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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung

WahnsinnsPM als Textverfahren

20.12.2005, Magdeburg – 912

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 912/05

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz -

Pressemitteilung Nr.: 912/05

 

 

 

Magdeburg, den 28. November 2005

 

 

 

WahnsinnsPM als Textverfahren

 

Dieses ist eine komplett neue PM auf

Basis von Microsoft Word 2003. Man darf gespannt sein, wie dieses denn wohl so

hinterher in der Datenbank aussieht. Schneeflöckchen ¿und hier der Sprung >

 

Per Hyperlink gelangen Sie auch auf das MJ

 

Der Gefangene hatte am Freitag in den

Abendstunden über starke Unterleibsschmerzen geklagt. Daraufhin hatte die

Anstalt einen Notarzt verständigt. Dieser überwies den 20-jährigen Mann in das

örtliche Krankenhaus zur weiteren medizinischen Versorgung.

 

Dort wurde seitens der Ärzte jedoch

entschieden, dass die weitere Behandlung in dem Haftkrankenhaus Leipzig

erfolgen soll. Nachdem entsprechende Verhandlungen mit dem Krankenhaus erfolgt

waren und die Verlegung unmittelbar bevorstand, wurde die Entscheidung dem

JVA-Bediensteten mitgeteilt, der den Gefangenen im Krankenhaus zu bewachen

hatte. Diese kurzfristige Abwesenheit des Beamten nutzte der 20-Jährige ¿

lediglich mit einem OP-Hemd und einem Slip bekleidet - aus, um zu fliehen.

 

Die Polizei wurde sofort

eingeschaltet und umfangreiche Fahndungsmaßnahmen ergriffen. Dennoch ist es bis

zur Stunde nicht gelungen, den Gefangenen zu stellen. Inwiefern

dienstrechtliche Maßnahmen gegen den verantwortlichen Beamten ergriffen werden

müssen, wird zurzeit geprüft.

 

Der Gefangene hatte am Freitag in den

Abendstunden über starke Unterleibsschmerzen geklagt. Daraufhin hatte die

Anstalt einen Notarzt verständigt. Dieser überwies den 20-jährigen Mann in das

örtliche Krankenhaus zur weiteren medizinischen Versorgung.

 

Dort wurde seitens der Ärzte jedoch

entschieden, dass die weitere Behandlung in dem Haftkrankenhaus Leipzig

erfolgen soll. Nachdem entsprechende Verhandlungen mit dem Krankenhaus erfolgt

waren und die Verlegung unmittelbar bevorstand, wurde die Entscheidung dem

JVA-Bediensteten mitgeteilt, der den Gefangenen im Krankenhaus zu bewachen

hatte. Diese kurzfristige Abwesenheit des Beamten nutzte der 20-Jährige ¿

lediglich mit einem OP-Hemd und einem Slip bekleidet - aus, um zu fliehen.

 

Die Polizei wurde sofort

eingeschaltet und umfangreiche Fahndungsmaßnahmen ergriffen. Dennoch ist es bis

zur Stunde nicht gelungen, den Gefangenen zu stellen. Inwiefern

dienstrechtliche Maßnahmen gegen den verantwortlichen Beamten ergriffen werden

müssen, wird zurzeit geprüft.

 

Der Gefangene hatte am Freitag in den

Abendstunden über starke Unterleibsschmerzen geklagt. Daraufhin hatte die

Anstalt einen Notarzt verständigt. Dieser überwies den 20-jährigen Mann in das

örtliche Krankenhaus zur weiteren medizinischen Versorgung.

 

Dort wurde seitens der Ärzte jedoch

entschieden, dass die weitere Behandlung in dem Haftkrankenhaus Leipzig

erfolgen soll. Nachdem entsprechende Verhandlungen mit dem Krankenhaus erfolgt

waren und die Verlegung unmittelbar bevorstand, wurde die Entscheidung dem

JVA-Bediensteten mitgeteilt, der den Gefangenen im Krankenhaus zu bewachen

hatte. Diese kurzfristige Abwesenheit des Beamten nutzte der 20-Jährige ¿

lediglich mit einem OP-Hemd und einem Slip bekleidet - aus, um zu fliehen.

 

Die Polizei wurde sofort

eingeschaltet und umfangreiche Fahndungsmaßnahmen ergriffen. Dennoch ist es bis

zur Stunde nicht gelungen, den Gefangenen zu stellen. Inwiefern

dienstrechtliche Maßnahmen gegen den verantwortlichen Beamten ergriffen werden

müssen, wird zurzeit geprüft.

 

Der Gefangene hatte am Freitag in den

Abendstunden über starke Unterleibsschmerzen geklagt. Daraufhin hatte die

Anstalt einen Notarzt verständigt. Dieser überwies den 20-jährigen Mann in das

örtliche Krankenhaus zur weiteren medizinischen Versorgung.

 

Dort wurde seitens der Ärzte jedoch entschieden,

dass die weitere Behandlung in dem Haftkrankenhaus Leipzig erfolgen soll. Nachdem

entsprechende Verhandlungen mit dem Krankenhaus erfolgt waren und die Verlegung

unmittelbar bevorstand, wurde die Entscheidung dem JVA-Bediensteten mitgeteilt,

der den Gefangenen im Krankenhaus zu bewachen hatte. Diese kurzfristige Abwesenheit

des Beamten nutzte der 20-Jährige ¿ lediglich mit einem OP-Hemd und einem Slip

bekleidet - aus, um zu fliehen.

 

Die Polizei wurde sofort

eingeschaltet und umfangreiche Fahndungsmaßnahmen ergriffen. Dennoch ist es bis

zur Stunde nicht gelungen, den Gefangenen zu stellen. Inwiefern

dienstrechtliche Maßnahmen gegen den verantwortlichen Beamten ergriffen werden

müssen, wird zurzeit geprüft.

 

Am Ende dieses Textes befindet sich

die Texmarke

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium der Justiz des Landes

Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstr. 40 - 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6235

Fax: (0391) 567-6187

Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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