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Kolb: Justiz braucht Ehrenamt
12.12.2007, Magdeburg – 73
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 073/07
Ministerium der Justiz -
Pressemitteilung Nr.: 073/07
Magdeburg, den 6. Dezember 2007
Kolb: Justiz braucht Ehrenamt
Magdeburg/Burg (MJ). Justizministerin Professor Angela Kolb hat bei einem
Festakt zum Tag des Ehrenamts in Burg die Bedeutung des Ehrenamts für die
Justiz und das Funktionieren des demokratischen Rechtsstaats hervorgehoben.
¿Das Ehrenamt in der Justiz ist kein schmückender Zusatz, sondern für eine
funktionierende Justiz von sehr hoher Bedeutung¿, sagte Kolb. Auch die Landesverfassung
verweise darauf, dass die Rechtsprechung im Namen des Volkes durch Berufsrichter
und in den durch Gesetz bestimmten Fällen eben auch durch ehrenamtliche Richter
erfolgt.
5.700 ehrenamtliche Richterinnen und Richter sowie Schöffinnen
und Schöffen seien 2006 aktiv gewesen. Kolb: ¿Die ehrenamtlichen Richter sind
ein wichtiges Bindeglied zwischen der Gesellschaft und den Berufsrichtern und
sie tragen ganz erheblich zur Transparenz der gefundenen Entscheidung bei. Sie
urteilen mit ihren Lebens- und Berufserfahrungen und stellen sicher, dass
Urteile nicht nur im Namen des Volkes, sondern auch durch das Volk gesprochen
werden.¿
Daneben engagierten sich Betreuer, Schiedspersonen und
auch die Anstaltsbeiräte in den Justizvollzugsanstalten ehrenamtlich in der Justiz,
so Kolb weiter. ¿Justiz ist in nicht unerheblichem Maße auf ehrenamtliches
Engagement angewiesen¿, betonte die Ministerin. Sie verknüpfte ihren Dank an
die Ehrenamtlichen mit dem Appell an Bürgerinnen und Bürger, sich für die
Arbeit als Schöffe und ehrenamtlicher Richter zur Verfügung zu stellen.
Hintergrund:
Gemeinden und Jugendämter werden im nächsten Jahr für die
neue Amtsperiode 2009 bis 2013 geeignete Kandidaten für das Amt eines Schöffen
oder Jugendschöffen, die in der Rechtssprechung in Strafsachen mitwirken,
suchen und Vorschlagslisten erstellen. Aus den entsprechenden Vorschlagslisten
wählt später ein so genannter Schöffenwahlausschuss bei den Amtsgerichten die
Schöffen aus.
Grundsätzlich kann zum Schöffen jeder deutsche Staatsbürger
im Alter zwischen 25 und 69 Jahren berufen werden, der im Wahljahr im Gerichtsbezirk
wohnt. Die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen sollen zudem erzieherisch
befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.
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