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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung

"Weihnachtsamnestie":
Strafgefangene vorzeitig aus Haft entlassen

03.12.2008, Magdeburg – 85

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 085/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz -

Pressemitteilung Nr.: 085/08

 

 

 

Magdeburg, den 3. Dezember 2008

 

 

 

"Weihnachtsamnestie":

Strafgefangene vorzeitig aus Haft entlassen

 

Magdeburg

(MJ). Aus Anlass des

bevorstehenden Weihnachtsfestes sind in Sachsen-Anhalt wie auch in den

vergangenen Jahren Strafgefangene vorzeitig aus der Haft entlassen worden.

Sachsen-Anhalts Justizministerin Prof. Angela Kolb hatte zuvor die

Staatsanwaltschaften des Landes als Gnadenbehörden hierzu ermächtigt.

 

Nach

vorläufigen Angaben der Justizvollzugsanstalten des Landes konnten 85

Strafgefangene, deren Entlassung aus der Haft regulär in die Zeit vom 21.

November 2008 bis zum 9. Januar 2009 gefallen wäre, auf Grund der sogenannten

Weihnachtsamnestie bereits im November zu ihren Familien zurückkehren. ¿Damit werden

1954 Hafttage nicht vollstreckt¿, sagte Justizministerin Kolb. Das entspreche

fünf Jahren, vier Monaten und einer Woche. Die endgültigen Zahlen für das Jahr

2008 werden Ende Januar 2009 vorliegen.

 

In

den Genuss der Weihnachtsamnestie können Gefangene kommen, wenn u. a. davon

auszugehen ist, dass sie keine weiteren Straftaten begehen werden, sie sich

während der Haftzeit gut geführt haben, ihre Unterkunft und Lebensunterhalt

sichergestellt und sie selbst mit der vorzeitigen Entlassung einverstanden

sind. Die Vollstreckungsbehörden hätten jeden einzelnen Fall gründlich geprüft,

betonte die Ministerin.

 

Hintergrund:

 

Ende

Oktober 2008 waren die sieben Justizvollzugsanstalten Sachsen-Anhalts und die

Jugendanstalt Raßnitz mit insgesamt 2243 Gefangenen belegt. Im vergangenen Jahr

wurden 95 Gefangene im Rahmen der Weihnachtsamnestie vorzeitig entlassen.

 

Weihnachtsamnestien

werden in allen Bundesländern (außer in Bayern und Sachsen) erlassen.

 

 

 

Impressum:

 

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der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt

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Tel: (0391) 567-6235

Fax: (0391) 567-6187

Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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