Pressemitteilungen der Ministerien
Erste Stufe der Öffnung für Gastronomie und Beherbergungswesen beschlossen
12.05.2020, Magdeburg – 204
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Urlaub in
Ferienwohnungen wird für Sachsen-Anhalter in Sachsen-Anhalt ab 15. Mai möglich.
Erste Gastronomiebetriebe dürfen ab 18. Mai unter strikten Auflagen und auf
Antrag öffnen; die übrigen Betriebe dann am 22. Mai auf Anzeige. Ab 22. Mai
können auch Hotels und Pensionen wieder Touristen empfangen. Die
Landesregierung hat heute die Änderungen zur Fünften
Corona-Eindämmungsverordnung beschlossen, die die genauen Bedingungen dafür festlegen.
Mit der Verordnung werden zudem Reisen aus Fortbildungszwecken nach
Sachsen-Anhalt wieder erlaubt. Reisen zu touristischen und Freizeitzwecken aus
anderen Bundesländern bleiben untersagt.
Familienurlaub
für Sachsen-Anhalter in Sachsen-Anhalt ist ab Freitag, 15. Mai, möglich ? auf
Campingplätzen und Wohnmobilstellplätzen, in Ferienhäusern, Ferienhausparks,
Ferienwohnungen, Yacht- und Sportboothäfen und vergleichbaren Unterkünften,
soweit eine autarke Versorgung insbesondere durch eigenes Bad, WC und Küche
gegeben ist und Hygienevorschriften eingehalten werden. Einmieten dürfen sich
in dieser ersten Stufe jeweils ausschließlich bis zu fünf Personen oder die
Personen eines Hausstandes und mit Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt. Hotels,
Pensionen und andere Unterkünfte können eine Woche später, ab Freitag, 22. Mai,
für Sachsen-Anhalter öffnen.
Ab Freitag, 22.
Mai, kann der Betrieb von Gaststätten mit Ausnahme von Schankwirtschaften, wie
z.B. Kneipen, Bars, Diskotheken und ähnlichen Betrieben, wieder aufgenommen
werden, wenn Hygiene- und Arbeitsschutzregelungen eingehalten werden. Dazu
gehört, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Mundschutz tragen müssen,
dass kein Angebot in Buffetform stattfindet, und dass Abstandsregelungen
eingehalten werden. So müssen Tische im Innen- wie Außenbereich so angeordnet
sein, dass ein Abstand von 1,5 Meter zu den Gästen anderer Tische gewährleistet
wird. Es sind Anwesenheitslisten zu führen.
Bereits ab 18.
Mai dürfen Speisewirtschaftsbetriebe öffnen, wenn der zuständige Landkreis oder
die zuständige kreisfreie Stadt ein allgemeines Sicherheitskonzept erstellt hat
und die Öffnung auf Grundlage eines vom Betreiber vorgelegten Hygienekonzepts
im Einzelfall genehmigt.
Piercing- und
Tattoostudios dürfen wieder öffnen, Solarien und Sonnenstudios ebenso.
In den
Werkstätten für behinderte Menschen wird die Beschäftigung und Betreuung für
Menschen mit Behinderungen teilweise wieder aufgenommen. Ein Viertel der
Arbeits- und Betreuungsplätze können wieder zur Verfügung gestellt werden. Auch
hier müssen Abstandsregelungen eingehalten werden, durch die Organisation der
Arbeitsgruppen sind Kontakte zu reduzieren, ein Nutzungs- und Wegeplan für
Gemeinschaftsräume muss vorliegen. Die Betreuung in ambulanten und
teilstationären Angeboten der Eingliederungshilfe kann ebenfalls wieder
anlaufen. Im Maßregelvollzug ist Besuch wieder erlaubt.
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