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Pressemitteilungen der Ministerien

Im Jahr 2000 wurden 22 Korruptionsdelikte in Sachsen-Anhalts öffentlicher Verwaltung bekannt

26.02.2001, Magdeburg – 24

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 024/01

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 024/01

 

Magdeburg, den 26. Februar 2001

 

Im Jahr 2000 wurden 22 Korruptionsdelikte in Sachsen-Anhalts öffentlicher Verwaltung bekannt

Rückgang um über 26 Prozent gegenüber dem Vorjahr

Nach Auskunft von Innenminister Dr. Manfred Püchel waren im vergangenen Jahr 22 Ermittlungsverfahren (1999: 30 Verfahren) bei den Staatsanwaltschaften wegen Korruptionsdelikten anhängig bzw. sind noch anhängig, an denen Amtsträger aktiv beteiligt waren oder beteiligt sein sollen. Dabei handele es sich vornehmlich um Delikte, wie z. B. Vorteilsannahme, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung.

Die 22 Verfahren verteilen sich auf folgende Staatsanwaltschaften

 

 

Staatsanwaltschaft Halle

 

10 Verfahren

 

 

Staatsanwaltschaft Magdeburg

 

7 Verfahren

 

 

Staatsanwaltschaft Dessau

 

3 Verfahren

 

 

Staatsanwaltschaft Stendal

 

2 Verfahren

 

 

 

Bereits seit 1995 biete, so Püchel, das Ministerium des Innern in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft in Magdeburg und dem Landeskriminalamt Seminare für Landesbedienstete an, um sie auf die vielfältigen Erscheinungen der Korruption hinzuweisen und ihnen Möglichkeiten zur Vermeidung und Bekämpfung aufzuzeigen. Diese Unterweisungen fänden reges Interesse und würden zunehmend genutzt. Allein für das Jahr 2000 seien 110 Anmeldungen eingegangen.

In der Verwaltungsvorschrift zur Vermeidung und Bekämpfung der Korruption aus März 1998 würden zur Steigerung der Effizienz der Korruptionsprävention und -bekämpfung Maßnahmen für die öffentliche Verwaltung verbindlich festgeschrieben, insbesondere die fortlaufende Sensibilisierung, schriftlich zu bestätigende Wiederholungsbelehrungen, die Personalrotation in korruptionsgefährdeten Bereichen sowie die Realisierung des "Vier-Augen-Prinzips" als Element des Kontrollsystems.

Praktische Hilfen und Hintergrundbetrachtungen zur Problematik der Korruption enthielte die Broschüre des Ministeriums des Innern "Informationen und Hinweise zur Bekämpfung der Korruption in Sachsen-Anhalt" vom August 1999. Von dieser Druckschrift hätten bis heute über 3.750 Exemplare Eingang in die Landesverwaltung gefunden.

Püchel: "Im Bereich der Aus- und Fortbildung für den öffentlichen Dienst hat das Thema "Korruptionsprävention und -bekämpfung" in Lehrplänen und Unterrichtseinheiten eine deutliche Ausweitung erfahren."

Durch das Gesetz zur Bekämpfung der Korruption vom 13. August 1997 (BGBL I, S. 2038), das u. a. änderungen und Verschärfungen des Strafrechts enthält, seien die Strafverfolgungsbehörden in die Lage versetzt worden, noch effektiver gegen Korruption vorzugehen. Die Neuerungen dieses Gesetzes hätten bei der Verfolgung von Korruptionsstraftaten in Sachsen-Anhalt Eingang in die Praxis gefunden.

 

 

Impressum:

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Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de