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Pressemitteilungen der Ministerien

Auszüge des Redebeitrages von Staatssekretär Dr. Rainer Holtschneider anlässlich des IV. Sicherheitstages der Industrie- und Handelskammer Magdeburg am 8.10.2001

08.10.2001, Magdeburg – 141

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 141/01

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 141/01

 

Magdeburg, den 8. Oktober 2001

 

 

Auszüge des Redebeitrages von Staatssekretär Dr. Rainer Holtschneider anlässlich des IV. Sicherheitstages der Industrie- und Handelskammer Magdeburg am 8.10.2001

Unternehmen schützen sich ¿ neue Anforderungen an die Prävention

 

Mit Vertretern der Wirtschaft in nächsten Kontakt zu treten, erachte ich gerade vor dem Hintergrund der zunehmenden Verfügbarkeit und Nutzung von Technologien in der sich immer stärker herausbildenden Informationsgesellschaft für wichtig.

 

In fast alle Lebensbereiche halten weitreichende neue Informations- und Kommunikationstechniken Einzug und bestimmen Bildung, Beruf und Freizeit ebenso wie Industrie, Handel und Politik. Volkswirtschaften und Gesellschaften werden mit den Zielen revolutioniert, das Wachstum und die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und neue Arbeitsplätze zu schaffen. Europa und Deutschland sind voll auf dem Weg in die Informationsgesellschaft. Gleichzeitig stellt sich aber parallel dazu die Frage nach der Gewährleistung der Sicherheit in dieser Informationsgesellschaft, also nach der Sicherheit etwa von Datennetzen sowie die Aufgabe der Bekämpfung der sogenannten Cyberkriminalität.

 

Die Nutzer müssen sich auf eine ständige Verfügbarkeit der Informationsdienste verlassen können und sicher sein, dass der Datenverkehr vor unberechtigtem Zugang oder Manipulationen geschützt ist. Jedoch weisen auch die neuen Informations- und Kommunikationsinfrastrukturen Schwachstellen auf, die Angriffspunkte für kriminelles Handeln bieten und eine Bedrohung für die Investitionen und die Vermögenswerte der Wirtschaft darstellen. Die Sicherheit und das Vertrauen in die Informationsgesellschaft dürfen jedoch nicht gefährdet werden und so sind praktische und rechtliche Mittel einzusetzen, um den bestehenden Risiken entgegenzuwirken. Es besteht Handlungsbedarf in doppelter Hinsicht. Einerseits gilt es, die Sicherheit von Informationsinfrastrukturen zu verstärken, um kriminellen Handlungen vorzubeugen und andererseits muss dafür Sorge getragen werden, dass die Strafverfolgungsbehörden über geeignete Mittel verfügen, um wirksam dagegen vorgehen zu können, auch wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist.

 

Traditionelle Sicherheitskonzepte, die eine strenge organisatorische und strukturelle Einteilung von Informationen nach Art und Grad der Vertraulichkeit vorsehen, greifen nicht mehr. In der digitalen Welt erfolgt die Informationsverarbeitung durch eine Vielzahl weit verteilter Stellen, sind die angebotenen Dienste voll auf die Bedürfnisse der mobilen Nutzer zugeschnitten. Innovative Lösungen auf der Grundlage neuer Technologien sind erforderlich. Verschlüsselungstechniken und digitale Signaturen sowie Verfahren der Zugangskontrolle und Authentifizierung sind zu nutzen. Der Informationsfluss ist auf allen Ebenen zu filtern und zu steuern.

 

Wirtschaftskriminalität insgesamt kostet die deutsche Industrie jedes Jahr mehrere Milliarden DM. Sie hat in den letzten 10 Jahren erschreckende Ausmaße und viele Gesichter angenommen. Die wirklichen Schäden sind kaum zu beziffern. Die Vielfältigkeit der Begehensformen geht vom Mitarbeiter, der seine Zeit anders als vereinbart einsetzt, sein Gehalt durch Waren aus dem Firmenlager aufbessert oder auf Firmenkosten private Telefonate führt, bis hin zur professionellen Informationsbeschaffung oder Sabotage. Das Unrechtsbewusstsein scheint zu sinken und damit auch die allgemeine Hemmschwelle. Entsprechend wächst der Schaden durch diese Straftaten an.

