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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung

Patientenverfügung noch in dieser
Legislaturperiode gesetzlich regeln

21.01.2009, Magdeburg – 3

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 003/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 003/09

 

 

 

Magdeburg, den 21. Januar 2009

 

 

 

Patientenverfügung noch in dieser

Legislaturperiode gesetzlich regeln

 

Magdeburg (MJ). Mit Blick auf die heutige Debatte im Bundestag zu den vorliegenden

Gesetzentwürfen zur Regelung der Patientenverfügung erklärte Sachsen-Anhalts

Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb ¿Die Rechtsunsicherheit ist groß. Es ist

wichtig, dass jetzt endlich Bewegung in das Thema kommt und noch in dieser

Legislaturperiode ein verlässlicher Rechtsrahmen geschaffen wird¿.

 

Es seien gesetzliche Regelungen notwendig, die

sicherstellen, dass der in einer Patientenverfügung niedergelegte Wille auch

tatsächlich beachtet wird, sagte die Ministerin. Es liegen verschiedene Gesetzentwürfe

aus der Mitte des Bundestags zum Thema Patientenverfügung vor. Ministerin Prof.

Kolb unterstützt den vom SPD-Abgeordneten Joachim Stünker und 206 anderen

Bundestagabgeordneten eingebrachten Entwurf, da er auf eine größtmögliche

Selbstbestimmung der Bürger setzt.

 

Menschen, die sich dazu entschließen, eine

Patientenverfügung zu erstellen, bringen damit zum Ausdruck, dass sie selbst

die Entscheidung und Verantwortung für den Verlauf ihrer letzten Lebensphase

übernehmen wollen. Prof. Kolb: ¿Sie versprechen sich davon die Sicherheit, bis

zum Ende nach eigenen Vorstellungen menschenwürdig zu leben.¿

 

Den

vom CDU-Abgeordneten Wolfgang Bosbach und der Grünen-Abgeordneten Katrin

Göring-Eckhardt vorgelegten Gesetzesentwurf hielt Prof. Kolb entgegen: ¿Wer zu

viele Vorbehalte in ein Gesetz formuliert, schafft nicht mehr Rechtssicherheit,

sondern vor allem neue Streitfälle und neue Unsicherheit in dieser existenziell

wichtigen Frage.¿ Der Entwurf setzt auf ein Zwei-Stufen-Modell: Schriftlich

vorliegende Patientenverfügungen, die ohne vorherige ärztliche Beratung und

ohne notarielle Beurkundung verfasst wurden, sollen nur dann Geltung haben,

wenn eine tödlich verlaufende Krankheit vorliegt oder der Patient endgültig

sein Bewusstsein verloren hat.

 

Justizministerin Prof. Kolb sprach sich auch gegen den

Entwurf der Unionspolitiker Wolfgang Zöller (CSU) und Hans-Georg Faust (CDU

aus. Prof. Kolb: ¿Der Entwurf beachtet nicht genug den Selbstbestimmungswillen

der Bürger und ist zu bürokratisch¿. Nach diesem Entwurf ist die gesetzliche

Verpflichtung für Ärzte, rechtliche Vertreter und Vormundschaftsrichter, dem in

einer Patientenverfügung festgelegten Willen des Patienten zu folgen, nicht

ausreichend geregelt.

 

Sachsen-Anhalts Justizministerium hat die öffentliche

Debatte zum Thema in den vergangenen Monaten in zahlreichen Veranstaltungen

begleitet.

 

 

 

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