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Senioren mit geistiger
Behinderung - Ministerin Kolb: Angehörige sollen Betreuung übernehmen
16.06.2009, Magdeburg – 47
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 047/09
Ministerium der Justiz -
Pressemitteilung Nr.: 047/09
Magdeburg, den 17. Juni 2009
Senioren mit geistiger
Behinderung - Ministerin Kolb: Angehörige sollen Betreuung übernehmen
Haldensleben (MJ). Sachsen-Anhalts Justizministerin
Professor Angela Kolb hat Familienangehörige von Senioren mit geistiger
Behinderung ermutigt, sich als Betreuer zur Verfügung zu stellen. Viele älter
werdende Behinderte stünden vor extremen Problemen, wenn ihre betagten Eltern
die Pflege und Betreuung nicht mehr voll wahrnehmen können und darum zum
Beispiel der Umzug aus dem Elternhaus in eine betreute Wohnform notwendig
werde, sagte die Ministerin am Mittwoch beim ersten Vormundschaftsgerichtstag
Sachsen-Anhalt in Haldensleben. Das vertraute Lebensumfeld breche weg.
Von zentraler Bedeutung sei in
dieser Phase auch die Klärung der Verantwortlichkeiten. Dabei gelte generell:
Kann ein Betroffener seine Angelegenheiten nicht mehr hinreichend selbst regeln
und Entscheidungen treffen, haben die Vormundschaftsgerichte über die
Bestellung eines Betreuers zu entscheiden.
¿Besser als die Bestellung eines
Berufs- oder Vereinsbetreuer kann es für den Behinderten sein, wenn sich ein
vertrauter Angehöriger als Betreuer zur Verfügung stellt¿, sagte Kolb. Um
dessen Überforderung zu vermeiden, sei Unterstützung zum Beispiel durch soziale
Dienste und die Betreuungsbehörde möglich. Es sei auch denkbar, Berufs- oder Vereinsbetreuer
neben den Angehörigen zunächst nur für einzelne Aufgabenkreise zu bestellen. ¿Die
Kreativität der Verfahrensbeteiligen und des Gerichts ist gefragt, um zum Wohle
der Betroffenen zu entscheiden¿, sagte Kolb.
Der Vormundschaftsgerichtstag wird
von der Landesarbeitsgemeinschaft der Betreuungsvereine Sachsen-Anhalts
ausgerichtet und befasst sich bis Donnerstag damit, welche Schwierigkeiten sich
für Menschen mit geistiger Behinderung im Alter ergeben. In Sachsen-Anhalt
lebten im Jahr 2007 nach Angaben des Statistischen Landesamtes rund 172.000
Menschen mit einer Behinderung. Die Statistiker zählten knapp 38.000 Behinderte
zur Gruppe der Menschen mit geistigen Behinderungen, Suchtkrankheiten und
Querschnittslähmungen.
Hintergrund:
Mit einer Vorsorgevollmacht können
Menschen bestimmen, wer für sie im Ernstfall sorgen soll. Ohne
Vorsorgevollmacht können auch nahe Verwandte für einen Erwachsenen erst dann
rechtsverbindliche Erklärungen abgeben, wenn ein Vormundschaftsgericht sie zum
Betreuer bestellt hat. In Sachsen-Anhalt bestellten im Jahr 2008 die Gerichte erstmals
für 7.017 Menschen Betreuer. Insgesamt wurden für 45.937 Menschen mit
Behinderungen oder psychischen Krankheiten die Angelegenheiten geregelt.
Informationen zur Vorsorgevollmacht erhalten Sie in der Broschüre ¿Betreuung
und Vorsorge" unter www.mj.sachsen-anhalt.de.
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