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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung

Kolb: Beratungshilfe
nachjustieren!

19.09.2008, Magdeburg – 60

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 060/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz -

Pressemitteilung Nr.: 060/08

 

 

 

Magdeburg, den 19. September 2008

 

 

 

Kolb: Beratungshilfe

nachjustieren!

 

Berlin/Magdeburg (MJ). Sachsen-Anhalts Justizministerin Prof. Angela Kolb

hat heute sich im Bundesrat für ein Nachjustieren der Regelungen zur Beratungshilfe

stark gemacht. ¿Das Gesetz wird den Anforderungen an eine moderne Justiz nicht

mehr gerecht. Wir wollen Strukturschwächen im Verfahren beseitigen¿, sagte sie.

 

 

Beratungshilfe erleichtert hilfsbedürftigen Bürgern den

Zugang zur Rechtsberatung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens. Die

Beratung beim Anwalt wird aus der Landeskasse bezahlt, wenn keine anderen

zumutbaren Hilfen zur Verfügung stehen. In Sachsen-Anhalt stiegen die Kosten

für diese Sozialleistung von 1,25 Millionen Euro im Jahr 2000 auf 4,56

Millionen im Jahr 2007. Die Ausgaben pro bewilligten Antrag verdoppelten sich

von 55,02 Euro auf 106,85 Euro.

 

Neben der steigenden Zahl von Anträgen sind Schwächen im

Bewilligungsverfahren und eine uneinheitliche Rechtsanwendung bei den

Amtsgerichten Grund für den Kostenanstieg. Hier setzt die Bundesratsinitiative

an. So sollen die Amtsgerichte künftig z.B. Listen vorhalten müssen, die genau

darüber informieren, bei welchen Stellen kostenlose Beratungen für

Rechtsuchende möglich sind. Kolb: ¿Es soll weiterhin uneingeschränkt Hilfe

gewährleistet werden, so einkommensschwache Bürger rechtlichen Rat und

anwaltliche Vertretung brauchen. Der Gesetzentwurf richtet sich aber auch gegen

Missbrauch. Er ist ausgewogen und passt die lückenhaften Regelungen an die

Bedingungen einer modernen Justiz an.¿

 

Hintergrund

 

Wer erhält Beratungshilfe? Wer sich außerhalb eines

gerichtlichen Verfahrens in einer Rechtsangelegenheit durch einen Anwalt

beraten lassen will, aber die Anwaltskosten nach seinen persönlichen und

wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kann, hat Anspruch auf

Beratungshilfe. Maßgebend sind die Einkommens- und Vermögensverhältnisse zum

Zeitpunkt des Antrags auf Beratungshilfe. Das Amtsgericht am Wohnort prüft

dann, ob es selbst helfen kann, oder ob es andere Hilfsmöglichkeiten gibt. Gibt

es die nicht, stellt es einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe aus, mit

dem sich der Bürger an einen Rechtsanwalt seiner Wahl wenden kann.  Im Jahr

2000 waren 23.500 Anträge auf Beratungshilfe eingegangen, 2005 bereits über

42.500, 2007 waren es 48.309.

 

 

 

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