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Weihnachtsamnestie:
Strafgefangene vorzeitig aus Haft entlassen
27.11.2009, Magdeburg – 99
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 099/09
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 099/09
Magdeburg, den 27. November 2009
Weihnachtsamnestie:
Strafgefangene vorzeitig aus Haft entlassen
Magdeburg
(MJ). Aus Anlass des
bevorstehenden Weihnachtsfestes sind auch in diesem Jahr in Sachsen-Anhalt
Strafgefangene vorzeitig aus der Haft entlassen worden. Justizministerin Prof.
Dr. Angela Kolb hatte die Staatsanwaltschaften des Landes hierzu als
Gnadenbehörden ermächtigt.
Nach
vorläufigen Angaben haben im Laufe des Monats November 75 Strafgefangene im
Rahmen der sogenannten Weihnachtsamnestie die Strafvollzugsanstalten in
Sachsen-Anhalt verlassen. Ihre reguläre Haftentlassung wäre in die Zeit vom 20.
November 2009 bis 7. Januar 2010 gefallen. Damit werden insgesamt 1.819 Hafttage
nicht vollstreckt, was einer Gesamtzeit von fast fünf Jahren entspricht. Hinzu
kommen vier verurteilte Frauen, die aufgrund eines Länderabkommens zuletzt in
der Justizanstalt Chemnitz ihre Strafe verbüßt haben und denen durch die Weihnachtsamnestie
insgesamt 68 Hafttage erlassen werden. Die endgültigen Amnestiezahlen für
dieses Jahr werden Ende Januar 2010 vorliegen.
Gefangene
kommen nur unter bestimmten Voraussetzungen in den Genuss einer
Weihnachtsamnestie. So muss der zuständige Staatsanwalt prognostizieren, dass
sehr wahrscheinlich keine weiteren Straftaten begangen werden. Amnestie-Kandidaten
müssen sich während der Haftzeit gut geführt haben. Ihre künftige Unterkunft
und ihr Lebensunterhalt müssen sichergestellt und der Gefangene selbst mit
seiner vorzeitigen Entlassung einverstanden sein. Ministerin Kolb: ¿Die
Vollstreckungsbehörden haben jeden einzelnen Fall sehr gründlich geprüft.¿
Hintergrund:
Zum
1. November 2009 waren im Justizvollzug des Landes Sachsen-Anhalt 2.066 Männer
und 15 Frauen inhaftiert, darunter 319 in der Jugendanstalt Raßnitz. Außerdem
befanden sich 22 Jugendliche im Jugendarrestvollzug in Halle. Im vergangenen
Jahr wurden 95 Gefangene im Rahmen der Weihnachtsamnestie vorzeitig entlassen.
Weihnachtsamnestien
werden in fast allen Bundesländern erlassen, nur Bayern und Sachsen nutzen
diese Möglichkeit der vorzeitigen Haftentlassung nicht.
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