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Pressemitteilungen der Ministerien

Finanzielle Förderung für den Schutz von Synagogen und jüdischen Gemeindeeinrichtungen in Sachsen-Anhalt

16.06.2020, Magdeburg – 240

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

Die Landesregierung

Sachsen-Anhalt hat dem Entwurf einer Zusatzvereinbarung zum Staatsvertrag mit

der jüdischen Gemeinschaft in Sachsen-Anhalt zugestimmt. Die Vereinbarung,

Vertragspartner sind das Land Sachsen-Anhalt und die jüdischen Gemeinden,

beinhaltet die Förderung von baulich-technischen Sicherungsmaßnahmen an

Synagogen und anderen Einrichtungen, die dem jüdischen Gemeindeleben im

Bundesland dienen. Die mit der

Zusatzvereinbarung gewährten Finanzmittel werden für Maßnahmen zur Verfügung

gestellt, die das Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt empfiehlt.

 

 

 

Darüber hinaus enthält die

Zusatzvereinbarung die pauschalierte Förderung von Bewachungsleistungen innerhalb

des jeweiligen Synagogen- oder Einrichtungsgeländes. Pro Jahr und Einrichtung

werden dafür bis zu 50.000 Euro bereitgestellt.

 

 

 

Im Haushaltsplan für den

Doppelhaushalt 2020/21 sind im Haushaltsjahr 2020 zur Förderung von Maßnahmen

zum Schutz jüdischer Einrichtungen insgesamt 890.000 Euro und im Haushaltsjahr

2021 insgesamt 1.535.000 Euro eingeplant.

 

 

 

Sachsen-Anhalts Innenminister

Holger Stahlknecht: ?Der Anschlag in Halle am 9. Oktober 2019 war eine Zäsur.

Mit der Zusatzvereinbarung, die in konstruktiver und enger Abstimmung des

Ministeriums mit den jüdischen Gemeinden erstellt wurde, sichern wir der

jüdischen Gemeinschaft in Sachsen-Anhalt die angekündigte finanzielle

Unterstützung für bauliche und technische Sicherungsmaßnahmen und Bewachungsmaßnahmen zu. Die Synagogen und

jüdischen Gemeinderäume im Land benötigen einen besonderen Schutz, um den Gläubigen eine angstfreie und sichere

Glaubensausübung zu gewährleisten.?

 

 

 

Nach der Billigung des

Entwurfs durch die Landesregierung kann die Zusatzvereinbarung

von den Vertragspartnern unterzeichnet werden.

 

 

 

Hintergrund:

 

Vor dem Hintergrund des

Anschlags in Halle (Saale) am 09.10.2019 wurde die Polizeipräsenz zum Schutz

Jüdischer Einrichtungen/Synagogen bzw. Moscheen in Sachsen-Anhalt erhöht. Seit

dem Anschlag finden auf verschiedenen Ebenen fortlaufend intensive und

vertrauensvolle Gespräche mit den jüdischen Gemeinden auf Grundlage der vom

Landeskriminalamt (LKA) erstellten konkreten Gefährdungsbeurteilungen statt.

Hierbei wurden und werden u.a. in enger Zusammenarbeit zwischen Polizei ?

sowohl die Behördenleitung der Polizeiinspektionen als auch die der Reviere ?,

dem Innenministerium und jeder jüdischen Gemeinde in Sachsen-Anhalt individuell

zugeschnittene Schutzkonzepte besprochen, erörtert und abgestimmt.

 

 

 

Die vom LKA erstellten

konkreten Gefährdungsbeurteilungen werden fortgeschrieben. Des Weiteren ist

vereinbart, dass die sicherheitspolitischen Gespräche mit den jüdischen

Gemeinden anlassbezogen und regelmäßig durchgeführt werden. Darüber hinaus

stehen die Behördenleitungen der Polizeiinspektionen den Gemeinden jederzeit

als Ansprechpartner zur Verfügung.

 

 

 

Die Polizeiinspektionen im

Land Sachsen-Anhalt führen darüber hinaus fortlaufend nach eigener

Lagebeurteilung Maßnahmen, wie zum Beispiel Schutzmaßnahmen oder Gespräche zu

möglichen Gefährdungslagen, durch. Die Durchführung von Schutzmaßnahmen findet

anlassbezogen unter Berücksichtigung der vorhandenen Erkenntnislage statt. Über

die Art und Weise der bereits bestehenden und weiterführenden Schutzmaßnahmen

der in Rede stehenden Objekte können öffentlich keine weiteren Aussagen

getroffen werden, um die Wirksamkeit des Schutzkonzeptes nicht zu gefährden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aktuelle

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Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de