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Vater des Sozialen Dienstes geht
02.08.2006, Magdeburg – 60
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 060/06
Ministerium der Justiz -
Pressemitteilung Nr.: 060/06
Magdeburg, den 2. August 2006
Vater des Sozialen Dienstes geht
Magdeburg
(MJ). Der Leiter
des Sozialen Dienstes der Justiz, Hartmut Wegener, ist aus Altersgründen aus
dem Dienst ausgeschieden. Mit Anfang des Monats beginnt für den 63-Jährigen
Ministerialrat im Justizministerium die Freistellungsphase der Altersteilzeit.
Wegener
ist der Vater eines bundesweit einmaligen Hilfsangebots für Opfer und Täter.
Als einziges Bundesland hat Sachsen-Anhalt unter dem Dach des Ministeriums der
Justiz 1991 einen eigenständigen Sozialen Dienst organisiert, bei dem 108
Sozialarbeiter beschäftigt sind. Ziel der Arbeit ist, weitere Straftaten zu
vermeiden und die Folgen einer Straftat aufzufangen. ¿Es ist Hartmut Wegener
als Mann der ersten Stunde ganz wesentlich zu danken, dass sich der Soziale
Dienst als eine eigenständige und feste Säule der Justiz etabliert hat und
mittlerweile auch andere Bundesländer überlegen, unser System zu kopieren¿, sagte
Justizministerin Prof. Angela Kolb.
Der
gebürtige Merseburger hatte nach einer Ausbildung als Maschinenschlosser in den
50er Jahren sein Studium zum Sozialarbeiter absolviert. Er arbeitete als
Sozialarbeiter zunächst in verschiedenen niedersächsischen Städten, dann im
Bereich der Justiz am Oberlandesgericht Celle und später am Landgericht
Lüneburg. 1990 wechselte Wegener nach Sachsen-Anhalt und baute hier den
Sozialen Dienst der Justiz auf und leitete ab 1993 das entsprechende Referat im
Justizministerium.
Von
untergeordneten Dienststellen in Dessau, Halberstadt, Halle, Magdeburg und
Stendal und Nebenstellen in Naumburg, Sangerhausen und Wittenberg aus wird
heute vom Sozialen Dienst ein flächendeckendes Hilfsangebot für Täter und Opfer
von Straftaten geboten. Dazu gehören die Bewährungshilfe, Führungsaufsicht und
die Gerichtshilfe ebenso wie der Täter-Opfer-Ausgleich und die
Zeugenbegleitung. Darüber hinaus hat Sachsen-Anhalt als einziges Bundesland in
allen Dienststellen des Sozialen Dienstes justizeigene Opferberatungsstellen eingerichtet.
Sozialarbeiter
unterstützen zum Beispiel Personen, die zu Bewährungsstrafen verurteilt oder
aus der Haft entlassen wurden. Sie unterstützen bei der Wohnungs- und
Arbeitssuche und helfen, soziale Bindungen aufzubauen und zu erhalten. Im
Bereich der Bewährungs- und Führungsaufsicht wurden 2005 insgesamt 6909 Männer
und Frauen betreut (2004: 6997).
Im
Bereich der Gerichtshilfe vermitteln sie gemeinnützige Arbeit an Straftäter,
die verhängte Geldstrafen nicht bezahlen können und denen deshalb Ersatzfreiheitsstrafe
droht. In 4455 Fällen konnte bei Straftätern, die zu einer Geldstrafe
verurteilt worden sind und diese nicht zahlen konnten, die Vollstreckung der
Ersatzfreiheitsstrafe 2005 vermieden werden (2004: 4060). Dem Justizhaushalt
sind durch dieses Programm ¿Schwitzen statt sitzen¿ weitere Kosten in Höhe von
über 6,4 Millionen Euro erspart geblieben. Darüber hinaus trägt die
gemeinnützige Arbeit zum Gemeinwohl bei.
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