 

Aber auch der Begriff Wirtschaftskriminalität konnte bisher nicht zu einem allgemein anerkannten und trennscharfen Begriff entwickelt werden. Die in Betracht kommenden Deliktsformen sind, wie in sonst keinem Deliktsbereich, überaus vielfältig. Allein die Tatsache, dass schon Anfang der achtziger Jahre über 200 Bundesgesetze zum Bereich des wirtschaftsdeliktischen Verhaltens gerechnet wurden, gibt Aufschluss über die enorme Breite des Deliktsspektrums.

 

Die Erscheinungsformen der Wirtschaftskriminalität werden bestimmt durch das Wirtschaftssystem, die Sozialstruktur, den technischen Stand und die Wirtschaftsentwicklung. Veränderungen in diesen Bereichen beeinflussen Umfang und Formen der Wirtschaftskriminalität, führen zu neuen Delinquenzphänomenen und lassen andere nahezu bedeutungslos werden. Neben den klassischen Formen, wie Buchhaltungs- und Bilanzdelikten, Korruption, Steuerhinterziehung, Bankrottdelikten, Wucher und Bestechung, Wirtschaftsspionage und Insidergeschäften entstehen neue Formen, die erst durch die Entwicklung in Wirtschaft und Technik möglich geworden sind, wie Computerkriminalität, illegale Arbeitnehmerüberlassung, Produktpiraterie und betrügerische Warenterminoptionen, alles teils auch in grenzüberschreitender und organisierter Form. Oder die Subventionskriminalität, die sich insbesondere mit der Bildung der Europäischen Gemeinschaft und der damit verbundenen Möglichkeit der Unterstützung von Unternehmen aus öffentlichen Mitteln, aus den manchesmal doch recht üppig ausgestatteten Brüsseler Töpfen, entwickelte, und als spezielle Form des Betruges zum Nachteil der Europäischen Gemeinschaft in Erscheinung tritt.

 

Lassen Sie mich aber mehr auf die veränderten Kommunikationsbedingungen eingehen.

Die neuen digitalen und drahtlosen Techniken bieten die Möglichkeit, stets mobil zu sein und zugleich Zugang zu unzähligen Diensten in ebenso unzähligen Netzen zu haben. Davon beeinflusst sind auch die betrieblichen Abläufe innerhalb und außerhalb eines Unternehmens. Elektronische Netze überbrücken Distanzen in einer Weise, wie es vor Jahren kaum denkbar war. Neben der Geschwindigkeit der Datenübertragung hat vor allem die Anzahl der ansprechbaren Teilnehmer in den modernen Netzwerken die Kommunikations- und Geschäftswelt wesentlich beeinflusst.

 

Durch die Möglichkeit, online Waren und Dienstleistungen anzubieten eröffnen sich für viele Anbieter Märkte, die früher verschlossen waren. Wenngleich die komplette Geschäftsabwicklung über das Netz vielfach noch nicht in vollem Umfang praktiziert wird, haben doch Unternehmen, Werbung und Marketing das Medium Internet entdeckt und propagieren seine Nutzung. Trendaussagen signalisieren eine deutlich ansteigende Tendenz der Zahl von Geschäftsabwicklungen, wenn auch die Geschäfts- wie die Aktien-Entwicklung am sogenannten Neuen Markt zeigt, dass nicht alle Bäume in den Himmel wachsen.

 

