Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung
Neues Jugendstrafvollzugsgesetz
zum Jahreswechsel
09.01.2008, Magdeburg – 78
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 078/07
Ministerium der Justiz -
Pressemitteilung Nr.: 078/07
Magdeburg, den 28. Dezember 2007
Neues Jugendstrafvollzugsgesetz
zum Jahreswechsel
Magdeburg (MJ). Sachsen-Anhalt hat den Vollzug der Jugendstrafe neu
geregelt. So können die jungen Gefangenen ab dem 1. Januar 2008 vier Stunden im
Monat Besuch von ihren Familienangehörigen bekommen ¿ und nicht nur eine wie
bisher. Das sieht das neue Gesetz zum Vollzug der Jugendstrafe vom 7. Dezember
2007 vor. Weiterhin schreibt das Gesetz die nächtliche Unterbringung in
Einzelzellen und eine Tagesbetreuung in Wohngruppen vor. Auch gibt es
umfassende Festlegungen zur schulischen und beruflichen Ausbildung. Zudem
sollen jugendliche Sexual-, Gewalt- und Intensivtäter eine Sozialtherapie
erhalten. Die notwendigen Behandlungsplätze müssen bis spätestens 2013
eingerichtet sein. Neu ist auch, dass das Justizministerium dem Landtag
mindestens zweimal pro Wahlperiode über die Auswirkungen des Gesetzes berichten
muss. So kann festgestellt werden, wo ggf. nachgebessert werden muss. Der erste
Bericht ist 2010 zu erstatten.
Weitere Informationen sowie das Gesetz im Wortlaut finden
Sie auf der Homepage des Justizministeriums.
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