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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung

Vater des Sozialen Dienstes geht

02.08.2006, Magdeburg – 60

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 060/06

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz -

Pressemitteilung Nr.: 060/06

 

 

 

Magdeburg, den 2. August 2006

 

 

 

Vater des Sozialen Dienstes geht

 

Magdeburg

(MJ). Der Leiter

des Sozialen Dienstes der Justiz, Hartmut Wegener, ist aus Altersgründen aus

dem Dienst ausgeschieden. Mit Anfang des Monats beginnt für den 63-Jährigen

Ministerialrat im Justizministerium die Freistellungsphase der Altersteilzeit.

 

Wegener

ist der Vater eines bundesweit einmaligen Hilfsangebots für Opfer und Täter.

Als einziges Bundesland hat Sachsen-Anhalt unter dem Dach des Ministeriums der

Justiz 1991 einen eigenständigen Sozialen Dienst organisiert, bei dem 108

Sozialarbeiter beschäftigt sind. Ziel der Arbeit ist, weitere Straftaten zu

vermeiden und die Folgen einer Straftat aufzufangen. ¿Es ist Hartmut Wegener

als Mann der ersten Stunde ganz wesentlich zu danken, dass sich der Soziale

Dienst als eine eigenständige und feste Säule der Justiz etabliert hat und

mittlerweile auch andere Bundesländer überlegen, unser System zu kopieren¿, sagte

Justizministerin Prof. Angela Kolb.

 

Der

gebürtige Merseburger hatte nach einer Ausbildung als Maschinenschlosser in den

50er Jahren sein Studium zum Sozialarbeiter absolviert. Er arbeitete als

Sozialarbeiter zunächst in verschiedenen niedersächsischen Städten, dann im

Bereich der Justiz am Oberlandesgericht Celle und später am Landgericht

Lüneburg. 1990 wechselte Wegener nach Sachsen-Anhalt und baute hier den

Sozialen Dienst der Justiz auf und leitete ab 1993 das entsprechende Referat im

Justizministerium.

 

Von

untergeordneten Dienststellen in Dessau, Halberstadt, Halle, Magdeburg und

Stendal und Nebenstellen in Naumburg, Sangerhausen und Wittenberg aus wird

heute vom Sozialen Dienst ein flächendeckendes Hilfsangebot für Täter und Opfer

von Straftaten geboten. Dazu gehören die Bewährungshilfe, Führungsaufsicht und

die Gerichtshilfe ebenso wie der Täter-Opfer-Ausgleich und die

Zeugenbegleitung. Darüber hinaus hat Sachsen-Anhalt als einziges Bundesland in

allen Dienststellen des Sozialen Dienstes justizeigene Opferberatungsstellen eingerichtet.

 

Sozialarbeiter

unterstützen zum Beispiel Personen, die zu Bewährungsstrafen verurteilt oder

aus der Haft entlassen wurden. Sie unterstützen bei der Wohnungs- und

Arbeitssuche und helfen, soziale Bindungen aufzubauen und zu erhalten. Im

Bereich der Bewährungs- und Führungsaufsicht wurden 2005 insgesamt 6909 Männer

und Frauen betreut (2004: 6997).

 

Im

Bereich der Gerichtshilfe vermitteln sie gemeinnützige Arbeit an Straftäter,

die verhängte Geldstrafen nicht bezahlen können und denen deshalb Ersatzfreiheitsstrafe

droht. In 4455 Fällen konnte bei Straftätern, die zu einer Geldstrafe

verurteilt worden sind und diese nicht zahlen konnten, die Vollstreckung der

Ersatzfreiheitsstrafe 2005 vermieden werden (2004: 4060). Dem Justizhaushalt

sind durch dieses Programm ¿Schwitzen statt sitzen¿ weitere Kosten in Höhe von

über 6,4 Millionen Euro erspart geblieben. Darüber hinaus trägt die

gemeinnützige Arbeit zum Gemeinwohl bei.

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium

der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt

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Domplatz 2 - 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6235

Fax: (0391) 567-6187

Mail:

presse@mj.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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