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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung

Vermögen in gemischten Ehen: Kolb
begrüßt neuen Staatsvertrag

14.01.2010, Magdeburg – 4

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 004/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz -

Pressemitteilung Nr.: 004/10

 

 

 

Magdeburg, den 14. Januar 2010

 

 

 

Vermögen in gemischten Ehen: Kolb

begrüßt neuen Staatsvertrag

 

Magdeburg (MJ). Ein Schritt in die richtige Richtung, aber weitere müssen

folgen. So bewertet Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb ein

deutsch-französisches Modell zur Gütergemeinschaft national gemischter Ehen.

Das Bundeskabinett hat gestern einen entsprechenden Staatsvertrag beschlossen.

¿Ich begrüße die verbesserte Rechtsstellung deutscher und französischer Ehepartner.

Durch das neue Modell des Wahlgüterstandes erhalten sie mehr Rechtssicherheit¿,

sagt Kolb, die der deutsch-französischen Freundschaftsgruppe des Bundesrates

und des französischen Senats angehört.

 

Die Ministerin fordert angesichts eines zusammenwachsenden

Europas und einer Zunahme bi-nationaler Ehen aber auch, dass das

deutsch-französische Modell weder ein Einzel- noch ein Sonderfall bleibt. ¿Die

Bundesregierung muss sich für eine gesamteuropäische Lösung einsetzen, damit

Ehepartner aus verschiedenen Staaten einen klaren Rechtsrahmen haben ¿ unabhängig

von ihrer Nationalität.¿

 

Das deutsch-französische Modell zur Gütergemeinschaft ist

ein im Zivilrecht einmaliges Abkommen. Bislang gab es in beiden Ländern

unterschiedliche Regelungen zum Güterstand Verheirateter, was bislang zu

Schwierigkeiten während der Ehe und zu vermeidbaren Streitigkeiten bei der

Scheidung führte. Während in Deutschland die Zugewinngemeinschaft gesetzlicher

Normalfall ist, gilt in Frankreich die Errungenschaftsgemeinschaft.

Entsprechend kompliziert wird es bislang bei einer Scheidung. Der

deutsch-französische Staatsvertrag führt nun beide gesetzlichen Regelungen

zusammen und regelt durch den neuen Wahlgüterstand, wie beispielsweise im Fall

einer Scheidung das Vermögen aufzuteilen ist.

 

Anfang Februar soll das Abkommen im deutsch-französischen

Ministerrat beschlossen werden. Im Anschluss müssen ihn beide Länder

ratifizieren.

 

Zur Information:

 

Das Wesen der Zugewinngemeinschaft besteht darin, dass

sowohl das bei der Eheschließung vorhandene wie das später erworbene Vermögen

beider Ehegatten getrennt bleibt und grundsätzlich von jedem Ehegatten

selbständig verwaltet wird. Auch haftet jeder Ehegatte nur für die von ihm

herrührenden Schulden. Der Gewinn, der von einem Ehegatten im Laufe der Ehe

erzielt wird (Zugewinn), bleibt in dessen Vermögen, wird jedoch im Interesse

des anderen Ehegatten ausgeglichen, wenn die Zugewinngemeinschaft endet.

 

Beim Güterstand der Errungenschaftsgemeinschaft (la

Communauté légale) umfasst das gemeinschaftliche Vermögen alles, was die

Eheleute seit der Eheschließung zusammen oder getrennt erwerben, sei es durch

Arbeit oder durch Nutzung ihres Vermögens.

 

 

 

Impressum:

 

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