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Kolb: Wichtige Grenzziehung der
Verfassungsrichter
11.03.2008, Magdeburg – 18
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 018/08
Ministerium der Justiz -
Pressemitteilung Nr.: 018/08
Magdeburg, den 11. März 2008
Kolb: Wichtige Grenzziehung der
Verfassungsrichter
Magdeburg (MJ). Sachsen-Anhalts
Justizministerin Prof. Angela Kolb hat es als wichtige Grenzziehung bezeichnet,
dass das Bundesverfassungsgericht das massenhafte Scannen von Autokennzeichen
verboten und entsprechende Regelungen in den Polizeigesetzen zweier
Bundesländer gekippt hat. "Nicht alles was technisch machbar ist, darf
auch erlaubt sein", so Kolb. Das Urteil stehe in einer Reihe mit
Entscheidungen, mit denen das Bundesverfassungsgericht das Vertrauen der Bürger
in die Vertraulichkeit von Daten gestärkt habe.
Vor dem Hintergrund immer umfassenderer
Möglichkeiten, die Bürger technisch zu überwachen, sei sorgsam darauf zu
achten, dass das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nicht ausgehöhlt
werde.
Kritik übte Kolb in diesem Zusammenhang an
EU-Justizkommissar Franco Frattini, der gefordert hatte, Personendaten wie z.B.
Flugreisedaten aller Bürger im Reisebereich der EU in einer großen Datenbank und
über einen langen Zeitraum bis zu dreizehn Jahren zu speichern. Die Auffassung
Frattinis, ¿dass diese Datenspeicherung nicht in die Privatsphäre der
betroffenen Bürger eingreife¿, stehe in einem diametralen Gegensatz zu den
Urteilen des Bundesverfassungsgerichts zur Online-Durchsuchung und zur
Massenkontrolle von Autokennzeichen.
"Ein Wettlauf von Vorschlägen zu mehr
Überwachung bringt nicht per se mehr Sicherheit, aber es höhlt die Grundrechte
aus. Wir sind gut beraten, das Gleichgewicht zwischen Freiheit und Sicherheit
sorgsam auszutarieren," so Ministerin Kolb zum heutigen Urteil des
Bundesverfassungsgerichts.
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