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Kolb: "Heimliche
Vaterschaftstests sind nicht tolerierbar"
14.03.2008, Magdeburg – 19
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 019/08
Ministerium der Justiz -
Pressemitteilung Nr.: 019/08
Magdeburg, den 14. März 2008
Kolb: "Heimliche
Vaterschaftstests sind nicht tolerierbar"
Magdeburg/Berlin (MJ). Sachsen-Anhalts Justizministerin Professor Angela
Kolb hat die geplante Neuregelung der gesetzlichen Grundlagen für die Vaterschaftsfeststellung
ausdrücklich begrüßt. Männern, die an ihrer Vaterschaft zweifeln, werde ein
neuer gesetzlicher Anspruch auf einen Abstammungstest eingeräumt. ¿Damit wird
die unhaltbare Praxis heimlicher Gentests hoffentlich erfolgreich zurück
gedrängt¿, so Ministerin Kolb zu den heutigen Beratungen im Bundesrat. 20.000
heimliche Vaterschaftstests würden nach Schätzungen in Deutschland jährlich
durchgeführt, so Kolb weiter. ¿Nichts ist persönlicher, als die genetischen
Daten eines Menschen. Heimliche Gentests sind nicht zu tolerieren.¿
Mit der geplanten Gesetzesänderung bekämen Männer die
Möglichkeit zu entscheiden, wie sie mit dem Ergebnis eines Tests umgehen, der
belegt, dass sie nicht der biologische Vater sind: ¿Die Betroffenen können entscheiden,
ob sie die Vaterschaft gerichtlich anfechten und damit das rechtliche Band zwischen
sich und dem Kind zerschneiden wollen ¿ oder nicht.¿
Hintergrund:
Das Bundesverfassungsgericht hatte den Gesetzgeber
aufgegeben, ein Verfahren zu schaffen, in dem die Abstammung eines Kindes von
seinem rechtlichen Vater unabhängig von einer Anfechtung der Vaterschaft geklärt
werden kann. Der entsprechende Gesetzentwurf ist vom Bundestag bereits beschlossen.
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