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Pressemitteilungen der Ministerien

Rede von Finanzminister Karl-Heinz Paqué zur zweiten Lesung des Haushaltes 2003 / "Grundstein für umfassende Sanierung der Landes- und Kommunalfinanzen in Sachsen-Anhalt"

10.02.2003, Magdeburg – 8

  • Ministerium der Finanzen

 

 

 

Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 008/03

 

Magdeburg, den 6. Februar 2003

 

 

Rede von Finanzminister Karl-Heinz Paqué zur zweiten Lesung des Haushaltes 2003 / "Grundstein für umfassende Sanierung der Landes- und Kommunalfinanzen in Sachsen-Anhalt"

Ich möchte auf einige wenige Punkte eingehen und erspare mir− und Ihnen− eine Wiederholung der Ausführungen von Frau Dr. Weiher.

Zuerst möchte ich in aller Kürze auf die Kerndaten des Haushaltes eingehen: Die Landesregierung hat auch weiterhin die feste Absicht, bis zum Ende des Jahres 2006 einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Ein Schritt auf dem Weg zu diesem Ziel ist die Halbierung der Nettokreditaufnahme. Für den Haushaltsplanentwurf 2003 bedeutet dies eine Verringerung der Verschuldung um 750 Mio. Euro im Vergleich zum Nachtragshaushalt 2002.

Der Anteil der Kreditfinanzierung am Bruttoinlandsprodukt liegt damit bei ca. 1,72%. Das ist zwar immer noch unter den für Gesamtdeutschland gültigen 3% der Maastricht-Kriterien, beinhaltet aber noch nicht die Verschuldung die Kommunen, ist also noch immer bei weitem zu hoch.

Die Schieflage der Finanzen unseres Landes Sachsen-Anhalt ist vor allem durch die hohen konsumtiven Ausgaben, die hohen Personalausgaben und die hohe Zinslast bedingt. Dabei war von Anbeginn klar, dass die Landeregierung Kürzungen im investiven Bereich so weit als irgend möglich vermeiden wollte. Denn die Schieflage unseres Haushaltes liegen nicht im investiven, sondern vielmehr im konsumtiven Bereich. Und gerade in unserem Land Sachsen-Anhalt kommt den Investitionen nach wie vor eine besondere Bedeutung zu. Wir halten deshalb die Investitionsquote hoch, sie liegt nunmehr bei 21,5%.

November-Steuerschätzung

Im vergangenen November brachte die Landesregierung den Hauhaltsplanentwurf für das Jahr 2003 hier ein; zu eben dieser Zeit wurden wir alle von der neuen Steuerschätzung eiskalt erwischt. Nicht, dass wir nicht einen drastischen Steuerausfall erahnt hätten. Wir waren nicht ganz so ahnungslos wie der Bundesfinanzminister, der sich offenbar nur gelegentlich bei seinen Steuerschätzern erkundigt, wie es wohl weiter gehen wird. Und zufälligerweise lag der Termin der nächsten Befragung erst wenige Tage nach der Bundestagswahl 2003. Dummer Zufall! Das deutsche Volk durfte jedenfalls den Bundestag wählen, ohne von den Steuerschätzern im Finanzministerium in Kenntnis gesetzt zu werden, dass die Politik der Bundesregierung auch noch im Jahr 2002 zu drastischen Steuerausfällen geführt hat.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten,

das war ein klassischer Wahlbetrug. Es war ein Tiefstand der politischen Kultur, den wir dem Bundeskanzler und dem Bundesfinanzminister verdanken.

Wie dem auch sei, wir in der Landesregierung waren auf Steuerausfälle gefasst, und ich habe das auch mehrfach gegenüber der öffentlichkeit geäußert. Dass es allerdings so knüppeldick kommen würde, davon ahnten wir nichts. Der Arbeitskreis Steuerschätzung prognostizierte fast 307 Mio. Euro weniger Einnahmen für unser Land im Jahr 2003. Diese Größenordnung von Steuerausfällen haben wir in Sachsen-Anhalt noch nicht erlebt.

