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Pressemitteilungen der Ministerien

Kultusminister Harms stellt Programm "Kultur in Schule und Verein" vor

20.03.2001, Magdeburg – 163

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 163/01

 

Magdeburg, den 20. März 2001

 

Kultusminister Harms stellt Programm "Kultur in Schule und Verein" vor

Im Rahmen der heutigen Kabinettssitzung hat Kultusminister Dr. Gerd Harms über das Programm des Kultusministeriums "Kultur in Schule und Verein" informiert, das zum Beginn des neuen Schuljahres 2001/2002 starten wird. In diesem Programm werden verschiedene Förderprogramme aus dem schulischen und kulturellen Bereich als Einzelkomponenten gebündelt. Neu ist, dass neben den Schulträgern als Antragsteller nun auch durchgehend Vereine einen Antrag auf Projektförderung stellen können. Das Programm wurde in Umsetzung eines entsprechenden Landtagsbeschlusses erarbeitet.

Harms wies darauf hin, dass das neue Programm die kulturelle und künstlerische Betätigung von Kindern und Jugendlichen und deren aktive Teilnahme am kulturellen und gesellschaftlichen Leben fördern solle. "Ich hoffe und wünsche", sagte der Minister, "dass durch dieses Programm vielfältige Anregungen und Impulse gegeben werden, bestehende Defizite in der Kommunikation zwischen Schule und Vereinen zu beseitigen und neue Wege der Zusammenarbeit zu beschreiten." Durch das Programm "Kultur in Schule und Verein" , so Harms weiter, sollen Schülerinnen und Schüler gezielt angesprochen werden, über die unterrichtliche und außerunterrichtliche kulturelle Bildung hinaus individuelle kulturelle Angebote von Vereinen und anderen kulturellen Einrichtungen wahrzunehmen.

Wenn Vereine innerhalb des Programms "Kultur in Schule und Verein" einen Antrag auf Förderung stellen wollen, gilt insbesondere die "Richtlinie zur Förderung der Bildenden Kunst, Literatur, Musikpflege, Darstellenden Kunst, Soziokultur, Kinder- und Jugendkultur sowie Heimat-, Traditionspflege und Volkskunde".

Grundsätzlich können alle kulturellen und künstlerischen Vorhaben gefördert werden, die eine aktive Beteiligung von Kindern und Jugendlichen beinhalten. Beispiele für Fördermöglichkeiten sind:

künstlerische Ausstellungen und Kunstprojekte,

Veranstaltungen zur Leseförderung,

Projekte des Kinder- und Jugendtheaters,

Projekte im Bereich der Musik,

Multimediaprojekte mit kulturellem Inhalt,

Projekte zur Pflege und Vermittlung von Mundarten,

Traditions- und Brauchtumspflege im Kinder- und Jugendbereich,

"Schnupperangebote", in denen Schülerinnen und Schüler im Rahmen von Projekten und in geeigneten Unterrichtsabschnitten probeweise Angebote der Vereine wahrnehmen können.

Voraussetzung für die Gewährung von Zuwendungen aus diesem Programm ist der Abschluss einer möglichst langfristigen Kooperationsvereinbarung, in der Rahmenbedingungen und Inhalte eines gemeinsamen Projektes zwischen der Schule und dem Verein beschrieben werden.

Die Kooperationsvereinbarung legt insbesondere folgendes fest:

die gleichberechtigte Zusammenarbeit zwischen kulturell tätigen Vereinen und Schulen sowie die aktive Unterstützung der Projektarbeit durch beide Kooperationspartner,

den bzw. die Tagungsorte der Projektgruppe sowie die Bereitstellung entsprechender Räumlichkeiten,

Votum des Schulträgers zur Nutzung schulischer Einrichtungen,

den Einsatz qualifizierter Projektleiterinnen und Projektleiter,

die gemeinsame Vorbereitung und Durchführung der öffentlichkeitsarbeit,

ggf. die Teilnahme an örtlichen bzw. regionalen Kulturausscheiden,

ggf. die Einbeziehung ehrenamtlich Tätiger in die Projektarbeit.

Auch für den schulischen Bereich stehen erhebliche Mittel für die Förderung der Zusammenarbeit von Schulen und Vereinen zur Verfügung. Hierzu zählen Projekte, die den Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule unterstützen und Kindern und Jugendlichen helfen, Orientierungen und Neigungen zu entwickeln. Daneben soll die Schule als kultureller Lernort entwickelt und gefördert werden, z.B. durch Projekte zur Gestaltung von Schulgebäuden mit Kunstwerken, die Durchführung von Töpferkursen oder Schreibwerkstätten bzw. Schüler-Arbeitsgemeinschaften zur Erforschung der Schulgeschichte.

Grundsätzlich können gemeinsame Projekte von Schulen und Vereinen im Programm "Kultur in Schule und Verein" nun durchgängig an allen Schulformen durchgeführt werden. Auch für den schulischen Bereich wird der Abschluss von langfristigen Kooperationsvereinbarungen zwischen Schule und Vereinen empfohlen. Die Antragstellung erfolgt für Vereine in der Regel bei den Regierungspräsidien und für Schulen bei den Staatlichen Schulämtern.

Um eine qualifizierte Umsetzung des Programms "Kultur in Schule und Verein" zu gewährleisten, werden bis zum Beginn des neuen Schuljahres gemeinsame Fortbildungsveranstaltungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Staatlichen Schulämter und der kulturell tätigen Vereine durch die Landesvereinigung kulturelle Jugendbildung Sachsen-Anhalt e.V. durchgeführt.

Darüber hinaus wird eine entsprechende Broschüre des Kultusministeriums erscheinen. Die Broschüre informiert Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler, Eltern, Mitglieder kultureller Einrichtungen sowie andere an Kultur Interessierte über das Programm. Ferner werden Initiativen und beispielhafte Modellprojekte aus unterschiedlichen kulturellen Sparten zwischen Schulen und Vereinen vorgestellt. Der Anhang verzeichnet Richtlinien, Hinweise zur Förderung, Literaturtipps und wichtige Anschriften.

Alle notwendigen Informationen werden nach dem Erscheinen der Broschüre bzw. der Veröffentlichung des Erlasses auch auf dem Landesbildungsserver zu finden sein.

Harms hob abschließend hervor, dass man mit dem Programm "Kultur in Schule und Verein" die bewährte und erfolgreiche Zusammenarbeit mit den institutionell geförderten Verbänden wie z.B. dem Bödecker-Kreis Sachsen-Anhalt e.V. oder dem Landeszentrum Spiel und Theater Sachsen-Anhalt e.V. auf andere kulturell tätige Vereine und Verbände ausweiten wolle. Insofern komme dem Programm eine Brückenfunktion zwischen den Kulturangeboten der Schulen und denen der Vereine und anderen kulturell tätigen Einrichtungen zu.

 

Impressum:

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

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