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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung

Gerichtlich angeordnete
Betreuungen: 2008 fast 46.000 Behinderte und Kranke betreut

08.06.2009, Magdeburg – 38

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 038/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz -

Pressemitteilung Nr.: 038/09

 

 

 

Magdeburg, den 8. Juni 2009

 

 

 

Gerichtlich angeordnete

Betreuungen: 2008 fast 46.000 Behinderte und Kranke betreut

 

Magdeburg (MJ). Die Zahl von

gerichtlich angeordneten Betreuungen ist in Sachsen-Anhalt auch im vergangenen

Jahr auf hohem Niveau geblieben. Im Jahr 2008 wurden für 45.937 Menschen mit

Behinderungen oder psychischen Krankheiten die Angelegenheiten geregelt. Das

Land gab rund 27,7 Millionen Euro für Vergütungen der Vereins- und

Berufsbetreuer aus. ¿Damit setzt sich der Trend der vergangenen Jahre fort,

dass für sehr viele Menschen ein Betreuer bestellt werden muss und die Kosten

für das Land eine hohe Summe darstellen¿, sagte Justizministerin Professor

Angela Kolb am Montag in Magdeburg. Seit 2002 erhöhte sich die Zahl der

betreuten Frauen und Männer um ein Viertel, die Kosten für die

Betreuervergütungen stiegen von 2002 bis 2008 sogar um drei Viertel. Im

Vergleich zu 2007 ging die Zahl der Betreuungen nur leicht um 1,7 Prozent

zurück, die Ausgaben für gerichtlich bestellte Betreuer reduzierte sich im

Jahresvergleich um 3,5 Prozent.

 

Vormundschaftsgerichte bestellen

Vereins- oder Berufsbetreuer, wenn keine Familienangehörigen oder ehrenamtliche

Betreuer zur Verfügung stehen. Mit einer Vorsorgevollmacht können Menschen

bestimmen, wer für sie im Ernstfall handeln soll. ¿Eine Vorsorgevollmacht

ermöglicht ein hohes Maß an Selbstbestimmung¿, sagte Kolb. ¿Jeder kann damit

schon vorher festlegen, wie seine Angelegenheiten zum Beispiel nach einem

schweren Unfall geregelt werden sollen.¿ Ohne Vorsorgevollmacht können auch

nahe Verwandte für einen Erwachsenen erst dann rechtsverbindliche Erklärungen

abgeben, wenn ein Vormundschaftsgericht sie zum Betreuer bestellt hat.

 

Im Jahr 2008 wurden in Sachsen-Anhalt

4.428 Menschen durch Familienangehörige betreut. Bei 2.550 Behinderten und

psychisch Kranken hatten Vormundschaftsgerichte Rechtsanwälte, Berufsbetreuer

und Vereinsbetreuer zu Betreuern bestimmt. Betreuer erhalten für ihre Leistungen

Pauschalvergütungen nach dem zweiten Betreuungsrechtsänderungsgesetz, das seit

dem 1. Juli 2005 gilt. Wenn der Kranke oder Behinderte die Vergütungen nicht

selbst zahlen kann, übernimmt die Landeskasse die Kosten. Seit der Einführung

der Pauschalvergütungen 2005 stiegen in Sachsen-Anhalt bis 2008 die staatlichen

Ausgaben für Betreuervergütungen um 38 Prozent. ¿Das zeigt, dass sich mit den

seit 2005 geltenden Vergütungssätzen die Einkommen der Betreuer spürbar

verbessert haben¿, sagte Kolb. ¿Es kann deshalb nicht von unhaltbaren Zuständen

gesprochen werden, wie es der Bundesverband der Berufsbetreuer tut.¿

 

Hintergrund:

 

Eine Vorsorgevollmacht sollte

möglichst handschriftlich verfasst werden, um Zweifel an der Echtheit zu

vermeiden. Eine Betreuungsbehörde kann die Unterschrift gegen eine Gebühr von

zehn Euro beglaubigen. Die Vollmacht kann beim Amtsgericht hinterlegt werden,

das für den Wohnort zuständig ist. Weitere Informationen sind in der Broschüre

¿Betreuung und Vorsorge¿ unter www.mj.sachsen-anhalt.de

zu finden.

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium der Justiz des Landes

Sachsen-Anhalt

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Tel: (0391) 567-6235

Fax: (0391) 567-6187

Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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