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Erfolgreicher Start für erste
"Schülerrichter"
17.11.2008, Magdeburg – 79
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 079/08
Ministerium der Justiz -
Pressemitteilung Nr.: 079/08
Magdeburg, den 17. November 2008
Erfolgreicher Start für erste
"Schülerrichter"
Magdeburg (MJ). Sachsen-Anhalts Justizministerin Professor Angela Kolb hat
den Start des auf drei Jahre angelegten Modellprojekts ¿Schülergremien¿ als
erfolgreich bewertet. Nach den guten Erfahrungen in Halberstadt wird das Team
der Gremiumsmitglieder nun mit Schülerinnen und Schülern aus Thale, Quedlinburg
und Umgebung erweitert. Kolb: ¿Die Schülergremien arbeiten sehr gewissenhaft
und erreichen, dass sich die Täter mit ihrem Verhalten auseinandersetzen. Sie
leisten damit einen Beitrag im Kampf gegen Jugendkriminalität.¿
Vorbild für diese kriminalpädagogischen Gremien im Harz
sind ¿Schülerrichter¿ und ¿Kriminalpädagogische Schülerprojekte¿ anderer
Bundesländer. Kolb: ¿14 Jugendliche zwischen 16 und 19 Jahren arbeiten bisher
mit, elf weitere werden jetzt ausgebildet.¿
Die ¿Schülergremien¿ sind in das strafrechtliche
Ermittlungsverfahren eingebunden. Geschulte Jugendliche reden mit jungen Beschuldigten
über deren Taten und legen in der Regel eine Sanktion fest. Voraussetzung ist,
dass der Beschuldigte und seine Erziehungsberechtigten einverstanden sind. 15
Verfahren wurden in Halberstadt seit Mai abgeschlossen, drei sind aktuell in
Bearbeitung.
Projektleiterin Evelyn Zinke vom Anti-Gewalt-Zentrum Harz
erklärt hierzu: Bei Verhängung der Sanktion soll möglichst ein Zusammenhang
zur Tat hergestellt werden. So sei ein Diebstahl von Süßwaren in einem Einkaufsmarkt
vom Schülergremium mit der Verpflichtung sanktioniert worden, für eine
Veranstaltung bei Händlern um Süßigkeiten-Spenden zu bitten. Zinke: ¿Bisher
wurden alle verhängten Sanktionen auch erfüllt.¿
In den derzeitigen Gremien arbeiten Schülerinnen und
Schüler aus Halberstadt und Umgebung. In den neu hinzukommenden Gremien sollen
Schülerinnen und Schüler aus Thale, Quedlinburg und dortigem Umland eingesetzt
werden. Die Fälle werden den Gremien wie bisher durch die Staatsanwaltschaft
Magdeburg-Zweigstelle Halberstadt aus deren Zuständigkeitsbereich zugewiesen.
Hintergrund:
Die Schülergremien sind im staatsanwaltschaftlichen
Ermittlungsverfahren angesiedelt. Hier eröffnet das Gesetz die Möglichkeit,
dass in bestimmten Fällen ein Verfahren ohne Anklage und Gerichtsentscheidung
beendet werden kann. Für jugendliche Straftäter kommt dabei die Verhängung
anderer erzieherischer Maßnahmen in Betracht. Polizei und Staatsanwaltschaft
prüfen, welche Fälle für ein Verfahren vor dem Schülergremium geeignet sind.
Der in Betracht kommende Deliktskatalog umfasst zum Beispiel Ladendiebstahl, Fahren
ohne Fahrerlaubnis und Sachbeschädigung.
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