Schuld daran, Herr Dr. Püchel, Sie wissen es, ist die SPD im Verbund mit den Grünen, die durch ihre Steuerreform solche enormen Ausfälle verursacht hat und die es nicht verstanden hat, die nötigen Rahmenbedingungen für einen Wirtschaftsaufschwung herzustellen. Dafür hat die SPD am vergangenen Wochenende gebüßt. Die Wähler haben ihr die Quittung gegeben für den Wahlbetrug vor der Bundestagswahl und die Kaltschnäuzigkeit, mit der die Partei anschließend die Wahlversprechen einkassierte.

Lieber Herr Dr. Püchel,

wenn heute in Deutschland die Verdrossenheit an der Politik nie gekannte Ausmaße erreicht hat, dann liegt dies vor allem an der konzeptionslosen Kaltschnäuzigkeit, mit der Ihr Bundeskanzler Schröder über die Sorgen der Menschen hinweggeht. Davon haben die Menschen genug, und dafür hat die SPD am vergangenen Wochenende in Hessen und Niedersachsen ihre gerechte Strafe erhalten.

Lieber Herr Dr. Püchel,

Sie haben mir freundlicherweise bei Gelegenheit der letzten Haushaltsdebatte eine CD geschenkt mit dem Titel "Die SPD ist an allem Schuld". Nein, die SPD ist nicht an allem Elend dieser Welt Schuld, aber sie trägt eine große Verantwortung für die wirtschaftliche Misere und den schlechten politischen Stil, mit seitens der Bundesregierung bisher damit umgegangen wurde. Wir, die Regierung Sachsen-Anhalts, fordern die rot-grüne Regierung auf, endlich zu einem verantwortungsvollen Handeln zurückzukehren und in einem kooperativen Geist auf den Bundesrat zuzugehen, damit endlich die nötigen Reformen in Gang gesetzt werden können.

Aber zurück zur Steuerschätzung: die enormen Einnahmeausfälle durch stärkere Einsparungen auszugleichen war und ist schlicht nicht möglich. Angesichts dieser Größenordnung ist eine solche Forderung gar nicht mehr ernst zu nehmen. Dennoch haben wir uns an weitere Einsparungen gemacht, wie dem Bericht von Frau Dr. Weiher zu entnehmen war. Aber wir konnten eben nicht alles auffangen und haben deshalb die Möglichkeit geschaffen, unseren Altlastenfond zu beleihen.

Altlastenfonds

An dieser Stelle möchte ich auf die Frage seiner Beleihung eingehen. Die Regelungen zur Altlastensanierung gehen auf eine Verwaltungsvereinbarung zwischen den neuen Ländern und dem Bund aus dem Jahre 1992 zurück. Darin war geregelt, dass sich der Bund zu 75 % bei Großprojekten und zu 60 % an den übrigen Projekten kostenmäßig beteiligte. Abwicklungsgesellschaft für den Bund war zunächst die Treuhandanstalt und später deren Nachfolgerin, die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben, BvS.

Im Zuge der beabsichtigten Auflösung der BvS hat der Bund bisher mit den Ländern Thüringen und Sachsen-Anhalt einen sogenannten Generalvertrag geschlossen. Dieser Generalvertrag sieht vor, dass die BvS dem Land Sachsen-Anhalt insgesamt einen Betrag zur Verfügung stellt, der kapitalisiert und abgezinst diejenigen Kosten abdecken würde, die der Bund laut der Verwaltungsvereinbarung zu tragen hatte. Nach dem Generalvertrag sind die Zahlungen des Bundes in einem Sondervermögen des Landes zu marktgerechten Zinsen anzulegen. Das Sondervermögen darf nur für Zwecke der Altlastensanierung verwendet werden.

Seit dem Jahr 2001 erhält das Land Sachsen-Anhalt jährlich 204,5 Mio. Euro vom Bund zur Finanzierung der Altlastensanierung. Dieser Betrag ist dem Sondervermögen zuzuführen und mit Landesmitteln aufzustocken. Zwar werden aus diesem Sondervermögen bereits laufende Sanierungsvorhaben finanziert, zum weit überwiegenden Teil werden die Mittel jedoch angelegt und für zukünftige Finanzierungsaufgaben bereit gehalten. Der Stand dieses Sondervermögens beläuft sich zum 31. Januar 2003 auf 593 Mio. Euro.

