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Kolb: Beratungshilfe
nachjustieren!
19.09.2008, Magdeburg – 60
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 060/08
Ministerium der Justiz -
Pressemitteilung Nr.: 060/08
Magdeburg, den 19. September 2008
Kolb: Beratungshilfe
nachjustieren!
Berlin/Magdeburg (MJ). Sachsen-Anhalts Justizministerin Prof. Angela Kolb
hat heute sich im Bundesrat für ein Nachjustieren der Regelungen zur Beratungshilfe
stark gemacht. ¿Das Gesetz wird den Anforderungen an eine moderne Justiz nicht
mehr gerecht. Wir wollen Strukturschwächen im Verfahren beseitigen¿, sagte sie.
Beratungshilfe erleichtert hilfsbedürftigen Bürgern den
Zugang zur Rechtsberatung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens. Die
Beratung beim Anwalt wird aus der Landeskasse bezahlt, wenn keine anderen
zumutbaren Hilfen zur Verfügung stehen. In Sachsen-Anhalt stiegen die Kosten
für diese Sozialleistung von 1,25 Millionen Euro im Jahr 2000 auf 4,56
Millionen im Jahr 2007. Die Ausgaben pro bewilligten Antrag verdoppelten sich
von 55,02 Euro auf 106,85 Euro.
Neben der steigenden Zahl von Anträgen sind Schwächen im
Bewilligungsverfahren und eine uneinheitliche Rechtsanwendung bei den
Amtsgerichten Grund für den Kostenanstieg. Hier setzt die Bundesratsinitiative
an. So sollen die Amtsgerichte künftig z.B. Listen vorhalten müssen, die genau
darüber informieren, bei welchen Stellen kostenlose Beratungen für
Rechtsuchende möglich sind. Kolb: ¿Es soll weiterhin uneingeschränkt Hilfe
gewährleistet werden, so einkommensschwache Bürger rechtlichen Rat und
anwaltliche Vertretung brauchen. Der Gesetzentwurf richtet sich aber auch gegen
Missbrauch. Er ist ausgewogen und passt die lückenhaften Regelungen an die
Bedingungen einer modernen Justiz an.¿
Hintergrund
Wer erhält Beratungshilfe? Wer sich außerhalb eines
gerichtlichen Verfahrens in einer Rechtsangelegenheit durch einen Anwalt
beraten lassen will, aber die Anwaltskosten nach seinen persönlichen und
wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kann, hat Anspruch auf
Beratungshilfe. Maßgebend sind die Einkommens- und Vermögensverhältnisse zum
Zeitpunkt des Antrags auf Beratungshilfe. Das Amtsgericht am Wohnort prüft
dann, ob es selbst helfen kann, oder ob es andere Hilfsmöglichkeiten gibt. Gibt
es die nicht, stellt es einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe aus, mit
dem sich der Bürger an einen Rechtsanwalt seiner Wahl wenden kann. Im Jahr
2000 waren 23.500 Anträge auf Beratungshilfe eingegangen, 2005 bereits über
42.500, 2007 waren es 48.309.
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