Das Bundeskriminalamt hat im Jahr 1999 eine strategische Kriminalitätsanalyse mit dem Ziel erstellt, dass Bewusstsein von Unternehmen und Kunden dafür zu stärken, die Webpräsenz sowie die Vorgänge rund um den Einkauf so sicher wie möglich zu gestalten. Obwohl der Polizei im Zusammenhang mit Electronic-Commerce verhältnismäßig wenig Straftaten bekannt geworden sind, wird von einem großen Dunkelfeld in diesem Deliktsbereich ausgegangen, das insbesondere auf eine starke Zurückhaltung bei der Erstattung von Strafanzeigen zurückzuführen ist. Ursächlich könnten Imagegründe sowie fehlendes Vertrauen in die Möglichkeiten und Kompetenzen der Polizei sein. Dies zeigte sich insbesondere im ersten Halbjahr 2000. Weltweite Aufmerksamkeit erregte die Verbreitung des "I love you"-Virus sowie Attacken auf kommerzielle Internet-Dienstanbieter. Allerdings geben polizeiliche Quellen keine Auskunft über die Anzahl betroffener Anwender für die Bundesrepublik. Diversen Studien und Umfragen nichtpolizeilicher Institutionen zufolge waren jedoch allein in Deutschland mehrere Tausend Rechner betroffen. Aussagekräftige Statistiken über das wirkliche Ausmaß von Angriffen auf die Sicherheit, Zuverlässigkeit und Integrität von Daten über das Internet gibt es bislang nicht.

 

Auch das Thema Kreditkarten und deren missbräuchliche Nutzung gewinnt mit der Vernetzung zunehmend an Bedeutung. Die Bezahlung von Waren und Leistungen im Internet erfolgt zum größten Teil durch die übermittlung der Kartendaten des Kunden. Der Händler muss sich den beabsichtigten Kreditkartenumsatz dann bei seiner Händlerbank, welche die bei den Vertragsunternehmen getätigten Kreditkartenumsätze mit den Kartenemittenten verrechnet, autorisieren lassen. Inzwischen kursieren im Internet frei erhältliche Programme, die für alle gängigen Kartenanbieter Kreditkartennummern generieren. Diese können normalerweise keinem Kartenkonto zugeordnet werden, sind aber so aufgebaut, dass sie die von den Händlern vorgenommene Plausibilitätsprüfung ohne Beanstandungen passieren. Besonders "effektiv" ist diese Vorgehensweise, wenn die Lieferung der Ware direkt nach Angabe der Kreditkartennummer per Download über das Netz erfolgt, also kein weiterer Kontakt zwischen Verkäufer und Kunde besteht. Ein Anstieg von Fällen ist auch im Bereich der Wirtschaftsspionage über Computernetze zu verzeichnen. Das Ausspähen richtet sich dabei u.a. auf Kundendaten und Marktstrategien. Allerdings lässt die Polizeiliche Kriminalstatistik auch zu dieser Deliktsgruppe keine repräsentative Aussage zu, so dass hier ebenfalls von einem recht hohen Dunkelfeld ausgegangen werden muss.

 

Anrede,

 

Spezialdienststellen der Kriminalpolizei sind im gesamten Bundesgebiet mit der Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität befasst. Neue Erscheinungsformen und insbesondere die schnelle Fortentwicklung der Kommunikationsmittel erfordern eine stetige Spezialisierung. Kontinuierlich sind die Maßnahmen zu einer effektiven Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität zu aktualisieren und neue Konzepte zu erarbeiten, denn Wirtschaftskriminelle sind äußerst innovativ. Sie passen ihre Verhaltensweisen der Technisierung im Wirtschaftsleben an und bedienen sich dabei neuester EDV. Gerade letzteres führt dazu, dass die bislang meist national begangenen Straftaten nunmehr z. B. über das Internet in Sekundenschnelle an internationaler Bedeutung gewinnen. Zudem nehmen in Wirtschaftsstrafsachen die internationalen Verflechtungen stetig zu. Bei den registrierten Delikten der Wirtschaftskriminalität handelt es sich weitgehend um sogenannte Kontrolldelikte.

 

Damit meine ich, dass eine solche Straftat überwiegend nicht von einem Geschädigten zur Anzeige gebracht wird, sondern meist nur dann verfolgt werden kann, wenn die Tat von den Strafverfolgungsorganen selbst entdeckt wird. Das beruht vor allem auf der besonderen Opferstruktur in diesem Kriminalitätsbereich. Der Anteil der Kollektivopfer ist sehr viel höher als bei klassischer Vermögenskriminalität. Dort aber, wo sich die Täter-Opfer-Beziehung "verflüchtigt", bedarf es verstärkter Anstrengungen der Instanzen zu formeller Sozialkontrolle.

