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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung

Kolb: Justiz braucht Ehrenamt

12.12.2007, Magdeburg – 73

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 073/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz -

Pressemitteilung Nr.: 073/07

 

 

 

Magdeburg, den 6. Dezember 2007

 

 

 

Kolb: Justiz braucht Ehrenamt

 

Magdeburg/Burg (MJ). Justizministerin Professor Angela Kolb hat bei einem

Festakt zum Tag des Ehrenamts in Burg die Bedeutung des Ehrenamts für die

Justiz und das Funktionieren des demokratischen Rechtsstaats hervorgehoben.

¿Das Ehrenamt in der Justiz ist kein schmückender Zusatz, sondern für eine

funktionierende Justiz von sehr hoher Bedeutung¿, sagte Kolb. Auch die  Landesverfassung

verweise darauf, dass die Rechtsprechung im Namen des Volkes durch Berufsrichter

und in den durch Gesetz bestimmten Fällen eben auch durch ehrenamtliche Richter

erfolgt.

 

5.700 ehrenamtliche Richterinnen und Richter sowie Schöffinnen

und Schöffen seien 2006 aktiv gewesen. Kolb: ¿Die ehrenamtlichen Richter sind

ein wichtiges Bindeglied zwischen der Gesellschaft und den Berufsrichtern und

sie tragen ganz erheblich zur Transparenz der gefundenen Entscheidung bei. Sie

urteilen mit ihren Lebens- und Berufserfahrungen und stellen sicher, dass

Urteile nicht nur im Namen des Volkes, sondern auch durch das Volk gesprochen

werden.¿

 

Daneben engagierten sich Betreuer, Schiedspersonen und

auch die Anstaltsbeiräte in den Justizvollzugsanstalten ehrenamtlich in der Justiz,

so Kolb weiter. ¿Justiz ist in nicht unerheblichem Maße auf ehrenamtliches

Engagement angewiesen¿,  betonte die Ministerin. Sie verknüpfte ihren Dank an

die Ehrenamtlichen mit dem Appell an Bürgerinnen und Bürger, sich für die

Arbeit als Schöffe und ehrenamtlicher Richter zur Verfügung zu stellen.

 

Hintergrund:

 

Gemeinden und Jugendämter werden im nächsten Jahr für die

neue Amtsperiode 2009 bis 2013 geeignete Kandidaten für das Amt eines Schöffen

oder Jugendschöffen, die in der Rechtssprechung in Strafsachen mitwirken,

suchen und Vorschlagslisten erstellen. Aus den entsprechenden Vorschlagslisten

wählt später ein so genannter Schöffenwahlausschuss bei den Amtsgerichten die

Schöffen aus.

 

Grundsätzlich kann zum Schöffen jeder deutsche Staatsbürger

im Alter zwischen 25 und 69 Jahren berufen werden, der im Wahljahr im Gerichtsbezirk

wohnt. Die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen sollen zudem erzieherisch

befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt

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Tel: (0391) 567-6235

Fax: (0391) 567-6187

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