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Bessere Absicherung bei Insolvenz
des Händlers: Sicherungsschein für Autokäufe gefordert
10.06.2009, Magdeburg – 39
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 039/09
Ministerium der Justiz -
Pressemitteilung Nr.: 039/09
Magdeburg, den 10. Juni 2009
Bessere Absicherung bei Insolvenz
des Händlers: Sicherungsschein für Autokäufe gefordert
Magdeburg/München (MJ). Autokäufer sollen künftig nach Ansicht von
Justizministerin Professor Angela Kolb durch einen Sicherungsschein bei einer
Insolvenz des Autohändlers besser abgesichert werden. ¿Bei Reiseverträgen hat
sich die Regelung bewährt, dass sich Reiseveranstalter gegen eine Insolvenz
versichern müssen¿, sagte Kolb am Mittwoch bei einem Besuch des Allgemeinen
Deutschen Automobil-Clubs (ADAC) in München. ¿Bisher haben Autokäufer in der
Regel nur geringe Chancen, ihre Anzahlungen zurück zu erhalten, wenn der
Händler zahlungsunfähig geworden ist.¿
Leisten Autokäufer eine Anzahlung auf den Kaufpreis, ist
bislang bei einer Insolvenz des Händlers die angezahlte Summe in den meisten
Fällen verloren. Nach Paragraf 38 der Insolvenzordnung können Käufer nur dann
auf eine Rückzahlung ihrer Gelder hoffen, wenn die Insolvenzmasse entsprechend
groß ist. ¿Das ist in der Praxis leider fast nie der Fall¿, sagte Kolb.
¿Deshalb sollten wir uns auch bei Verträgen für Autokäufe daran orientieren,
was für Reiseveranstalter schon gesetzlich vorgeschrieben ist.¿ Anbieter von Reisen
sind nach Paragraf 651k Absatz 3 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs dazu
verpflichtet, Urlaubern mit einem Sicherungsschein den Abschluss einer
Versicherung gegen Zahlungsunfähigkeit und der Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens nachzuweisen.
Mit einem Sicherungsschein stünden Autokäufer bei einer
Insolvenz ihres Händlers auch nach der Übergabe des Wagens besser da. Sie
könnten Ansprüche aus Händlergarantien und der gesetzlichen Gewährleistung von
zwei Jahren besser durchsetzen. ¿Bisher sind Autokäufer bei Mängeln an ihren
Fahrzeugen auf eine Herstellergarantie angewiesen, wenn ihr Händler
zahlungsunfähig wird¿, sagte Kolb. Die Zahl der monatlich verkauften Autos hat
sich in den vergangenen Monaten in Deutschland stark erhöht. Im Monat Mai stieg
die Zahl der zugelassenen Autos laut Kraftfahrtbundesamt im Vergleich zu Mai
2008 knapp 40 Prozent auf fast 385.000. Mehr als zwei Drittel der
Neuanmeldungen kamen von privaten Autokäufern (69,5 Prozent). ¿Daran zeigt
sich, dass bei Zahlungsunfähigkeiten von Autohändlern vor allem private
Autokäufer betroffen wären¿, sagte Kolb.
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