Der Landesrechnungshof hat angeregt, aus Gründen der Haushaltklarheit dieses Sondervermögen aufzulösen und in den Haushalt zu überführen, um damit den Haushalt teilweise auszugleichen und die später anfallenden Sanierungskosten insgesamt aus dem Landeshaushalt zu tragen. Aus rechtlichen Gründen ist dieser Weg verstellt. Wir können ihm nicht folgen.

Dennoch haben wir in Anbetracht der Haushaltsnotlage, in die uns die Steuerausfälle gebracht haben, dieses Sondervermögen für den Haushalt nutzbar zu machen. Eine einfache Entnahme von Mitteln aus dem Fonds kommt aus rechtlichen Gründen nicht in Frage. Es bleibt die Möglichkeit der Beleihung ¿ und die haben wir gewählt, und zwar in Form einer nachrangigen Beleihung, die dann in Anspruch genommen werden kann, wenn alle Möglichkeiten der Finanzierung des Haushalts im Rahmen der veranschlagten Einnahmen einschließlich der geplanten Nettokreditaufnahme am freien Kapitalmarkt in Höhe von 750 Mio. Euro ausgeschöpft sind.

Finanztechnisch handelt es sich um eine sogenannten Effekten-Lombard-Vereinbarung. Ich betone, dass der Bundesfinanzminister dieser Beleihung des Sondervermögens ausdrücklich zugestimmt hat. Die vom BMF in seinem letzten Schreiben aufgeworfenen Fragen im Zusammenhang mit einer Bilanzierung des Sondervermögens nach HGB und sonstiger Fragen der Begebung von Anleihen berühren das von Sachsen-Anhalt gewählte Verfahren nicht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten,

es ist wichtig zu wissen, dass es sich bei dieser Form der Beleihung um ein Geschäft der Zwischenfinanzierung handelt, das zwischen Banken absolut üblich ist. Es ist haushaltstechnisch bestens abgesichert und völlig transparent. Diese Zwischenfinanzierung stellt keine Kreditaufnahme im Sinne des Maastricht-Kriteriums dar. Und dies ist leicht nachzuvollziehen: Vermögen, das wir derzeit besitzen, aber aus rechtlichen Gründen nicht verwenden können, stellen wir zu einer Beleihung zur Verfügung ¿ für ein nachrangiges Darlehen an uns selbst. Dies jedoch nur in dem absolut notwendigen Umfang, und erst dann, wenn die Kreditaufnahme ausgeschöpft ist. Ich lehne es ab, dass sich unser Land Sachsen-Anhalt weiter verschuldet als nötig, während auf der anderen Seite ungenutzte Geldtürme in den Himmel wachsen!

Mit unserem Vorgehen stellen wir sicher, dass wir unsere eigenen Vermögenswerte optimal nutzen und nicht brach liegen lassen ¿ in einer Haushaltsnotlage, ich wiederhole es, die nicht wir, sondern die Bundesregierung durch ihre miserable Politik zu verantworten hat. Außerdem ist es uns so möglich, uns zu günstigeren Konditionen als im normalen Kreditmanagement zu refinanzieren. Und es ist ganz selbstverständlich, dass die Mittel für die Altlastensanierung dadurch in gar keiner Weise geschmälert oder gemindert werden. Die Finanzierung laufender Projekte wie auch die Sanierung insgesamt werden zu keinem Zeitpunkt gefährdet sein−sie sind durch Landesmittel und den Vermögensbestand insgesamt gewährleistet.

Lieber Herr Bullerjahn, lieber Herr Gallert,

wir haben über diese Dinge im Finanzausschuss des Landtages in der Sitzung zum Einzelplan 13 intensiv diskutiert. Ich habe diese Diskussion übrigens in guter Erinnerung. Sie zeigte einmal mehr, dass auch zwischen Opposition und Regierung ein sachkundiges und sachbezogenes Gespräch möglich ist.

Ihre Schlussfolgerungen, liebe Herren Bullerjahn und Gallert, es handele sich bei der Beleihung des Altlastenfonds um eine Art Taschenspielertrick, weise ich allerdings im Namen der Landesregierung entschieden zurück. Wir, die Landesregierung, schaffen in schwierigster Haushaltslage die Möglichkeit, landeseigenes Vermögen nutzbar zu machen, und wir tun dies in aller Offenheit und Transparenz. Herr Bullerjahn, Ihr Parteifreund, der Bundesfinanzminister Eichel, hat dagegen nicht das geringste einzuwenden, zumal es ihm hilft, der Einhaltung der Maastricht-Kriterien näher zu kommen. Nehmen Sie sich doch bitte in diesem einen Punkt ein Beispiel an Herrn Eichel, aber ich bitte Sie: nur in diesem einen Punkt.

