Menu
menu

Pressemitteilungen der Ministerien

Unterzeichnung der "Rahmenvereinbarung zur Verwaltungsmodernisierung"/ Ministerpräsident Höppner: "Keine betriebsbedingten Kündigungen in der allgemeinen Verwaltung"

16.01.2002, Magdeburg – 34

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 034/02

 

Magdeburg, den 16. Januar 2002

 

Unterzeichnung der "Rahmenvereinbarung zur Verwaltungsmodernisierung"/ Ministerpräsident Höppner: "Keine betriebsbedingten Kündigungen in der allgemeinen Verwaltung"

"Die Reformierung und Modernisierung unserer Verwaltung kann nur gelingen, wenn die Beschäftigten direkt in den grundlegenden Umstrukturierungsprozess einbezogen werden und durch ihn nicht in ihrer beruflichen Existenz bedroht sind. Ich freue mich daher sehr, dass wir uns zur Verwirklichung dieses Grundsatzes mit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und dem Deutschen Beamtenbund auf eine entsprechende Rahmenvereinbarung einigen konnten." Das hat heute Ministerpräsident Dr. Reinhard Höppner in der Magdeburger Staatskanzlei unterstrichen, als er gemeinsam mit ver.di-Landesbezirksleiter Jürgen Schenk und dem DBB-Landesvorsitzenden Dr. Werner-Eckhard Böhm die "Rahmenvereinbarung zur Verwaltungsmodernisierung" unterzeichnete.

Danach sind in der allgemeinen Verwaltung betriebsbedingte Kündigungen, die ihre wesentliche Ursache in Maßnahmen der Verwaltungsmodernisierung haben, bis zum 31. Dezember 2005 ausgeschlossen.

Im Gegenzug tragen die Gewerkschaften mit, dass die Landesbediensteten zu weitgehender Mobilität und Flexibilität verpflichtet sind. Bei den Beschäftigten der mittleren und unteren Bereiche wird dabei vor einem Ortswechsel nach einem transparenten Schema die Weiterbeschäftigung vor Ort geprüft.

Höppner, Schenk und Böhm unterstrichen gemeinsam: "Die Verwaltungsmodernisierung fordert von vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine flexible Anpassung an die aktuellen Veränderungen und neuen Anforderungen. Sie bietet aber gleichzeitig die Chance auf höhere Eigenverantwortung und mehr Mitgestaltungsmöglichkeiten. Die aus unserer Sicht vorbildlichen Regelungen der Rahmenvereinbarung schaffen einerseits die für eine erfolgreiche Fortführung der Reformen notwendige Arbeitsplatzsicherheit für die Beschäftigten. Andererseits erhalten die Dienststellen die notwendigen Spielräume zur Umsetzung der Vorgaben des Zweiten Vorschaltgesetzes."

Zum Hintergrund:

Die "Rahmenvereinbarung zur Verwaltungsmodernisierung" gilt nur für die von Maßnahmen der Verwaltungsreform nach dem Zweiten Vorschaltgesetz betroffenen Bereiche der sogenannten allgemeinen Verwaltung. Die Vereinbarung gilt nicht für die Beschäftigten an Schulen und Hochschulen sowie in der Polizei.

In der allgemeinen Verwaltung, d. h. in Ministerien, Regierungspräsidien und sonstigen Landesbehörden, sind nur rund 17 Prozent der Beschäftigten des Landes tätig. In diesem Bereich ist der Stellenbestand seit 1998 um etwa ein Sechstel reduziert worden. Bereits jetzt nimmt Sachsen-Anhalt in diesem Bereich im Vergleich der 13 Flächenländer den neunten Rang ein. Es beschäftigt ¿ bezogen auf die Einwohnerzahl ¿ weniger Verwaltungspersonal als Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Bayern.

Bereits im Laufe dieses Jahres wird in der allgemeinen Verwaltung Sachsen-Anhalts der bundesweite Durchschnitt des Personalbestandes unterschritten. Bis zum Jahr 2005 ist ein sozialverträglicher Abbau weiterer 800 Stellen geplant.

 

 

Impressum:

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

Impressum:

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de