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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung

Elektronischer Rechtsverkehr: Justiz vor Mammutaufgabe

10.04.2014, Magdeburg – 21

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

Magdeburg (MJ). Sachsen-Anhalts Justiz steht vor einer Mammutaufgabe. Spätestens ab Januar 2022 müssen Anwälte, Notare und Behörden alle Dokumente bei Gericht elektronisch einreichen. Die technischen Voraussetzungen dafür müssen zwei Jahre vorher stehen. Das sieht ein Bundesgesetz vor. Die Umstellung erfordert neue Technik, verändert Verfahrenabläufe und wird den Abschied von der Papier-Akte bringen. Um die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs besser koordinieren zu können, treffen sich heute Gerichtspräsidenten, der Generalstaatsanwalt und Personalvertretungen mit Vertretern des Ministeriums.

 

Sachsen-Anhalts Justizministerin Prof. Angela Kolb rechnet bis 2020 mit Kosten in Höhe von 17,3 Millionen Euro für die Einführung, danach mit jährlich 2,3 Millionen Euro. Im Bereich IT würden mindestens 20 neue Mitarbeiter benötigt, darüber hinaus würden in großem Umfang Mitarbeiter-Schulungen notwendig ?Die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs ist finanziell und personalwirtschaftlich anspruchsvoll. Sie ändert alle Arbeitsabläufe in den Gerichten. Das betrifft jeden Mitarbeiter?, so Justizministerin Prof. Angela Kolb. Deshalb ist es uns wichtig, die Kolleginnen und Kollegen möglichst frühzeitig einzubinden.

 

Mit Blick auf die rund 5.000 Bildschirmarbeitsplätze in der gesamten Justiz Sachsen-Anhalts seien große Anstrengungen erforderlich, um die technische Infrastruktur und die Fach-Software für die neuen Anforderungen fit zu machen. Kolb: ?Wenn alle Unterlagen elektronisch ins Gericht kommen, muss die Justiz mit der Flut der Dokumente auch umgehen können. Daher zwingt das Bundesgesetz die Länder im Ergebnis zur Einführung elektronischer Verfahrensakten?, so Justizministerin Prof. Angela Kolb.

 

Bereits heute ist in der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt der elektronische Rechtsverkehr in einigen Verfahrensbereichen realisiert. So zum Beispiel in der Verwaltungsgerichtsbarkeit und Arbeitsgerichtsbarkeit, beim Online-Mahnverfahren, im Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister sowie im Vereinsregister. Weitere Bereiche der ordentlichen Gerichtsbarkeit, die Finanz- und Sozialgerichte sowie perspektivisch die Staatsanwaltschaften sollen folgen.

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