 

Es wäre illusorisch anzunehmen, dass die Polizeiliche Kriminalstatistik und die polizeilichen Meldedienste auch nur annähernd das ganze Ausmaß, vor allem der Internetkriminalität widerspiegeln. Die Gründe dafür sind so vielfältig wie die Kriminalitätserscheinungen selbst. So richten sich ¿ wie gesagt - verschiedene Wirtschaftsstraftaten nicht gegen individuelle Opfer, sondern gegen die Allgemeinheit. Vielfach ist der Modus operandi so angelegt, dass der Geschädigte den Eintritt des Schadens nicht bzw. erst spät bemerkt. Denken Sie beispielsweise an die Steuerhinterziehung, an den Beitragsbetrug zum Nachteil der Sozialversicherungsträger, an Subventionsbetrug sowie an illegale Kartellbildungen, Bestechung und Betrug im Zusammenhang mit der Vergabe öffentlicher Aufträge, an Versicherungsbetrug und auch an Umweltstraftaten. Da in diesen Fällen normalerweise die Mitwisser auch Mittäter sind, fehlt es in aller Regel an den Anzeigeerstattern, die sonst in der überwiegenden Mehrzahl der Ermittlungsverfahren die Sache "ins Rollen bringen". Zudem sind die Geschädigten in der Regel mehr am Schadenersatz als an der Strafverfolgung interessiert. Die durch die Polizei registrierten Delikte der Wirtschaftskriminalität stellen somit nur einen Ausschnitt des wirklichen Ausmaßes dar. Dennoch möchte ich ein paar statistische Angaben zum polizeilichen Hellfeld machen. Im Land Sachsen-Anhalt wurden für das Jahr 2000 über 1.100 Straftaten im Wirtschaftsbereich und fast 2.500 Fälle der Computerkriminalität erfaßt. Auf Bundesebene waren das fast 91.000 Straftaten der Wirtschaftskriminalität und fast 57.000 Delikte der Computerkriminalität. Schwerpunktmäßig betraf das Wirtschaftskriminalität bei Betrug, Insolvenzstraftaten und den Anlage- und Finanzierungsbereich. Bei den Computerdelikten war der größte Teil der Fälle Computerbetrug in Form des Missbrauchs von Geldkarten an Geldautomaten. Der durch die Polizeibehörden des Landes Sachsen-Anhalt ermittelte Gesamtschaden erreichte im Jahr 2000 eine Höhe von fast 110 Millionen DM. Wie bereits angeführt ist jedoch davon auszugehen, dass der tatsächlich verursachte volkswirtschaftliche Schaden bedeutend höher liegt.

 

Lassen Sie mich im Folgenden anhand ausgewählter Deliktsbereiche die Situation in Sachsen-Anhalt für das vergangene Jahr darstellen.

 

Mit 478 erfassten Fällen bildeten die Betrugshandlungen den Schwerpunkt in der Wirtschaftskriminalität. Dadurch wurde ein unmittelbarer Schaden von 34,3 Millionen DM verursacht. Folgeschäden und Kosten für die Geschädigten und die Allgemeinheit bleiben nach den Erfassungskriterien der Polizeilichen Kriminalstatistik allerdings unberücksichtigt. Im Bereich der Insolvenzstraftaten wurden 341 Delikte mit einem Schaden von 64,7 Millionen DM registriert. Davon betrafen 91 Fälle den Konkurs und davon 75 den Bankrott. Die Konkursverschleppung gemäß § 84 GmbH-Gesetz ist im Jahr 2000 von 178 auf 246 Delikte angestiegen. Die Wirtschaftsdelikte im Bereich Anlage und Finanzierungen haben sich mehr als verdoppelt. Insgesamt wurden 281 Fälle mit einer Schadenssumme von 2,7 Millionen DM polizeilich bekannt. Die bekannt gewordenen Straftaten im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen sind auf 154 gestiegen. Es handelt sich um Fälle des Veruntreuens von Arbeitsentgelt und illegaler Arbeitnehmerüberlassung. Der verursachte Schaden wird auf 2,3 Millionen DM beziffert.

