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Pressemitteilungen der Ministerien

Ministerin Wernicke gegen "Regelungswahn" bei Schweinehaltung/
Sachsen-Anhalt setzt sich auf Agrarministerkonferenz für schnörkellose Umsetzung von EU-Recht ein

25.03.2003, Magdeburg – 50

  • Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie

 

 

 

 

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 050/03

 

 

 

 

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt

Pressemitteilung Nr.: 050/03

 

Magdeburg, den 19. März 2003

 

 

Ministerin Wernicke gegen "Regelungswahn" bei Schweinehaltung/

Sachsen-Anhalt setzt sich auf Agrarministerkonferenz für schnörkellose Umsetzung von EU-Recht ein

 

 

Im Länder-Streit um die deutsche Umsetzung von Brüsseler Rechtsvorschriften zur Schweinehaltung hat Sachsen-Anhalt deutlich Position gegen eine Verschärfung der EU-Vorgaben bezogen. Unmittelbar vor der Agrarministerkonferenz am Donnerstag und Freitag in Schwerin, die sich auch mit Eckpunkten für eine deutsche Schweinehaltungsverordnung befassen wird, erklärte Landwirtschaftsministerin Petra Wernicke: "Wir sind gegen nationale Sonderschnörkel, weil sie allein Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der deutschen Schweinehalter bringen würden."

 

Die Ministerin kritisierte zudem: "Mir scheint es eine deutsche Spezies zu sein, sich zu allem und jedem immer noch eine zusätzliche, ganz besondere Regelung einfallen lassen zu müssen. Dieser Regelungswahn hat jedoch allein das Ergebnis, dass sich Deutschland selbst blockiert. Eine wirtschaftliche Benachteiligung der deutschen Schweinehalter gegenüber den Mitbewerbern im EU-weiten Wettbewerb muss unbedingt vermieden werden."

 

Das EU-Recht wird nach den Worten von Wernicke dem Ziel einer artgerechten Schweinehaltung ausreichend gerecht: "Da braucht sich Deutschland nicht als Besserwisser und Musterschüler zu betätigen." Sachsen-Anhalt befindet sich mit dieser Position in übereinstimmung mit Hessen und Bayern. Einem entsprechenden Konferenzantrag der beiden West-Länder ist Sachsen-Anhalt beigetreten. Dagegen plädieren Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein in einem Alternativ-Papier für strengere Mindestanforderungen in der deutschen Schweinehalt.

 

Die Schweinehaltungsverordnung wird vom Bund aufgestellt. Die neuen Regelungen sollen Festlegungen zu Aufzucht- und Haltungsbedingungen von Schweinen enthalten. Unter anderem geht es um Geräuschpegel, Lichtverhältnisse, die Wasserversorgung, den Zugang zu Wühlmaterial und die Gruppenhaltung tragender Sauen. Des weiteren werden Mindestgrößen für Buchten festgelegt.

 

So beschreibt Brüssel 0,65 Quadratmeter Platz je Aufzuchtferkel und Mastschwein als ausreichend, während Nordrhein-Westfalen diese Fläche auf 0,8 Quadratmeter erweitern will. Zu den Lichtverhältnissen gibt die EU 40 Lux als ausreichend an. Abweichend davon wird in Deutschland über 60 Lux für Mastschweine und 100 Lux für Zuchtschweine diskutiert, wobei der Tageslichteinfall zudem mindestens drei Prozent der Stallgrundfläche abdecken muss.

 

 

 

 

 

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