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Justizministerin Kolb: Zu viele
Tötungsdelikte unentdeckt
29.06.2007, Magdeburg – 40
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 040/07
Ministerium der Justiz -
Pressemitteilung Nr.: 040/07
Magdeburg, den 29. Juni 2007
Justizministerin Kolb: Zu viele
Tötungsdelikte unentdeckt
Magdeburg (MJ). Weil Studien nahe legen, dass
viele Tötungsdelikte unentdeckt bleiben, hat sich Sachsen-Anhalts
Justizministerin dafür ausgesprochen, die Praxis der Leichenschau auf den
Prüfstand zu stellen. Sie schloss sich damit einem Appell der
Justizministerkonferenz an die Innen- und Gesundheitsminister an. Schätzungen
gehen davon aus, dass auf ein entdecktes Tötungsdelikt zwei oder mehr nicht
entdeckte kommen. Kolb: ¿Selbst wenn diese Zahlen zu hoch sein sollten: Es ist
bundesweit Jahr für Jahr von hunderten nicht entdeckten Tötungsdelikten auszugehen.¿
Nach dem Bestattungsgesetz des Landes
sind in Sachsen-Anhalt alle niedergelassenen Ärzte berechtigt und verpflichtet,
die Leichenschau durchzuführen. Vermuten sie einen unnatürlichen Tod, müssen
sie die Polizei verständigen, die ihrerseits die Staatsanwaltschaft
einschaltet.
¿Wenn die Dunkelziffer bei
unentdeckten Tötungsdelikten sinken soll, ist die Leichenschau ein Dreh- und
Angelpunkt¿, so Kolb. In Sachsen-Anhalt wollen Justiz- und Sozialministerium
das Thema darum gemeinsam zur Debatte stellen. Es sei eine Veranstaltung
geplant, die Mediziner und Juristen zusammenbringt. ¿Wir brauchen eine gute und
praktikable Lösung¿, sagte Kolb und verwies auf den Vorschlag der
Justizminister, Leichenschauen nur durch speziell berufene Ärzte durchführen zu
lassen, die aufgrund ihrer Vorbildung Problemfälle besser erkennen.
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