 

In Sachsen-Anhalt ist ein ungebremster Anstieg der Insolvenzen zu verzeichnen. Im Jahr 2000 wurden bei den Gerichten des Landes 1.938 Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Gleichzeitig ist gegenüber dem Vorjahr der Anteil der eröffneten Verfahren zwar von 35 % auf 42 % angestiegen, nach wie vor konnte jedoch der größere Teil der Verfahren mangels Masse nicht eröffnet werden. Die Gesamtsumme der voraussichtlichen Forderungen belief sich auf 1,9 Milliarden DM, das sind 300 Millionen DM mehr als im gleichen Vorjahreszeitraum. Von den 1,9 Mrd. werden mangels Masse mehr als 1/3, nämlich rund 578 Millionen DM nicht an die Gläubiger zurückfließen. Regional am stärksten betroffen waren die kreisfreien Städte Magdeburg und Halle sowie die Landkreise Merseburg-Querfurt, Wittenberg und Bitterfeld. Auf kleine und mittlere Unternehmen entfielen 1.644 Verfahren, also rund 85 % aller beantragten Insolvenzen. Der wirtschaftliche Schwerpunkt lag im Baugewerbe, gefolgt von Unternehmen im Bereich Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kfz bzw. Gebrauchsgütern mit 304 Insolvenzen. An dieser Stelle möchte ich die Darstellungen zur Wirtschaftskriminalität und den verursachten Schäden beenden, wenngleich ich die Liste der ermittelten Straftaten und deren Auswirkungen noch erheblich verlängern könnte. Dem Thema des heutigen Tages entsprechend möchte ich im Bereich der Informationstechnologie auf einige Erscheinungsformen und Bekämpfungsansätze eingehen.

 

Unternehmen geraten in eine zunehmende Technologieabhängigkeit. Wie zu Beginn bereits gesagt, durchdringt die Informationstechnik alle Bereiche, fast alle Geschäftsprozesse basieren mittlerweile direkt oder indirekt darauf. Gleichwohl bergen die steigende Vernetzung von Systemen und die damit einhergehende öffnung Risiken für die Unternehmen, die mit steigender Abhängigkeit zunehmen. Der bereits erwähnte Computer-Virus "I love you" verursachte nach Expertenschätzungen einen Schaden in Höhe von rund 20 Milliarden DM. Viren sind jedoch nicht die einzige Gefahr, immer wieder werden Hacker¿Angriffe bekannt. Dennoch sind die Gewährleistung von Vertraulichkeit und Vertrauenswürdigkeit wichtige Erfolgsgrundlagen für eine bessere Ausnutzung des Electronic Commerce. Die Menschen werden nur dann diese Möglichkeit des Geschäftsverkehrs nutzen, wenn er sicher ist. Die Verschärfung des Strafrechts allein macht den Geschäftsverkehr nicht sicherer. Es kommt darauf an, und hier spreche ich insbesondere die Unternehmen der Wirtschaft an, vorhandene Möglichkeiten der technischen sowie der organisatorischen Prävention verstärkt anzubieten und vor allem konsequent zu nutzen. Die Sicherheit in der Informationstechnik muss als elementarer Bestandteil unternehmerischen Handelns verstanden werden und sollte daher seinen angemessenen Platz im alltäglichen Risiko¿Management finden. Nur ein durchdachtes Sicherheitskonzept kann im Ernstfall die Handlungsfähigkeit des Unternehmens sicherstellen.

 

Die Polizei stellt sich der zukunftsorientierten Kriminalitätsbekämpfung mit Konzepten und Maßnahmen der Prävention und Repression. Insbesondere im Rahmen der kriminalpräventiven öffentlichkeitsarbeit sollen Wissens- und Informationsdefizite über Kriminalitätsgefahren abgebaut und Vorbeugungstipps gegeben werden. Aber auch innerhalb der polizeilichen Kriminalprävention des Bundes und der Länder bildet dieser Themenbereich einen Schwerpunkt. Derzeit sind polizeiliche Gremien auf Bundesebene dabei, Handlungsempfehlungen zu erarbeiten, wie beispielsweise ein wirkungsvoller Schutz vor Computersabotage und ¿diebstahl, Datenmanipulation und ¿spionage erfolgen kann.

