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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung

Bessere Absicherung bei Insolvenz
des Händlers: Sicherungsschein für Autokäufe gefordert

10.06.2009, Magdeburg – 39

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 039/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz -

Pressemitteilung Nr.: 039/09

 

 

 

Magdeburg, den 10. Juni 2009

 

 

 

Bessere Absicherung bei Insolvenz

des Händlers: Sicherungsschein für Autokäufe gefordert

 

Magdeburg/München (MJ). Autokäufer sollen künftig nach Ansicht von

Justizministerin Professor Angela Kolb durch einen Sicherungsschein bei einer

Insolvenz des Autohändlers besser abgesichert werden. ¿Bei Reiseverträgen hat

sich die Regelung bewährt, dass sich Reiseveranstalter gegen eine Insolvenz

versichern müssen¿, sagte Kolb am Mittwoch bei einem Besuch des Allgemeinen

Deutschen Automobil-Clubs (ADAC) in München. ¿Bisher haben Autokäufer in der

Regel nur geringe Chancen, ihre Anzahlungen zurück zu erhalten, wenn der

Händler zahlungsunfähig geworden ist.¿

 

Leisten Autokäufer eine Anzahlung auf den Kaufpreis, ist

bislang bei einer Insolvenz des Händlers die angezahlte Summe in den meisten

Fällen verloren. Nach Paragraf 38 der Insolvenzordnung können Käufer nur dann

auf eine Rückzahlung ihrer Gelder hoffen, wenn die Insolvenzmasse entsprechend

groß ist. ¿Das ist in der Praxis leider fast nie der Fall¿, sagte Kolb.

¿Deshalb sollten wir uns auch bei Verträgen für Autokäufe daran orientieren,

was für Reiseveranstalter schon gesetzlich vorgeschrieben ist.¿ Anbieter von Reisen

sind nach Paragraf 651k Absatz 3 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs dazu

verpflichtet, Urlaubern mit einem Sicherungsschein den Abschluss einer

Versicherung gegen Zahlungsunfähigkeit und der Eröffnung eines

Insolvenzverfahrens nachzuweisen.

 

Mit einem Sicherungsschein stünden Autokäufer bei einer

Insolvenz ihres Händlers auch nach der Übergabe des Wagens besser da. Sie

könnten Ansprüche aus Händlergarantien und der gesetzlichen Gewährleistung von

zwei Jahren besser durchsetzen. ¿Bisher sind Autokäufer bei Mängeln an ihren

Fahrzeugen auf eine Herstellergarantie angewiesen, wenn ihr Händler

zahlungsunfähig wird¿, sagte Kolb. Die Zahl der monatlich verkauften Autos hat

sich in den vergangenen Monaten in Deutschland stark erhöht. Im Monat Mai stieg

die Zahl der zugelassenen Autos laut Kraftfahrtbundesamt im Vergleich zu Mai

2008 knapp 40 Prozent auf fast 385.000. Mehr als zwei Drittel der

Neuanmeldungen kamen von privaten Autokäufern (69,5 Prozent). ¿Daran zeigt

sich, dass bei Zahlungsunfähigkeiten von Autohändlern vor allem private

Autokäufer betroffen wären¿, sagte Kolb.

 

 

 

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