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Bußgelder aus gerichtlichen
Verfahren: Mehr als eine Million Euro für Vereine
24.06.2010, Magdeburg – 58
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 058/10
Ministerium der Justiz -
Pressemitteilung Nr.: 058/10
Magdeburg, den 24. Juni 2010
Bußgelder aus gerichtlichen
Verfahren: Mehr als eine Million Euro für Vereine
Magdeburg (MJ). Gemeinnützige Vereine, Verbände und soziale Einrichtungen
in Sachsen-Anhalt haben im Jahr 2009 mehr als 1 Million Euro an Bußgeldern von
der Justiz des Landes erhalten. Die Gelder stammen aus Zahlungsauflagen, die
Gerichte und Staatsanwaltschaften in Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren
verhängt haben. Die Fördersumme ist ähnlich hoch wie im Jahr 2008.
¿Die Zahlungen an gemeinnützige Vereine und Verbände tragen
zur Wiedergutmachung und zur Herstellung des Rechtsfriedens bei¿, erklärt
Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb. ¿Beschuldigte oder Angeklagte, die wegen
geringer Schuld nicht verurteilt werden, spüren durch die Zahlungsverpflichtung
dennoch, dass das von ihnen begangene Unrecht geahndet wird. Richter und
Staatsanwälte sind bemüht, einen Zusammenhang zwischen dem Delikt und dem
gemeinnützigen Empfänger der Zahlung herzustellen.¿
Die Gerichte und Staatsanwaltschaften in Sachsen-Anhalt haben
im Jahr 2009 Zahlungsauflagen in Höhe von rund 2,74 Millionen Euro erteilt.
Etwa 1,55 Millionen Euro waren an die Landeskasse zu zahlen. Knapp 1,19
Millionen Euro kamen gemeinnützigen Zwecken zu Gute und flossen unter anderem
an Verbände und Vereine des allgemeinen Sozialwesens, der allgemeinen
Jugendhilfe, der Straffälligen- und Bewährungshilfe, der Verkehrserziehung und -sicherheit
sowie des Natur- und Umweltschutzes.
Im Geschäftsbereich des Oberlandesgerichts Naumburg waren
beispielsweise der Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr, die
Arbeiterwohlfahrt, der Malteser Hilfsdienst und die Anhaltische
Hospizgesellschaft Empfänger von Bußgeldern. Im Bereich der
Generalstaatsanwaltschaft erhielten u.a. der Verein zur Förderung krebskranker
Kinder, der Landesverband für Straffälligen- und Bewährungshilfe, die
Umweltstiftung WWF Deutschland und der Verein Dunkelziffer - Hilfe für sexuell
missbrauchte Kinder finanzielle Zuwendungen aus Ermittlungsverfahren.
Rückblick
Im Jahr 2008 wurden Bußgelder in Höhe von insgesamt 3,26
Millionen Euro verhängt. Davon sind 1,19 Millionen Euro an gemeinnützige
Vereine und soziale Einrichtungen gezahlt worden. 2,07 Millionen Euro flossen
2008 in die Landeskasse.
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