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"Weihnachtsamnestie":
Strafgefangene vorzeitig aus Haft entlassen
03.12.2008, Magdeburg – 85
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 085/08
Ministerium der Justiz -
Pressemitteilung Nr.: 085/08
Magdeburg, den 3. Dezember 2008
"Weihnachtsamnestie":
Strafgefangene vorzeitig aus Haft entlassen
Magdeburg
(MJ). Aus Anlass des
bevorstehenden Weihnachtsfestes sind in Sachsen-Anhalt wie auch in den
vergangenen Jahren Strafgefangene vorzeitig aus der Haft entlassen worden.
Sachsen-Anhalts Justizministerin Prof. Angela Kolb hatte zuvor die
Staatsanwaltschaften des Landes als Gnadenbehörden hierzu ermächtigt.
Nach
vorläufigen Angaben der Justizvollzugsanstalten des Landes konnten 85
Strafgefangene, deren Entlassung aus der Haft regulär in die Zeit vom 21.
November 2008 bis zum 9. Januar 2009 gefallen wäre, auf Grund der sogenannten
Weihnachtsamnestie bereits im November zu ihren Familien zurückkehren. ¿Damit werden
1954 Hafttage nicht vollstreckt¿, sagte Justizministerin Kolb. Das entspreche
fünf Jahren, vier Monaten und einer Woche. Die endgültigen Zahlen für das Jahr
2008 werden Ende Januar 2009 vorliegen.
In
den Genuss der Weihnachtsamnestie können Gefangene kommen, wenn u. a. davon
auszugehen ist, dass sie keine weiteren Straftaten begehen werden, sie sich
während der Haftzeit gut geführt haben, ihre Unterkunft und Lebensunterhalt
sichergestellt und sie selbst mit der vorzeitigen Entlassung einverstanden
sind. Die Vollstreckungsbehörden hätten jeden einzelnen Fall gründlich geprüft,
betonte die Ministerin.
Hintergrund:
Ende
Oktober 2008 waren die sieben Justizvollzugsanstalten Sachsen-Anhalts und die
Jugendanstalt Raßnitz mit insgesamt 2243 Gefangenen belegt. Im vergangenen Jahr
wurden 95 Gefangene im Rahmen der Weihnachtsamnestie vorzeitig entlassen.
Weihnachtsamnestien
werden in allen Bundesländern (außer in Bayern und Sachsen) erlassen.
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