Und wenn Herr Gallert für mich einen "Preis für kreative Buchführung" vorschlägt, so nehme ich diesen Preis gerne an, wenn er denn bedeutet, dass diese Landesregierung in schwerster Haushaltsnotlage einen vernünftigen Weg gefunden hat, um landeseigenes Vermögen nutzbar zu machen. Das ist nicht nur legitim, das ist im Interesse unseres Landes Sachsen-Anhalt.

Sollten Sie aber, lieber Herr Gallert, damit meinen, die Landesregierung verdiene den Preis für hemmungslose Trickserei in der Buchhaltung, dann schlage ich vor, diesen Preis im nachhinein der SPD-Minderheitsregierung ¿ PDS-toleriert ¿ der Jahre 1998-2002 zu überreichen. Denn es war diese Regierung, die es unter anderem fertig brachte, über die Zeitkonten mit zinslosen Krediten bei der Lehrerschaft am Haushalt vorbei die Spielräume der Kreditaufnahme auf schamlose Weise auszuweiten. über 300 Mio. Euro sind auf diese Art an zinslosen Krediten aufgelaufen, und in der Finanzierungsrechnung des Haushalts war davon nicht die geringste Spur zu erkennen. Von weiteren Nebenhaushalten, die der Landesrechnungshof über Jahre kritisierte, will ich hier gar nicht reden.

Also, lieber Gallert, überreichen Sie bitte den Preis für Trickserei in der Buchhaltung der Vorgängerregierung, die übrigens von Ihnen über Jahre wohlwollend begleitet und toleriert wurde. Insofern frage ich mich natürlich eigentlich auch, ob Sie nicht den Preis in einem Akt großmütiger Selbsterkenntnis sich selbst überreichen sollten, lieber Herr Gallert, als Anerkennung an den Finanzexperten Wulf Gallert, der über Jahre seine Sachkenntnis in den Dienst einer höchst phantasievollen Haushaltskosmetik gestellt hat.

Personalabbau

Ich komme zu einem− auch in der öffentlichen Debatte−sehr wichtigen Punkt: Die Frage des Personalabbaus in der Landesverwaltung. Die Landesregierung hat am 09. August 2002 ein Stellen- und Personalabbaukonzept beschlossen, das mit dem Haushaltsplan 2003 nunmehr umgesetzt worden ist.

Ich stelle fest, dass bereits mit der Aufstellung des Haushaltsplanes 2003 insgesamt 1.199 Stellen tatsächlich in Abgang gestellt worden sind. Weitere 5.836 Stellen sind in die Titelgruppen 96 eingestellt. Und 2.248 Stellen sind in die Globalhaushalte der Hochschulen und Universitäten überführt worden. Nach den Haushaltsberatungen ergibt sich mithin ein Stellenbestand für das Planpersonal von 59.039 Stellen.

Die Hauptgruppe 4 ¿ Persönliche Verwaltungsausgaben ¿ umfasst im Haushaltsjahr 2003 ein Volumen von rund 2,652 Mrd. Euro. In diesem Haushaltsplan wurde eine globale Minderausgabe für die Personalausgaben in Höhe von 42,5 Millionen EUR veranschlagt. Bezogen auf die durchschnittlichen Jahresbezüge wird zu Erwirtschaftung dieser Minderausgabe das Ausscheiden von 1.214 so genannten "Personenjahren" erforderlich sein.

Wir wissen nun: Beschäftige scheiden nicht alle zu Beginn eines Jahres aus, sondern über das Jahr verteilt. Je nachdem, welche Annahmen man über die Verteilung dieses Ausscheidens macht, ergibt sich daraus eine unterschiedlich hohe Zahl an "Ausscheidefällen". Unterstellt man eine einigermaßen gleiche Verteilung über das Jahr, so errechnet sich für 2003 ein anvisiertes Ziel von rund 2.400 tatsächlichen "Ausscheidefällen".

