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Gerichtsvollzieher:
Online-Versteigerungen jetzt für alle möglich
25.02.2010, Magdeburg – 20
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 020/10
Ministerium der Justiz -
Pressemitteilung Nr.: 020/10
Magdeburg, den 25. Februar 2010
Gerichtsvollzieher:
Online-Versteigerungen jetzt für alle möglich
Magdeburg (MJ). Ab sofort können alle Gerichtsvollzieher des Landes Sachsen-Anhalt
gepfändete Gegenstände auch im Internet versteigern. Das Justizministerium
Sachsen-Anhalt hat jetzt mit der Internet-Versteigerungs-verordnung die
rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen. ¿Internetversteigerungen erhöhen
die Verwertungschancen. Zugleich kann ein größerer Kreis von Bietern auch für
bessere Erlöse sorgen, was sowohl im Sinne der Gläubiger als auch der Schuldner
ist¿, sagt Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb. Die Online-Versteigerungen
erfolgen über die Internet-Plattform www.justiz-auktion.de. Bisher konnten
Gerichtsvollzieher nur vor Ort Auktionen durchführen.
Der Freigabe der Internetauktionen ging eine
Erprobungsphase voraus, an der seit Juli 2009 sieben Gerichtsvollzieher aus
Sachsen-Anhalt teilgenommen und dabei positive Erfahrungen gesammelt haben. Die
Plattform www.justiz-auktion.de ist vom Land
Nordrhein-Westfalen entwickelt worden. Neben Nordrhein-Westfalen und
Sachsen-Anhalt beteiligen sich neun weitere Bundesländer an der Internetversteigerung.
Aus Sachsen-Anhalt sind aktuell zwei Objekte eingestellt: eine DVD-Sammlung und
ein Laptop.
Hintergrund:
In Sachsen-Anhalt sind gegenwärtig 156
Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher tätig. 36 von ihnen nutzen im
Moment die Möglichkeit der Online-Auktion. Die Dauer der Angebotseinstellung
bestimmt der jeweilige Gerichtsvollzieher selbst, empfohlen sind 14 Tage.
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