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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung

Sachsen-Anhalt stimmt
Opferrechtsreformgesetz zu: Mehr Rechte für Opfer in Strafverfahren

09.07.2009, Magdeburg – 57

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 057/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz -

Pressemitteilung Nr.: 057/09

 

 

 

Magdeburg, den 9. Juli 2009

 

 

 

Sachsen-Anhalt stimmt

Opferrechtsreformgesetz zu: Mehr Rechte für Opfer in Strafverfahren

 

Magdeburg (MJ). Das vom Bundestag verabschiedete Opferrechtsreform­gesetz

verbessert nach Ansicht von Justizministerin Professor Angela Kolb die Stellung

von Opfern in Strafverfahren deutlich. ¿Das Gesetz ist ein wichti­ger Schritt

auf unserem Weg, Opfer und Zeugen von Straftaten noch besser zu schützen und

ihre Rechte in Strafverfahren zu stärken¿, sagte Kolb am Donnerstag in

Magdeburg. ¿Auch wenn wir uns noch mehr Rechte für Opfer in Strafverfahren

gewünscht haben, werden wir an diesem Freitag im Bun­desrat dem Gesetz

zustimmen und darauf verzichten, den Vermittlungsaus­schuss anzurufen. Wir werden in Zukunft aber weitere Verbesserungen im

Opfer- und Zeugenschutz einfordern. Die Rechte der Opfer im Strafprozess müssen

in Zukunft weiter gestärkt werden.¿

 

Der Bundestag hatte das Gesetz zur Stärkung der Rechte von

Verletzten und Zeugen im Strafverfahren in der vergangenen Woche beschlossen.

Das Ge­setz sieht vor allem Änderungen der Strafprozessordnung vor. Dabei wird

es zukünftig in mehr Verfahren als derzeit möglich sein, sich als Nebenkläger

an Strafverfahren zu beteiligen. Dieses gilt insbesondere für Opfer von Zwangs­heiraten

oder sexueller Nötigung.

 

In der Zukunft wird es Opfern von Straftaten in mehr

Fällen als bisher ermög­licht werden, ihren Wohnort bei der Zeugenvernehmung im

Gericht nicht an­geben zu müssen. ¿Das ist in vielen Fällen wichtig, damit die

Zeugen ohne Angst vor Repressalien vor Gericht aussagen können¿, sagte Kolb.

Die Straf­verfolgungsbehörden sollen die Zeugen auf dieses Recht hinweisen und

ih­nen dabei helfen, es wahrnehmen zu können.

 

Die Schutzaltersgrenze von jugendlichen Opfern und Zeugen

wird mit dem Gesetz von 16 auf 18 Jahre erhöht. ¿Diese Altersgrenze entspricht

dem Alter, das in zahlreichen internationalen Abkommen zum Schutz von Kindern

und Jugendlichen zugrunde liegt¿, sagte Kolb. ¿Außerdem gilt dann für jugendli­che

Opfer die gleiche Altersgrenze, die wir auch bei jugendlichen Beschul­digten

anwenden.¿

 

In die Strafprozessordnung wird das Recht neu aufgenommen,

sich jederzeit einen Rechtsanwalt als Zeugenbeistand nehmen zu können. ¿Das ist

eine wichtige Änderung, weil dieses Recht damit erstmals gesetzlich geregelt

ist¿, sagte Kolb. Bisher war die Möglichkeit des Zeugenbeistands durch einen

Rechtsanwalt aufgrund der Rechtssprechung des Bundesverfassungsge­richts in

Karlsruhe möglich. Sollte eine Staatsanwaltschaft einen Zeugenbei­stand

ablehnen, können Zeugen nach der Neuregelung der Strafprozessord­nung diese

Entscheidung gerichtlich überprüfen lassen.

 

 

 

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