Ich betone: Dies ist ein ehrgeiziges Ziel, und ich habe mich schon sehr gewundert, dass die Opposition zu den Beratungen im Finanzausschuss in der Presse eine Begleitmusik intonierte, die so klang, als sei das alles ganz bescheiden und würde sich von der Geschwindigkeit des Personalabbaus der Vorgängerregierung nicht wesentlich unterscheiden. Ich widerspreche in dieser Hinsicht ganz entschieden: Die SPD-Regierung hat nicht annähernd einen solchen Umfang des Abbaus realisiert. Genau deshalb haben wir doch heute die Probleme des Personalüberhangs, die uns das Seitz-Gutachten so drastisch vor Augen geführt hat.

Um unser Ziel zu erreichen, müssen wir die gesamte Registratur der Möglichkeiten des Personalabbaus nutzen. Das heißt vor allem: Anwendung der 4. Abfindungsrichtlinie, Nutzung der Möglichkeiten der Altersteilzeitregelungen sowie grundsätzlicher Verzicht auf Wiederbesetzung bei natürlicher Fluktuation. Wir wissen: Es wird nicht einfach, unser ehrgeiziges Ziel zu erreichen, aber es gibt keine Alternative, wollen wir auf lange Sicht einen schlanken und finanzierbaren Staat erreichen, der seine Aufgaben effizient erfüllt, und das ist unser erklärtes Ziel.

Ich möchte darauf hinweisen, dass wir mit dieser ehrgeizigen Zielstellung dann am Jahresende 2003 voraussichtlich bis zu 3.600 Stellen abgebaut haben werden. Die alte Landesregierung har es in der letzten Legislaturperiode im Durchschnitt pro Jahr auf nur 1.500 Stellenabgänge gebracht. Es kann also nicht die Rede davon sein, dass es im Personalbereich einfach so weiter geht, wie es von der SPD-Regierung angelegt worden ist.

Der überhöhte Personalbestand, das wissen wir spätestens seit Vorliegen des Seitz-Gutachtens - ist eines der Kernprobleme für die finanzielle Schieflage des Landes. Mit dem Haushalt 2003 hat die Landesregierung daher einen ersten großen Schritt unternommen, die Stellenbestände und damit die Personalausgaben abzusenken, um Freiräume für Investitionen und zum Abbau der Nettoneuverschuldung zu erreichen.

Die Einrichtung der Titelgruppe 96 und die Veranschlagung des Stellenüberbestandes im Haushaltsplan wird dazu führen, den geplanten Stellen- und Personalabbau im laufenden Haushaltsjahr zu steuern. Durch diese Veranschlagung werden die Haushaltsgrundsätze der Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit in besonderem Maße erfüllt. In der Praxis der Personalbewirtschaftung wird dies bedeuten, dass praktisch ein Einstellungsstopp herrscht: Stellen aus der Titelgruppe 96, die frei werden, werden nicht wieder besetzt. Andere Stellen, die frei werden, werden grundsätzlich wiederbesetzt mit Personal aus der Titelgruppe 96. Dadurch werden auch indirekt Stellen aus der Titelgruppe 96 frei, und die werden dann gestrichen.

Das Ministerium der Finanzen wird im Rahmen seiner Kompetenzen den Stellen- und Personalabbau überwachen. Oberstes Ziel ist dabei der kontinuierliche, umfangreichen und konsequente Personalabbau, denn nur so werden wir bei der Sanierung des Haushalts vorankommen.

Lassen Sie mich noch eine Anmerkung zu Ihrer Behauptung machen, Herr Gallert, wir würden die Altersteilzeitregelung nur dafür verwenden, um uns von politisch missliebigen Beamten zu trennen. Diese Behauptung geht völlig an der Realität vorbei: Wie Sie von mir als Finanzminister erwarten können, ist die Absicht dieser Maßnahme eine einzige: Wir müssen Geld sparen!

