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Gerichtlich angeordnete
Betreuungen: 2008 fast 46.000 Behinderte und Kranke betreut
08.06.2009, Magdeburg – 38
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 038/09
Ministerium der Justiz -
Pressemitteilung Nr.: 038/09
Magdeburg, den 8. Juni 2009
Gerichtlich angeordnete
Betreuungen: 2008 fast 46.000 Behinderte und Kranke betreut
Magdeburg (MJ). Die Zahl von
gerichtlich angeordneten Betreuungen ist in Sachsen-Anhalt auch im vergangenen
Jahr auf hohem Niveau geblieben. Im Jahr 2008 wurden für 45.937 Menschen mit
Behinderungen oder psychischen Krankheiten die Angelegenheiten geregelt. Das
Land gab rund 27,7 Millionen Euro für Vergütungen der Vereins- und
Berufsbetreuer aus. ¿Damit setzt sich der Trend der vergangenen Jahre fort,
dass für sehr viele Menschen ein Betreuer bestellt werden muss und die Kosten
für das Land eine hohe Summe darstellen¿, sagte Justizministerin Professor
Angela Kolb am Montag in Magdeburg. Seit 2002 erhöhte sich die Zahl der
betreuten Frauen und Männer um ein Viertel, die Kosten für die
Betreuervergütungen stiegen von 2002 bis 2008 sogar um drei Viertel. Im
Vergleich zu 2007 ging die Zahl der Betreuungen nur leicht um 1,7 Prozent
zurück, die Ausgaben für gerichtlich bestellte Betreuer reduzierte sich im
Jahresvergleich um 3,5 Prozent.
Vormundschaftsgerichte bestellen
Vereins- oder Berufsbetreuer, wenn keine Familienangehörigen oder ehrenamtliche
Betreuer zur Verfügung stehen. Mit einer Vorsorgevollmacht können Menschen
bestimmen, wer für sie im Ernstfall handeln soll. ¿Eine Vorsorgevollmacht
ermöglicht ein hohes Maß an Selbstbestimmung¿, sagte Kolb. ¿Jeder kann damit
schon vorher festlegen, wie seine Angelegenheiten zum Beispiel nach einem
schweren Unfall geregelt werden sollen.¿ Ohne Vorsorgevollmacht können auch
nahe Verwandte für einen Erwachsenen erst dann rechtsverbindliche Erklärungen
abgeben, wenn ein Vormundschaftsgericht sie zum Betreuer bestellt hat.
Im Jahr 2008 wurden in Sachsen-Anhalt
4.428 Menschen durch Familienangehörige betreut. Bei 2.550 Behinderten und
psychisch Kranken hatten Vormundschaftsgerichte Rechtsanwälte, Berufsbetreuer
und Vereinsbetreuer zu Betreuern bestimmt. Betreuer erhalten für ihre Leistungen
Pauschalvergütungen nach dem zweiten Betreuungsrechtsänderungsgesetz, das seit
dem 1. Juli 2005 gilt. Wenn der Kranke oder Behinderte die Vergütungen nicht
selbst zahlen kann, übernimmt die Landeskasse die Kosten. Seit der Einführung
der Pauschalvergütungen 2005 stiegen in Sachsen-Anhalt bis 2008 die staatlichen
Ausgaben für Betreuervergütungen um 38 Prozent. ¿Das zeigt, dass sich mit den
seit 2005 geltenden Vergütungssätzen die Einkommen der Betreuer spürbar
verbessert haben¿, sagte Kolb. ¿Es kann deshalb nicht von unhaltbaren Zuständen
gesprochen werden, wie es der Bundesverband der Berufsbetreuer tut.¿
Hintergrund:
Eine Vorsorgevollmacht sollte
möglichst handschriftlich verfasst werden, um Zweifel an der Echtheit zu
vermeiden. Eine Betreuungsbehörde kann die Unterschrift gegen eine Gebühr von
zehn Euro beglaubigen. Die Vollmacht kann beim Amtsgericht hinterlegt werden,
das für den Wohnort zuständig ist. Weitere Informationen sind in der Broschüre
¿Betreuung und Vorsorge¿ unter www.mj.sachsen-anhalt.de
zu finden.
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