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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung

Freiwillige Untersuchungen auf Tuberkulose in JVA Burg

14.06.2012, Magdeburg – 36

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

Burg (MJ). Vor dem Hintergrund von Tuberkulose-Verdachtsfällen in der Justizvollzugsanstalt Burg hat die Justizvollzugsanstalt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und allen Inhaftierten angeboten, sich röntgen zu lassen, um eine Erkrankung auszuschließen. Die JVA wird bei der Aktion von Mitarbeitern der Lungenklinik Lostau der Pfeifferschen Stiftungen Magdeburg sowie einer Lungenfachärztin aus Magdeburg unterstützt. Innerhalb von fünf Tagen könnten so bis zu 700 Personen untersucht werden.

 

Für neun von bisher 16 Tuberkulose-Verdachtsfällen in der Justizvollzugsanstalt Burg konnte das Ministerium für Justiz und Gleichstellung gestern unterdessen Entwarnung geben. Hier haben weitere Untersuchungen belegt, dass keine Erkrankung vorliegt.

 

?Alle fachlich notwendigen Maßnahmen sind in den vergangenen Tagen eingeleitet worden. Mit dem zusätzlichen Angebot reagieren wir auf die Unsicherheit vor Ort?, sagte Frank Hüttemann, Abteilungsleiter Strafvollzug im Justizministerium. Die Lungenuntersuchungen können in der JVA erfolgen. Bei der Auswertung stehen die externen Experten mit zur Seite. Parallel sollen weitere Bluttests durchgeführt werden.

 

Bei einem Inhaftierten, der seit Juli 2009 in Burg einsitzt, war bei routinemäßigen Untersuchungen vor einer Operation im Haftkrankenhaus Hamburg zufällig festgestellt worden, dass es einen Anfangsverdacht auf eine Tuberkulose-Erkrankung gibt. Weitere Tests bestätigten Ende April, dass der Mann an einer schwach infektiösen, gut therapierbaren Form der TBC leidet.

 

In der Folge veranlasste die Justizvollzugsanstalt Tests zunächst knapp 150 Personen, die mit dem Mann in den vergangenen Monaten direkten Kontakt hatten und weitete diesen Kreis dann aus.  Bisher wurden seit Ende Mai insgesamt 250 Personen getestet worden, sagte Hüttemann, davon bisher 16 positiv. Bei neun Betroffenen - sieben Gefangenen und zwei Bediensteten - steht unterdessen fest, dass keine Ansteckung vorliegt. ?Bei den anderen sind die Nach-Tests noch nicht abgeschlossen?, so Hüttemann.

 

Vorrangig werden neben Kontaktpersonen zum Beispiel auch Küchenmitarbeiter, Hausarbeiter, medizinisches Personal, aber auch solche Gefangenen auf Tuberkulose getestet, die in andere Justizvollzugseinrichtungen verlegt werden sollen oder vor Gericht aussagen müssen.

 

In Sachsen-Anhalts Justizvollzugsanstalten saßen am 1. Juni insgesamt 1.993 Männer und Frauen ein, 584 davon in der JVA Burg.

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