Wir wollen den Beschäftigten die Möglichkeit einräumen, in einem Blockmodell und mit einem Viertel der regelmäßigen Arbeitszeit als Ansparzeit in die Altersteilzeit zu gehen. Dies ermöglichen wir für einen kurzen Zeitraum, und die Betroffenen müssen sich auch recht kurzfristig entscheiden. Dabei ist jedoch unter anderem zu beachten, dass die Altersteilzeit vor dem 1. Januar 2006 beginnen, also auch angetreten sein muss, und dass dem keine dringende dienstliche Belange entgegenstehen. Grundsätzlich steht der Antrag auf Altersteilzeit allen Beamten ab dem 50. Lebensjahr offen, er ist also nicht an bestimmte Personengruppen gebunden.

Wie bisher wird bei der Alterteilzeit zu den ¿ reduzierten ¿ Dienstbezügen ein nicht ruhegehaltfähiger Zuschlag nach der Altersteilzeitzuschlagsverordnung gewährt, wobei die Summe insgesamt 83 v. H. der bei Vollbeschäftigung zustehenden Nettodienstbezüge beträgt. Die Versorgung errechnet sich auf der Grundlage der ruhegehaltfähigen Dienstzeit und der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge.

Abschließend lassen Sie mich noch anmerken, dass mir sehr wohl bekannt ist, dass die beabsichtigte Altersteilzeitregelung vom ersten Anschein sehr großzügig bewertet wird. Wenn ich aber jemanden von einem solchen Angebot überzeugen will, dann muss ich es entsprechend attraktiv gestalten sonst nimmt er oder sie das Angebot nicht an. Und nur wenn er es annimmt, hilft es uns auf dem Weg, mittelfristig Personalkosten einzusparen.

Kommunalfinanzen (kommunale Zuweisungen)

Ich komme nun zu den Kommunalfinanzen. Da es sich um eine ganz zentrale Frage handelt, sei es mir an dieser Stelle gestattet, ein wenig auszuholen und auch einige technische Details mit anzusprechen. Im Haushaltsjahr 2002 haben die Kommunen neben ihren eigenen Steuereinnahmen Zuweisungen vom Land nach dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) sowie Zweckzuweisungen aus allgemeinen Förderprogrammen des Landes erhalten. Die Leistungen des Landes nach dem FAG setzten sich aus verschiedenen Töpfen zusammen:

 

 

zu 24 v. H. aus den Gemeinschaftssteuern,

zu 23 v. H. aus dem Aufkommen der Landessteuern ohne Feuerschutzsteuer und Totalisatorsteuer,

aus den Einnahmen aus dem Länderfinanzausgleich,

aus den Fehlbetrags-Bundesergänzungszuweisungen sowie

zu 26,2 v. H. aus den Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen (ohne die für die politische Führung) aufgebracht.

 

 

Nach den Veranschlagungen im Haushalt 2002 hätten die Kommunen nach dem FAG rund 1,7 Milliarden Euro erhalten. Dazu kommen Zweckzuweisungen in Höhe von rund 1,6 Milliarden Euro, so dass im Jahre 2002 insgesamt Zuweisungen des Landes an die Kommunen in Höhe von rund 3,3 Milliarden.EUR vorgesehen waren.

Für das Jahr 2003 sind die Beteiligungssätze der Kommunen an den entsprechenden Einnahmen des Landes nach dem FAG auf eine einheitliche Verbundquote von 23 v. H. festgelegt worden. Die Höhe der Zuweisungen an die Kommunen richtet sich nach den prognostizierten, im Haushaltsplan veranschlagten Einnahmen des Landes aus Steuern, Länderfinanzausgleich und Bundesergänzungszuweisungen.

Die Veranschlagung im Haushaltsplan basiert regelmäßig−also auch im Haushaltsplan 2003−auf der November-Steuerschätzung. Damit entspricht die nun vorgesehene Veranschlagung im Haushaltsplan 2003 den Vorgaben des Finanzausgleichsgesetzes. Da der Haushaltsplan den Anspruch der Kommunen betragsmäßig korrekt wiedergibt, entspricht diese Veranschlagungspraxis auch den Grundsätzen der Haushaltsklarheit und ¿wahrheit.

Unabhängig davon sieht §3, Abs. 3 des Finanzausgleichsgesetzes aber auch vor, dass Grundlage der tatsächlich geleisteten Zuweisung der Plan entwurf ist. Soweit in diesem höhere Zuweisungen vorgesehen sind, kommt es zu einer überzahlung, die im folgenden oder übernächsten Jahr zu korrigieren ist.

