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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung

Sachsen-Anhalt kämpft für Erhalt der Mediation

09.02.2012, Magdeburg – 5

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

Magdeburg/Berlin. Sachsen-Anhalt will über den Bundesrat ein im Bundestag beschlossenes Gesetz stoppen, das das Aus für die erfolgreiche Mediation an den Gerichten im Land bedeuten würde. Justiz-Staatssekretär Eberhard Schmidt-Elsaeßer: ?Wir setzen auf die erfolgreiche Anrufung des Vermittlungsausschusseson Bundestag und Bundesrat. Hier wird uns ohne Not ein gutes und erfolgreiches Instrument der Streitschlichtung aus der Hand genommen.?

 

Bei der Mediation versuchen die Streitparteien mit Hilfe eines speziell ausgebildeten Richters (?Richtermediator?) eine Vereinbarung darüber zu treffen, wie ihre Streitigkeiten beigelegt werden können. Schmidt-Elsaeßer: ?Konsens statt Urteil - das ist die Grundformel. Die Erfahrungen mit dieser speziellen Form der alternativen Konfliktbeilegung im gerichtlichen Verfahren sind sehr gut.? Der Vorteil gegenüber einer Gerichtsverhandlung: ?Die Betroffenen können an der Lösung mitwirken und dabei auch Sachverhalte einbringen, die bei einer Gerichtsverhandlung unberücksichtigt bleiben.?

In Sachsen-Anhalt wird derzeit an 19 Gerichten Mediation durchgeführt, am Oberlandesgericht, den vier Landgerichten, an acht Amtsgerichten, am Landessozialgericht, den Sozialgerichten und zwei Verwaltungsgerichten.

 

Zwischen 2006 und 2011 wurden über 1.700 Verfahren geführt und jedes zweite davon endete mit einer erfolgreichen Streitschlichtung. ?55 Richter haben dafür eine Spezialausbildung absolviert?, so Schmidt-Elsaeßer.

 

Das vom Bundestag beschlossene ?Gsetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung? sieht anders als noch der Regierungsentwurf die ?Überführung? der gerichtsinternen Mediation in ein ?erweitertes Güterichterkonzept? vor und lässt die Fortführung der bestehenden Angebote gerichtsinterner Mediation nur noch für einen begrenzten Zeitraum von einem Jahr nach Inkrafttreten zu. Schmidt-Elsaeßer: ?Damit hat sich der Bundestag über den Wunsch der Länder und einen Beschluss der Justizministerkonferenz hinweggesetzt. Wir wollen, dass die richterliche Mediation gesetzlich verankert wird.?

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