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Justizvollzug -
Weihnachtsamnestie: 98 Strafgefangene vorzeitig aus Haft entlassen
02.12.2005, Magdeburg – 62
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 062/05
Ministerium der Justiz -
Pressemitteilung Nr.: 062/05
Magdeburg, den 2. Dezember 2005
Justizvollzug -
Weihnachtsamnestie: 98 Strafgefangene vorzeitig aus Haft entlassen
Magdeburg
(MJ). Aus Anlass des
bevorstehenden Weihnachtsfestes sind in Sachsen-Anhalt bislang insgesamt 98
Strafgefangene vorzeitig aus der Haft entlassen worden. Sachsen-Anhalts
Justizminister Curt Becker hatte zuvor die Gnadenbehörden und
Staatsanwaltschaften dazu ermächtigt.
Strafgefangene,
deren Entlassung aus der Haft regulär in die Zeit vom 18. November 2005 bis zum
8. Januar 2006 gefallen wäre, konnten auf Grund der so genannten
"Weihnachtsamnestie" bereits im November zu ihren Familien
zurückkehren. ¿Somit wurden insgesamt 2827 Hafttage nicht vollstreckt, was
sieben Jahren, neun Monaten und zwei Tagen entspricht¿, sagte Justizminister
Curt Becker. Er betonte, dass die Vollstreckungsbehörden jeden einzelnen Fall
mit aller Gründlichkeit geprüft haben.
In
den Genuss der Weihnachtsamnestie können Gefangene unter anderem kommen, wenn
davon auszugehen ist, dass sie keine weiteren Straftaten begehen werden, sich
während der Haftzeit gut geführt haben, ihre Unterkunft und Lebensunterhalt
sichergestellt und sie selbst mit der vorzeitigen Entlassung einverstanden sind.
In
den Jahren 1998 und 1999 hatte es ebenso wie in Jahren 2002, 2003 und 2004 in
Sachsen-Anhalt Weihnachtsamnestien gegeben. In den Jahren 2000 und 2001 war in
Sachsen-Anhalt darauf verzichtet worden. Im vergangenen Jahr wurden 87
Gefangene im Rahmen der Weihnachtsamnestie vorzeitig entlassen.
Anfang
Dezember (Stichtag 01.12.2005) waren die sieben Justizvollzugsanstalten
Sachsen-Anhalts und die Jugendanstalt Raßnitz mit insgesamt 2638 Gefangenen
belegt.
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