Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung
Patientenverfügung noch in dieser
Legislaturperiode gesetzlich regeln
21.01.2009, Magdeburg – 3
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 003/09
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 003/09
Magdeburg, den 21. Januar 2009
Patientenverfügung noch in dieser
Legislaturperiode gesetzlich regeln
Magdeburg (MJ). Mit Blick auf die heutige Debatte im Bundestag zu den vorliegenden
Gesetzentwürfen zur Regelung der Patientenverfügung erklärte Sachsen-Anhalts
Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb ¿Die Rechtsunsicherheit ist groß. Es ist
wichtig, dass jetzt endlich Bewegung in das Thema kommt und noch in dieser
Legislaturperiode ein verlässlicher Rechtsrahmen geschaffen wird¿.
Es seien gesetzliche Regelungen notwendig, die
sicherstellen, dass der in einer Patientenverfügung niedergelegte Wille auch
tatsächlich beachtet wird, sagte die Ministerin. Es liegen verschiedene Gesetzentwürfe
aus der Mitte des Bundestags zum Thema Patientenverfügung vor. Ministerin Prof.
Kolb unterstützt den vom SPD-Abgeordneten Joachim Stünker und 206 anderen
Bundestagabgeordneten eingebrachten Entwurf, da er auf eine größtmögliche
Selbstbestimmung der Bürger setzt.
Menschen, die sich dazu entschließen, eine
Patientenverfügung zu erstellen, bringen damit zum Ausdruck, dass sie selbst
die Entscheidung und Verantwortung für den Verlauf ihrer letzten Lebensphase
übernehmen wollen. Prof. Kolb: ¿Sie versprechen sich davon die Sicherheit, bis
zum Ende nach eigenen Vorstellungen menschenwürdig zu leben.¿
Den
vom CDU-Abgeordneten Wolfgang Bosbach und der Grünen-Abgeordneten Katrin
Göring-Eckhardt vorgelegten Gesetzesentwurf hielt Prof. Kolb entgegen: ¿Wer zu
viele Vorbehalte in ein Gesetz formuliert, schafft nicht mehr Rechtssicherheit,
sondern vor allem neue Streitfälle und neue Unsicherheit in dieser existenziell
wichtigen Frage.¿ Der Entwurf setzt auf ein Zwei-Stufen-Modell: Schriftlich
vorliegende Patientenverfügungen, die ohne vorherige ärztliche Beratung und
ohne notarielle Beurkundung verfasst wurden, sollen nur dann Geltung haben,
wenn eine tödlich verlaufende Krankheit vorliegt oder der Patient endgültig
sein Bewusstsein verloren hat.
Justizministerin Prof. Kolb sprach sich auch gegen den
Entwurf der Unionspolitiker Wolfgang Zöller (CSU) und Hans-Georg Faust (CDU
aus. Prof. Kolb: ¿Der Entwurf beachtet nicht genug den Selbstbestimmungswillen
der Bürger und ist zu bürokratisch¿. Nach diesem Entwurf ist die gesetzliche
Verpflichtung für Ärzte, rechtliche Vertreter und Vormundschaftsrichter, dem in
einer Patientenverfügung festgelegten Willen des Patienten zu folgen, nicht
ausreichend geregelt.
Sachsen-Anhalts Justizministerium hat die öffentliche
Debatte zum Thema in den vergangenen Monaten in zahlreichen Veranstaltungen
begleitet.
Impressum:
Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Domplatz 2 - 4
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6235
Fax: (0391) 567-6187
Mail:
presse@mj.sachsen-anhalt.de
Impressum:Ministerium für Justiz und Gleichstellungdes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleDomplatz 2 - 439104 MagdeburgTel: 0391 567-6235Fax: 0391 567-6187Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.deWeb: www.mj.sachsen-anhalt.de