Aufgrund der Vorschrift des §3, Abs. 3 FAG differieren Veranschlagung und tatsächliche Auszahlung. Dieser Widerspruch lässt sich nicht überzeugend lösen. Sinnvoll wäre an dieser Stelle eine änderung des Finanzausgleichgesetzes, die den Zahlungs- und Abrechungsmechanismus modifiziert.

Wir haben uns dafür entschieden, die Höhe der Zuweisungen korrekt wiederzugeben. Und, Herr Gallert, wir wissen ja inzwischen alle, dass dies ein auch in der Vergangenheit gut geübtes Vorgehen ist.

Die Steuerschätzung vom November 2002 machte klar, dass das Land zusätzliche Steuermindereinnahmen von rund 307 Mio. Euro zu verkraften hat. Hieran sind die Kommunen mit 23 v. H. beteiligt. Dies macht einen Betrag von rund 70 Mio. Euro aus. Da die Veränderung aufgrund der vorgenannten Steuerschätzung über die Regierungsfraktionen in den Haushaltsplanentwurf und nicht über eine Ergänzungsvorlage eingebracht ist, werden die Kommunen an dieser Mindereinnahme erst über den Spitzausgleich im Jahr 2004 bzw. 2005 herangezogen.

Die Kommunen müssen aus überzahlungen aus dem Jahr 2001 noch 83,2 Mio. Euro an das Land zurückzahlen. Wir mildern den Kommunen diesen Druck dadurch, dass das Land den Kommunen im Jahre 2003 eine Sonderzuweisung von rd. 32,0 Mio. Euro gewährt, die der Finanzausgleichsmasse hinzugerechnet werden.

Dass eine solche Sonderzuweisung trotz der extrem angespannten Haushaltslage überhaupt möglich ist, liegt daran, dass sich im Zuge der parlamentarischen Beratungen neue ¿ und ausnahmsweise günstige ¿ Informationen über andere Haushaltsrisiken einstellten. Dies gilt insbesondere für die erwartete Belastung durch die Zusatzversorgung, die sich gemäß der neuesten Veranschlagung des Bundes doch ein Stück weit vermindert hat. Da die Landesregierung ¿ und die sie tragenden Fraktionen der CDU und FDP ¿ von vornherein vorhatten, wenn es nur irgend geht die Kommunen noch zu entlasten, eröffneten sich an dieser Stelle entsprechende Spielräume.

Wenn man sich die Zahlen insgesamt anschaut, dann ist unschwer zu erkennen, dass die Höhe der Gesamtzuweisung an die Kommunen mit 3.269,8 Mio. Euro im Endergebnis nur um lediglich rund 10 Mio. Euro unter den Gesamtzuweisungen nach dem Nachtragshaushalt 2002 in Höhe von 3.279 Mio. Euro liegen.

Nach diesen eher technischen, aber sehr wichtigen, Feststellungen will ich aber klar unterstreichen, was ich an anderer Stelle auch schon gesagt habe: Unser Land und unsere Gemeinden sitzen im gleichen Boot. Es wird sich keiner auf Kosten des anderen alleine sanieren können. Aber ich sage auch ganz klar: Die Kommunen müssen sich ihrer Verantwortung bewusst sein. Das Land wird sich nicht mehr über alle Maßen für die Kommunen verschulden und ihnen zur Refinanzierung dienen. In Sachsen-Anhalt ist die Landesverschuldung pro Kopf über vier Mal so hoch wie die Verschuldung der Kommunen pro Kopf. In anderen Ländern ist dieses Verhältnis viel niedriger.

Konsolidieren müssen wir beide zusammen. Wir als Landesregierung gehen diese Schritte an, gleiches erwarten wir von den Kommunen. Und wir erkennen hier auch durchaus erste Schritte, aber die reichen noch lange nicht. Die überhöhten Personalbestände und die zum Teil ineffizienten Verwaltungsstrukturen müssen angegangen werden. Wo wir dies konnten, haben wir als Land den Kommunen geholfen: teure Standards und Gängelungen haben wir zum Teil schon abgebaut und werden wir weiter abbauen.

