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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung

Neuregelung Sorgerecht nicht
miteinander verheirateter Eltern - Jugendamt soll im Streitfall vermitteln

18.05.2011, Magdeburg – 23

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

 

 

Ministerium für Justiz und Gleichstellung - Pressemitteilung Nr.:

023/11

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Justiz und

Gleichstellung - Pressemitteilung Nr.: 023/11

 

 

 

Magdeburg, den 18. Mai 2011

 

 

 

Neuregelung Sorgerecht nicht

miteinander verheirateter Eltern - Jugendamt soll im Streitfall vermitteln

 

Halle/Saale (MJ). Die Justizministerkonferenz hat sich mit der Frage beschäftigt,

wie zukünftig das Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern gesetzlich

geregelt werden soll. Einigkeit besteht darin, dass das Kindeswohl im Zentrum

der gesetzlichen Neuregelung stehen muss. ¿Eine gemeinsame Sorgeerklärung der

nicht miteinander verheirateten Eltern - die jetzt bereits möglich ist - bietet

das beste Fundament für eine am Wohl des Kindes orientierte  einvernehmliche

Wahrnehmung der elterlichen Sorge¿, so die Ressortchefs der Länderjustizministerien.

Streit besteht jedoch zwischen CDU und FDP über die Frage, wie die Interessen

der Eltern in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht werden können, wenn sie

selber nicht zu einer einvernehmlichen Lösung kommen. Deshalb hat die

Justizministerkonferenz den Beschlussvorschlag bewusst offen formuliert.

 

Die SPD-Justizministerinnen und -Justizminister haben neu

einen Alternativvorschlag vorgestellt, der die berechtigten Interessen beider

Elternteile wahrt und deshalb in die Diskussion eingebracht werden soll.

Sachsen-Anhalt Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb: ¿Im Grundsatz

befürworten wir das Antragsprinzip, d.h. der Mutter steht nach der Geburt die

elterliche Sorge zu und der Vater hat die Möglichkeit, einen Sorgeantrag zu

stellen, wenn er die elterliche Sorge ebenfalls ausüben möchte. Wir möchten den

Vätern jedoch nicht zumuten, sogleich das Familiengericht anzurufen, sofern sie

auch das Sorgerecht für ihre Kinder haben möchten. Deshalb schlagen wir eine

Vermittlung zwischen den Eltern durch das Jugendamt vor, bevor eine

Sorgerechtsstreitigkeit zu Gericht gelangt.¿

 

In der Praxis könnte das so aussehen, dass der Vater den

Sorgeantrag beim Jugendamt stellt, dieses die Mutter hierzu anhört und versucht,

zwischen den Eltern zu vermitteln. Gelinge die Vermittlung nicht, d.h. steht am

Ende der Bemühungen des Jugendamts keine gemeinsame Sorgeerklärung, informiert

das Jugendamt das Familiengericht, welches dann eine am Kindeswohl ausgerichtete

Sorgerechtsentscheidung treffen kann.

 

 

 

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