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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung

Neues Jugendstrafvollzugsgesetz
zum Jahreswechsel

09.01.2008, Magdeburg – 78

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 078/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz -

Pressemitteilung Nr.: 078/07

 

 

 

Magdeburg, den 28. Dezember 2007

 

 

 

Neues Jugendstrafvollzugsgesetz

zum Jahreswechsel

 

Magdeburg (MJ). Sachsen-Anhalt hat den Vollzug der Jugendstrafe neu

geregelt. So können die jungen Gefangenen ab dem 1. Januar 2008 vier Stunden im

Monat Besuch von ihren Familienangehörigen bekommen ¿ und nicht nur eine wie

bisher. Das sieht das neue Gesetz zum Vollzug der Jugendstrafe vom 7. Dezember

2007 vor. Weiterhin schreibt das Gesetz die nächtliche Unterbringung in

Einzelzellen und eine Tagesbetreuung in Wohngruppen vor. Auch gibt es

umfassende Festlegungen zur schulischen und beruflichen Ausbildung. Zudem

sollen jugendliche Sexual-, Gewalt- und Intensivtäter eine Sozialtherapie

erhalten. Die notwendigen Behandlungsplätze müssen bis spätestens 2013

eingerichtet sein. Neu ist auch, dass das Justizministerium dem Landtag

mindestens zweimal pro Wahlperiode über die Auswirkungen des Gesetzes berichten

muss. So kann festgestellt werden, wo ggf. nachgebessert werden muss. Der erste

Bericht ist 2010 zu erstatten.

 

Weitere Informationen sowie das Gesetz im Wortlaut finden

Sie auf der Homepage des Justizministeriums.

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 2 - 4

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Tel: (0391) 567-6235

Fax: (0391) 567-6187

Mail:

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