Pressemitteilungen der Ministerien
Finanzielle Förderung für den Schutz von Synagogen und jüdischen Gemeindeeinrichtungen in Sachsen-Anhalt
16.06.2020, Magdeburg – 240
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Die Landesregierung
Sachsen-Anhalt hat dem Entwurf einer Zusatzvereinbarung zum Staatsvertrag mit
der jüdischen Gemeinschaft in Sachsen-Anhalt zugestimmt. Die Vereinbarung,
Vertragspartner sind das Land Sachsen-Anhalt und die jüdischen Gemeinden,
beinhaltet die Förderung von baulich-technischen Sicherungsmaßnahmen an
Synagogen und anderen Einrichtungen, die dem jüdischen Gemeindeleben im
Bundesland dienen. Die mit der
Zusatzvereinbarung gewährten Finanzmittel werden für Maßnahmen zur Verfügung
gestellt, die das Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt empfiehlt.
Darüber hinaus enthält die
Zusatzvereinbarung die pauschalierte Förderung von Bewachungsleistungen innerhalb
des jeweiligen Synagogen- oder Einrichtungsgeländes. Pro Jahr und Einrichtung
werden dafür bis zu 50.000 Euro bereitgestellt.
Im Haushaltsplan für den
Doppelhaushalt 2020/21 sind im Haushaltsjahr 2020 zur Förderung von Maßnahmen
zum Schutz jüdischer Einrichtungen insgesamt 890.000 Euro und im Haushaltsjahr
2021 insgesamt 1.535.000 Euro eingeplant.
Sachsen-Anhalts Innenminister
Holger Stahlknecht: ?Der Anschlag in Halle am 9. Oktober 2019 war eine Zäsur.
Mit der Zusatzvereinbarung, die in konstruktiver und enger Abstimmung des
Ministeriums mit den jüdischen Gemeinden erstellt wurde, sichern wir der
jüdischen Gemeinschaft in Sachsen-Anhalt die angekündigte finanzielle
Unterstützung für bauliche und technische Sicherungsmaßnahmen und Bewachungsmaßnahmen zu. Die Synagogen und
jüdischen Gemeinderäume im Land benötigen einen besonderen Schutz, um den Gläubigen eine angstfreie und sichere
Glaubensausübung zu gewährleisten.?
Nach der Billigung des
Entwurfs durch die Landesregierung kann die Zusatzvereinbarung
von den Vertragspartnern unterzeichnet werden.
Hintergrund:
Vor dem Hintergrund des
Anschlags in Halle (Saale) am 09.10.2019 wurde die Polizeipräsenz zum Schutz
Jüdischer Einrichtungen/Synagogen bzw. Moscheen in Sachsen-Anhalt erhöht. Seit
dem Anschlag finden auf verschiedenen Ebenen fortlaufend intensive und
vertrauensvolle Gespräche mit den jüdischen Gemeinden auf Grundlage der vom
Landeskriminalamt (LKA) erstellten konkreten Gefährdungsbeurteilungen statt.
Hierbei wurden und werden u.a. in enger Zusammenarbeit zwischen Polizei ?
sowohl die Behördenleitung der Polizeiinspektionen als auch die der Reviere ?,
dem Innenministerium und jeder jüdischen Gemeinde in Sachsen-Anhalt individuell
zugeschnittene Schutzkonzepte besprochen, erörtert und abgestimmt.
Die vom LKA erstellten
konkreten Gefährdungsbeurteilungen werden fortgeschrieben. Des Weiteren ist
vereinbart, dass die sicherheitspolitischen Gespräche mit den jüdischen
Gemeinden anlassbezogen und regelmäßig durchgeführt werden. Darüber hinaus
stehen die Behördenleitungen der Polizeiinspektionen den Gemeinden jederzeit
als Ansprechpartner zur Verfügung.
Die Polizeiinspektionen im
Land Sachsen-Anhalt führen darüber hinaus fortlaufend nach eigener
Lagebeurteilung Maßnahmen, wie zum Beispiel Schutzmaßnahmen oder Gespräche zu
möglichen Gefährdungslagen, durch. Die Durchführung von Schutzmaßnahmen findet
anlassbezogen unter Berücksichtigung der vorhandenen Erkenntnislage statt. Über
die Art und Weise der bereits bestehenden und weiterführenden Schutzmaßnahmen
der in Rede stehenden Objekte können öffentlich keine weiteren Aussagen
getroffen werden, um die Wirksamkeit des Schutzkonzeptes nicht zu gefährden.
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