 

Was können die Unternehmen tun? Die unternehmensinterne Kriminalprävention muss beginnen mit der geistigen Auseinandersetzung und Einschätzung möglicher Risikobereiche als wichtigste Grundlage für ein wirksames Risikomanagement. Die risikobeeinflussenden Faktoren aus dem geschäftlichen Umfeld müssen erkannt werden. Wenn beispielsweise Preisabsprachen oder die Vergabe von Aufträgen mit "Unterstützung" von Schmiergeldern oder Geschenken innerhalb einzelner Branchen bereits zum "täglichen Geschäftsgebaren" gehören, schleicht sich eine Gewöhnung an kriminelles Verhalten bei den Mitarbeitern ein. Daneben können unternehmensinterne Faktoren das Risiko abschwächen, Opfer wirtschaftskrimineller Handlungen zu werden. Erfahrungsgemäß steigen die Risiken im Sinne von mehr Mitarbeiterkriminalität, wenn etwa eine schriftlich formulierte Firmenethik mit konkreten Handlungsanweisungen für Problemsituationen fehlt.

 

Gleiches gilt, wenn bereits strafbare Handlungen ohne konsequente Ahndung vorgekommen sind, die Unternehmenskommunikation und Unternehmensführung zu sehr auf Vertrauensbasis abgestellt ist oder Prüfungsstellen, wie z.B. Controlling, Revision oder Wirtschaftsprüfung fehlen bzw. unzureichend arbeiten. Darüber hinaus wachsen Risiken für Straftaten mit komplexen, wenig transparenten Abläufen oder wenn ein Unternehmen stark dezentralisiert in unterschiedlichsten Bereichen und Ländern tätig ist. Die Bewertung der Risiken hängt dabei nicht zuletzt von einer fundierten Informationsbasis ab. Während die Geschäftsführung oder die beauftragte Revision durchaus in der Lage sind, Risiken innerhalb des eigenen Unternehmens zutreffend einzuschätzen, bereitet die Auseinandersetzung mit den Umfeldrisiken erfahrungsgemäß Schwierigkeiten. Hier haben sich professionelle Berater und Agenturen entwickelt, die bei der Informationsbeschaffung unterstützen können.

 

Ein weiteres Element einer zuverlässigen Risikoeinschätzung ist die Bezifferung von möglichen Schadenshöhen. Häufig werden mögliche, aus wirtschaftskriminellen Handlungen resultierende Vermögensverluste zu gering eingeschätzt und Folgewirkungen, wie verringerte Umsätze durch Rufschädigung, nicht in die überlegungen einbezogen. Entsprechend erscheinen die Kosten für präventive Maßnahmen unangemessen hoch und ein vermeintlich rationales Abwägen führt zu dem fehlerhaften Schluss, lieber einen gewissen Bodensatz an dubiosen Handlungen zu akzeptieren, als zusätzliche Mittel für präventive Maßnahmen bereit zu stellen.

 

