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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung

270.000 Euro für
Straffälligenhilfe

10.06.2009, Magdeburg – 41

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 041/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz -

Pressemitteilung Nr.: 041/09

 

 

 

Magdeburg, den 11. Juni 2009

 

 

 

270.000 Euro für

Straffälligenhilfe

 

Magdeburg (MJ). Das Land Sachsen-Anhalt hat rund 25 Millionen Euro aus dem

Vollstreckungsvergleich zum Novum-Komplex als Vermögen der Parteien und

Massenorganisationen der DDR erhalten. Mit 270.000 Euro aus diesen Mitteln will

das Justizministerium die Integration und Resozialisierung von Gefangenen

unterstützen. ¿Wir wissen, dass Häftlinge in vielen Fällen Defizite in ihrer

sozialen Kompetenz haben¿, sagte Justizministerin Professor Angela Kolb am

Donnerstag in Magdeburg. ¿Diese Mängel wollen wir beseitigen, um diese Menschen

gut auf ein Leben in der Freiheit ohne neue Straftaten vorzubereiten.¿

 

Die Gelder sollen gemeinnützige freie Träger der

Straffälligenhilfe in Sachsen-Anhalt für Investitionen im kommenden Jahr

erhalten, um die Ausstattung ihrer Projekte zu verbessern. Für die Personal-

und Betriebsausgaben ihrer Vorhaben bekommen die Vereine schon regelmäßig Zuwendungsmittel

des Justizministeriums. ¿Wir wollen die Gefangenen animieren, ihre persönlichen

und wirtschaftlichen Schwierigkeiten selbst zu lösen, um ein Leben in

gesellschaftlicher Verantwortung führen zu können¿, sagte Kolb. ¿Die Vereine

könnten die Gelder für lange geplante und notwendige Investitionen verwenden.¿

Empfänger der Mittel sind unter anderem der Landesverband für Straffälligen-

und Bewährungshilfe Sachsen-Anhalt, der Arbeiter-Samariter-Bund Halle, der

Verein Rückenwind Bernburg und der Verein für Straffälligen- und

Gefährdetenhilfe Anhalt in Dessau-Roßlau.

 

Nach einer Verwaltungsvereinbarung der Finanzminister der

Länder mit der Bundesregierung vom Januar 2008 haben die Bundesländer nach der

Auszahlung zwei Jahre Zeit, das ehemalige Parteivermögen zweckgerecht zu

verwenden. Die Gelder müssen zu rund 60 Prozent für Investitionen der

öffentlichen Hand in wirtschaftliche Umstrukturierungen und zu etwa 40 Prozent

für Investitionen für soziale und kulturelle Zwecke aufgeteilt werden.

 

Die Landesregierung hatte am Dienstag darüber entschieden,

wie in den kommenden beiden Jahren die Mittel aus dem Vermögen von Parteien und

Massenorganisationen der DDR investiert werden sollen. Für den Doppelhaushalt

der Jahre 2010 und 2011 können 25,5 Millionen Euro eingeplant werden, die im

Mai 2009 im Landeshaushalt eingegangen sind.

 

Zum

Hintergrund:

 

Das am 31. Mai 1990 von der Volkskammer der DDR

beschlossene Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Parteien und andere

politische Vereinigungen stellte das Vermögen der Parteien und mit ihnen

verbundenen Organisationen, juristischen Personen und Massenorganisationen der

DDR im In- und Ausland unter Treuhänderschaft der Unabhängigen Kommission. Von

diesem Zeitpunkt an waren Vermögensänderungen nur noch mit Zustimmung des Vorsitzenden

der Unabhängigen Kommission (UKPV) möglich. Die Verwaltung des Vermögens

übernahm die Treuhandanstalt, später die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte

Sonderaufgaben (BvS).

 

In der Vergangenheit wurden Vermögenswerte insbesondere an

die Kommunen übertragen (ehemalige Feriendienstobjekte), weiterhin flossen

Mittel in die Kultur- und Forschungsförderung und den Denkmalschutz. Auch die

Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur hat Mittel aus dem Parteienvermögen

erhalten.

 

Seit 2008 fließt auf Grundlage einer neu geschlossenen

Verwaltungsvereinbarung frei werdendes Geld direkt an die neuen Länder, die

diese einer gemeinnützigen, investiven Verwendung zuführen. Nach Abschluss der

Gerichtsverfahren um den Novum-Komplex ist allerdings in nächster Zeit mit

größeren Zahlungen nicht mehr zu rechnen.

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt

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Tel: (0391) 567-6235

Fax: (0391) 567-6187

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