern

sowie den Jugendkammern mit. Die Stimme der ehrenamtlichen Richterinnen und

Richter hat in der Beratung das gleiche Gewicht wie die der Berufsrichter.

Schon vor der Urteilsberatung können und müssen sich Schöffinnen und Schöffen

an der Gerichtsverhandlung beteiligen.

 

Zu Ihrer Information:

 

Weitere Auskünfte über das Schöffenamt und zu der

anstehenden Wahl erhalten die Bürgerinnen und Bürger bei ihrer Gemeinde oder

beim Jugendamt des jeweiligen Landkreises, bei den Amtsgerichten des jeweiligen

Wohnsitzes oder über die Homepage des Justizministeriums.

 

Das Ministerium der Justiz wird außerdem Anfang 2008 seine

Broschüre zum Schöffenamt neu auflegen. Sie informiert über die Rechte und

Pflichten der Schöffen und erklärt den Gerichtsaufbau sowie die wichtigsten

Begriffe des Strafrechts und Strafverfahrens.

 

Sie finden die Pressemitteilung auch im Internet unter: http://www.mj.sachsen-anhalt.de

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 2 - 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6235

Fax: (0391) 567-6187

Mail:

presse@mj.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Ministerium für Justiz und Gleichstellungdes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleDomplatz 2 - 439104 MagdeburgTel:   0391 567-6235Fax:  0391 567-6187Mail:  presse@mj.sachsen-anhalt.deWeb: www.mj.sachsen-anhalt.de