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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung

Senioren mit geistiger
Behinderung - Ministerin Kolb: Angehörige sollen Betreuung übernehmen

16.06.2009, Magdeburg – 47

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 047/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz -

Pressemitteilung Nr.: 047/09

 

 

 

Magdeburg, den 17. Juni 2009

 

 

 

Senioren mit geistiger

Behinderung - Ministerin Kolb: Angehörige sollen Betreuung übernehmen

 

Haldensleben (MJ). Sachsen-Anhalts Justizministerin

Professor Angela Kolb hat Familienangehörige von Senioren mit geistiger

Behinderung ermutigt, sich als Betreuer zur Verfügung zu stellen. Viele älter

werdende Behinderte stünden vor extremen Problemen, wenn ihre betagten Eltern

die Pflege und Betreuung nicht mehr voll wahrnehmen können und darum zum

Beispiel der Umzug aus dem Elternhaus in eine betreute Wohnform notwendig

werde, sagte die Ministerin am Mittwoch beim ersten Vormundschaftsgerichtstag

Sachsen-Anhalt in Haldensleben. Das vertraute Lebensumfeld breche weg.

 

Von zentraler Bedeutung sei in

dieser Phase auch die Klärung der Verantwortlichkeiten. Dabei gelte generell:

Kann ein Betroffener seine Angelegenheiten nicht mehr hinreichend selbst regeln

und Entscheidungen treffen, haben die Vormundschaftsgerichte über die

Bestellung eines Betreuers zu entscheiden.

 

¿Besser als die Bestellung eines

Berufs- oder Vereinsbetreuer kann es für den Behinderten sein, wenn sich ein

vertrauter Angehöriger als Betreuer zur Verfügung stellt¿, sagte Kolb. Um

dessen Überforderung zu vermeiden, sei Unterstützung zum Beispiel durch soziale

Dienste und die Betreuungsbehörde möglich. Es sei auch denkbar, Berufs- oder Vereinsbetreuer

neben den Angehörigen zunächst nur für einzelne Aufgabenkreise zu bestellen. ¿Die

Kreativität der Verfahrensbeteiligen und des Gerichts ist gefragt, um zum Wohle

der Betroffenen zu entscheiden¿, sagte Kolb.

 

Der Vormundschaftsgerichtstag wird

von der Landesarbeitsgemeinschaft der Betreuungsvereine Sachsen-Anhalts

ausgerichtet und befasst sich bis Donnerstag damit, welche Schwierigkeiten sich

für Menschen mit geistiger Behinderung im Alter ergeben. In Sachsen-Anhalt

lebten im Jahr 2007 nach Angaben des Statistischen Landesamtes rund 172.000

Menschen mit einer Behinderung. Die Statistiker zählten knapp 38.000 Behinderte

zur Gruppe der Menschen mit geistigen Behinderungen, Suchtkrankheiten und

Querschnittslähmungen.

 

Hintergrund:

 

Mit einer Vorsorgevollmacht können

Menschen bestimmen, wer für sie im Ernstfall sorgen soll. Ohne

Vorsorgevollmacht können auch nahe Verwandte für einen Erwachsenen erst dann

rechtsverbindliche Erklärungen abgeben, wenn ein Vormundschaftsgericht sie zum

Betreuer bestellt hat. In Sachsen-Anhalt bestellten im Jahr 2008 die Gerichte erstmals

für 7.017 Menschen Betreuer. Insgesamt wurden für 45.937 Menschen mit

Behinderungen oder psychischen Krankheiten die Angelegenheiten geregelt.

Informationen zur Vorsorgevollmacht erhalten Sie in der Broschüre ¿Betreuung

und Vorsorge" unter www.mj.sachsen-anhalt.de.

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium der Justiz des Landes

Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 2 - 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6235

Fax: (0391) 567-6187

Mail:

presse@mj.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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