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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung

Besserer Schutz vor
Kinderpornographie

13.10.2006, Magdeburg – 73

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 073/06

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz -

Pressemitteilung Nr.: 073/06

 

 

 

Magdeburg, den 13. Oktober 2006

 

 

 

Besserer Schutz vor

Kinderpornographie

 

Berlin (MJ). Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb sieht sich in ihrem

Engagement gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern bestätigt. Mit der

Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von

Kindern und der Kinderpornographie wird das Sexualstrafrecht verschärft werden.

Kindesmissbrauch soll künftig bereits dann vorliegen, wenn der Täter Kinder

dazu bestimmt, sich in sexuell aufreizenden Posen zu zeigen, ohne andere

sexuelle Handlungen am eigenen Körper vorzunehmen. Zugleich sollen auch Besitz,

Erwerb und Verbreitung von Abbildungen dergestalt posierender Kinder als

Kinderpornographie künftig strafbar sein.

 

In der heutigen Bundesratsdebatte über den Gesetzentwurf

der Bundesregierung begrüßte Sachsen-Anhalts Justizministerin Prof. Dr. Angela

Kolb die geplanten Strafverschärfungen ausdrücklich. Es sei kein Zeichen eines

Modetrends, nach Wegen zu suchen, den strafrechtlichen Schutz des sexuellen

Selbstbestimmungsrechts von Kindern und Jugendlichen noch weiter auszubauen. Es

handele sich vielmehr um die zwingende Notwendigkeit, weltweit ein Bewusstsein

für die Ächtung von sexueller Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen zu

schaffen und den international agierenden Tätergruppen das Handwerk zu legen.

Kolb verwies auf die so genannte ¿Operation Marcy¿, bei der den Strafverfolgungsbehörden

Sachsen-Anhalts einer der weltweit größten Schläge gegen einen

Kinderpornographiering mit über 26.500 tatverdächtigen Internetusern gelungen

war. Der Kopf dieses Ringes wurde vom Landgericht Magdeburg wegen bandenmäßigen

Verbreitens pornographischer Schriften verurteilt. Die ¿Marcy¿-Ermittlungen

hätten den Verdacht bestärkt, dass selbst der einfache Besitz

kinderpornografischen Materials gewissermaßen die Einstiegsdroge zu schweren

Vergehen und Verbrechen darstelle. So seien bei Hausdurchsuchungen im Rahmen

der Operation ¿Marcy¿ auch Fälle ermittelt worden, in denen die Beschuldigten

nicht nur des Besitzes kinderpornographischer Schriften, sondern auch des

Kindesmissbrauchs verdächtig waren.

 

Hintergrund:

 

Der Bundesgerichtshof hatte im Februar 2006 festgestellt,

dass der Tatbestand des sexuellen Missbrauchs von Kindern gem. § 176 StGB eine

Regelungslücke enthalte und dann nicht erfüllt sei, wenn Kinder

veranlasst werden, sich in sexuell aufreizenden Posen zu präsentieren ohne

Manipulationen am eigenen Körper vorzunehmen. Dies hatte zur Folge, dass auch

Verbreitung, Erwerb und Besitz entsprechender Abbildungen nicht mehr als

strafbare Kinderpornographie verfolgt werden konnten. Zudem erschwert diese Regelungslücke

die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden bei der Bekämpfung des Massenphänomens

der Kinderpornographie im Internet und auf elektronischen Datenträgern

erheblich: Die zur Auswertung von massenhaft verbreiteten oder gespeicherten

Abbildungen eingesetzten automatisierten Auswerteprogramme werfen gegenwärtig

auch solche Fotos aus, welche reines Posing enthalten, weshalb die

Ermittlungsbeamten als kinderpornographisch eingestuften Fotos jeweils einzeln

bewerten müssen.

 

Sachsen-Anhalts Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb hatte sich daher im

Interesse des Schutzes der Kinder und Jugendlichen für die Änderung der entsprechenden

Paragrafen stark gemacht und damit ein bundesweites Echo ausgelöst. Die

Bundesregierung will die Strafbarkeitslücke schließen. Der entsprechende

Gesetzentwurf lag dem Bundesrat jetzt zur Stellungnahme vor.

 

 

 

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