Wir wollen, dass die Gemeinden mehr Freiraum haben, auch mehr Freiraum, um über die Verwendung zugewiesener Mittel selbst zu entscheiden. Aber dieser Freiraum fordert eben auch mehr Verantwortung−und diese müssen die Kommunen in Zukunft verstärkt übernehmen. Damit meine ich auch die Verantwortung, kommunale Verwaltungen in größeren Verwaltungsgemeinschaften zu bündeln und sich effiziente Verwaltungsstrukturen zu geben. Die Kommunen haben die Freiheit dazu, ich kann sie nur nachdrücklich dazu aufrufen, sie verantwortlich zu nutzen!

Und ich möchte hinzufügen: ich habe den Eindruck und die feste überzeugung, dass die Kommunen sich ihrer Aufgabe verantwortungsbewusst stellen, gemeinsam mit dem Land. Ich habe in den letzten Wochen eine Reihe von Gesprächen mit Bürgermeistern geführt, von Großstädten bis hin zu kleinen Dörfern. Und überall treffe ich auf großes Verständnis für das Sparprogramm der Landesregierung. überall wird der Konsolidierungskurs zu Recht auch als Chance begriffen, Strukturen und Aufgaben zu überprüfen und das Angebot öffentlicher Leistungen auf ein Niveau zu bringen, das nachhaltig finanzierbar ist.

Ich habe große Bewunderung für die Entschlossenheit, mit der verantwortungsvolle Kommunalpolitiker aller Parteien diese Aufgabe angehen. Und ich werde in den nächsten Wochen und Monaten noch mit vielen weiteren Kommunalvertretern vor Ort sprechen, um sie auf diesem Weg zu begleiten. Wir sitzen in einem Boot, und wir werden dies auch deutlich machen.

Ich hoffe, dass dann auch Vernunft und Augenmaß zurückkehrt in die öffentlichen äußerungen der Opposition in diesem Hause − und in die äußerungen der Vertreter der kommunalen Spitzenverbände. Gelegentlich hat man schon den Eindruck, dass sich so mancher Vertreter der Spitzenverbände von den Fragestellungen vor Ort allzu weit entfernt hat. Mit panikartigem Geschrei ist niemand gedient. Wir brauchen nüchterne Bestandsaufnahmen und Sanierungspläne, und die werden auch von der Kommunalaufsicht im Rahmen ihres Ermessens entsprechend gewürdigt.

Wir als Landesregierung wissen sehr wohl, dass gut die Hälfte der Kommunen ihre Verwaltungshaushalte in diesem Jahr nicht zum Ausgleich bringen werden. Damit sind die Kommunen Sachsen-Anhalts fraglos in einer schwierigen Lage, aber ähnliches gilt für die Kommunen in anderen Bundesländern. Ich höre, dass der Anteil der Kommunen mit unausgeglichenen Verwaltungshaushalten im wohlhabenden ¿ und SPD-regierten ¿ Nordrhein-Westfalen noch höher liegt, bei 2/3. Wir stehen also mit unseren kommunalen Finanzierungsproblemen in Deutschland nicht allein, und wie andernorts müssen diese Probleme gelöst werden: durch konsequente Aufgabenkritik und durch Personalabbau. Und dass dabei die kommunalen Investitionen nicht völlig auf der Strecke bleiben dürfen, das wird auch von der Kommunalaufsicht im Rahmen ihres Ermessens berücksichtigt werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

dieser Haushaltsplanentwurf 2003 legt den Grundstein für eine umfassende Sanierung der Landesfinanzen und der Kommunalfinanzen in Sachsen-Anhalt. Er ist die erste große Etappe auf dem Weg zurück zu gesunden Finanzen. Dieser Haushaltsentwurf ist uns nicht leicht gefallen − daraus möchte ich auch in dieser zweiten Lesung keinen Hehl machen. Und es wird Ihnen als Abgeordnete, die sie ihn zu verabschieden haben, nicht leicht fallen, die Härten dieses Haushalts anzunehmen. Aber zugleich betone ich noch einmal mit allem Nachdruck: Unser Land Sachsen-Anhalt hat zu diesem Konsolidierungskurs keine Alternative. Wenn wir heute nicht sparen, dann heißt das nichts anderes, als dass wir die Härten unseren Kindern zumuten. Im Interesse unseres Landes und unserer Kinder bitte ich Sie, den von uns vorgelegten Sparkurs zu unterstützen.

Vielen Dank.

 

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