Neben den personellen und organisatorischen Maßnahmen gibt es aber auch eine Vielzahl von präventiven Empfehlungen zum Schutz vor kriminellen Angriffen im und auf das Internet. Ich möchte verweisen auf die Anfang des Jahres 2000 durch das Bundesministerium des Innern, speziell durch das BSI, gegründete Task¿Force "Sicheres Internet". Die durch dieses Gremium erarbeiteten Empfehlungskataloge zum Schutz vor Computer¿Viren aus dem Internet und vor verteilten Denial of Service¿Angriffen im Internet sind unter der Internetadresse www.bsi.de abrufbar. Oder auf die durch den Arbeitskreis Sicherheit, bestehend aus Vertretern von Kreditkartenunternehmen, Banken und Strafverfolgungsbehörden, empfohlenen Präventionsansätze zur Erhöhung der Sicherheit des Zahlungsverkehrs. Oder aber auf die Präventionsempfehlungen der Arbeitstagung des Bundeskriminalamtes mit mehreren Online¿Auktionshäusern zum Schutz vor betrügerischen Anbietern. All das erfordert ein Vertrauensverhältnis zwischen den Unternehmen, der Polizei und anderen außerbetrieblichen "Präventionseinrichtungen", wie der IHK oder Wirtschaftsauskunftsdateien. Nur so wird es gelingen, die Wirtschaftskriminalität zu bekämpfen und eine gesunde Marktwirtschaft mit einem fairen Wettbewerb aufzubauen. Ein Meilenstein hin zu dieser positiven Entwicklung ist mit der kürzlich erfolgten Gründung des Deutschen Forums für Kriminalprävention (DFK) gesetzt worden. An diesem als privatrechtliche Stiftung aufgebauten Gremium beteiligen sich neben staatlichen Institutionen (Bund und Ländern) vor allem auch Wirtschaftsverbände und einzelne Unternehmen. Die zukünftige Tätigkeit des DFK ist darauf ausgerichtet, Präventionsfelder zu besetzen, die auf lokaler oder regionaler Ebene nicht oder nur unzureichend erschlossen bzw. umgesetzt werden können und die eine einheitliche Lösungsweise erfordern. Im Rahmen einer Meinungsumfrage zur perspektivischen Ausrichtung des DFK wurden von den einbezogenen Institutionen in diesem Kontext häufiger die Phänomenbereiche Internet- und Wirtschaftskriminalität als vorrangig genannt. Es ist abzusehen, dass sich das DFK genau mit diesen Themen in absehbarer Zeit beschäftigen wird. Gegenwärtig wird dort ein erstes Projekt mit dem Titel "Sichere Kommune" betrieben. Die Ergebnisse werden noch vor Ablauf dieses Jahres erwartet.

 

Anrede,

 

lassen Sie mich zum Abschluss noch kurz auf unseren ganz speziellen Beitrag zur Gewährleistung der Inneren Sicherheit im Land Sachsen-Anhalt eingehen.

 

Die Landesregierung hat 1995 mit der Polizeireform und der Einrichtung der Fachkommissariate zur Bekämpfung von Wirtschaftsstraftaten die organisatorischen Voraussetzungen geschaffen, um die Wirtschaftskriminalität "vor Ort", vor allem im Bereich der Insolvenzdelikte wirksamer bekämpfen zu können. Mit der Einstellung von Fachkräften (insbesondere von Buchhaltern) in allen Polizeidirektionen konnte die Effizienz der polizeilichen Arbeit in diesem Deliktsbereich erheblich verbessert werden. Der Einsatz von ausgebildetem Wirtschaftsfachpersonal, das nicht nur die Ermittler unterstützt, sondern auch für die Fortbildung der Buchhalter in den Polizeidirektionen verantwortlich ist, hat sich ebenfalls bewährt. Bereits im Jahr 1992 haben wir mit der Schaffung einer deliktübergreifenden DV¿Gruppe im Landeskriminalamt auf die neuen Erfordernisse der Beweismittelsicherung reagiert. In diesem Jahr haben wir den Kräfteansatz, d. h. die Zahl der Mitarbeiter hier weiter erhöht und die Voraussetzungen für die Einrichtung dezentraler EDV¿Beweissicherungs und ¿Auswertungsgruppen bei allen Polizeidirektionen des Landes Sachsen-Anhalt geschaffen. Für komplexe Ermittlungsverfahren wurde im LKA eine wirtschaftskriminalistische Prüfstelle eingerichtet. Gleichzeitig wurden große Anstrengungen in der Aus- und Fortbildung von Spezialsachbearbeitern in der Kriminalpolizei unternommen. Seit Anfang 1999 wurde der Bereich der Vermögensabschöpfung bei den Strafverfolgungsbehörden erfolgreich aufgebaut. Vermögenswerte, die im Zusammenhang mit der Begehung von Straftaten illegal erwirtschaftet wurden, können damit bereits zu Beginn des Verfahrens den Tätern entzogen werden. Selbst wenn die unmittelbaren Taterlöse oft nicht mehr vorhanden sind, besteht die Möglichkeit über den Verfall von Wertersatz das Vermögen zu sichern. Und wir haben die Möglichkeit der Sicherung von Ansprüchen der jeweiligen Geschädigten im Rahmen der sogenannten Rückgewinnungshilfe. So konnten im letzten Jahr Vermögenswerte über einen Gesamtwert von über 27 Millionen DM durch die Polizei in Sachsen-Anhalt gesichert werden.

 

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