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270.000 Euro für
Straffälligenhilfe
10.06.2009, Magdeburg – 41
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 041/09
Ministerium der Justiz -
Pressemitteilung Nr.: 041/09
Magdeburg, den 11. Juni 2009
270.000 Euro für
Straffälligenhilfe
Magdeburg (MJ). Das Land Sachsen-Anhalt hat rund 25 Millionen Euro aus dem
Vollstreckungsvergleich zum Novum-Komplex als Vermögen der Parteien und
Massenorganisationen der DDR erhalten. Mit 270.000 Euro aus diesen Mitteln will
das Justizministerium die Integration und Resozialisierung von Gefangenen
unterstützen. ¿Wir wissen, dass Häftlinge in vielen Fällen Defizite in ihrer
sozialen Kompetenz haben¿, sagte Justizministerin Professor Angela Kolb am
Donnerstag in Magdeburg. ¿Diese Mängel wollen wir beseitigen, um diese Menschen
gut auf ein Leben in der Freiheit ohne neue Straftaten vorzubereiten.¿
Die Gelder sollen gemeinnützige freie Träger der
Straffälligenhilfe in Sachsen-Anhalt für Investitionen im kommenden Jahr
erhalten, um die Ausstattung ihrer Projekte zu verbessern. Für die Personal-
und Betriebsausgaben ihrer Vorhaben bekommen die Vereine schon regelmäßig Zuwendungsmittel
des Justizministeriums. ¿Wir wollen die Gefangenen animieren, ihre persönlichen
und wirtschaftlichen Schwierigkeiten selbst zu lösen, um ein Leben in
gesellschaftlicher Verantwortung führen zu können¿, sagte Kolb. ¿Die Vereine
könnten die Gelder für lange geplante und notwendige Investitionen verwenden.¿
Empfänger der Mittel sind unter anderem der Landesverband für Straffälligen-
und Bewährungshilfe Sachsen-Anhalt, der Arbeiter-Samariter-Bund Halle, der
Verein Rückenwind Bernburg und der Verein für Straffälligen- und
Gefährdetenhilfe Anhalt in Dessau-Roßlau.
Nach einer Verwaltungsvereinbarung der Finanzminister der
Länder mit der Bundesregierung vom Januar 2008 haben die Bundesländer nach der
Auszahlung zwei Jahre Zeit, das ehemalige Parteivermögen zweckgerecht zu
verwenden. Die Gelder müssen zu rund 60 Prozent für Investitionen der
öffentlichen Hand in wirtschaftliche Umstrukturierungen und zu etwa 40 Prozent
für Investitionen für soziale und kulturelle Zwecke aufgeteilt werden.
Die Landesregierung hatte am Dienstag darüber entschieden,
wie in den kommenden beiden Jahren die Mittel aus dem Vermögen von Parteien und
Massenorganisationen der DDR investiert werden sollen. Für den Doppelhaushalt
der Jahre 2010 und 2011 können 25,5 Millionen Euro eingeplant werden, die im
Mai 2009 im Landeshaushalt eingegangen sind.
Zum
Hintergrund:
Das am 31. Mai 1990 von der Volkskammer der DDR
beschlossene Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Parteien und andere
politische Vereinigungen stellte das Vermögen der Parteien und mit ihnen
verbundenen Organisationen, juristischen Personen und Massenorganisationen der
DDR im In- und Ausland unter Treuhänderschaft der Unabhängigen Kommission. Von
diesem Zeitpunkt an waren Vermögensänderungen nur noch mit Zustimmung des Vorsitzenden
der Unabhängigen Kommission (UKPV) möglich. Die Verwaltung des Vermögens
übernahm die Treuhandanstalt, später die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte
Sonderaufgaben (BvS).
In der Vergangenheit wurden Vermögenswerte insbesondere an
die Kommunen übertragen (ehemalige Feriendienstobjekte), weiterhin flossen
Mittel in die Kultur- und Forschungsförderung und den Denkmalschutz. Auch die
Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur hat Mittel aus dem Parteienvermögen
erhalten.
Seit 2008 fließt auf Grundlage einer neu geschlossenen
Verwaltungsvereinbarung frei werdendes Geld direkt an die neuen Länder, die
diese einer gemeinnützigen, investiven Verwendung zuführen. Nach Abschluss der
Gerichtsverfahren um den Novum-Komplex ist allerdings in nächster Zeit mit
größeren Zahlungen nicht mehr zu rechnen.
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